Die Generalistik stört nicht, alle bisherigen Pflegeberufe behalten ihre Anerkennung. Auch Altenpflegerinnen dürfen in Krankenhäusern arbeiten.
Gerade vor dem Hintergrund, dass möglicherweise eine Familie ernährt werden muss (wobei nicht jede Mutter alleinerziehend ist), wäre die Altenpflegeausbildung eine Möglichkeit: Im Falle einer Umschulung stockt das Arbeitsamt da nämlich für die kompletten drei Jahre das Gehalt auf.