niesreiz
Stammgast
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Richtig. Der Bezug aufs gesetzliche war auch wg. den vorbehaltlichen Aufgaben von Pflegefachkräften. Das ist im Pflegeberufegesetz geregelt. Die Möglichkeiten und Anforderungen zur Delegation sind in Richtlinien mit gesetzescharakter (untergesetzliche Normen) geregelt. Der g-ba ist nicht nur ein Gremium, welches Vertragsbedingungen von gesetzlich Versicherten regelt. Da ist schon mehr dahinter.Das was du hier beschreibst sind aber nur Organisationsstrukturen in Krankenhäuser die einfach nicht auf MFAs ausgelegt sind und intern einen Standard dafür erarbeiten müssen. Das sagt aber nichts darüber aus wer welche Delegation von Gesetz her übernehmen darf.
Hab ich nicht.Dennoch MFAs die Kompetenz für BE, EKGs etc. abzusprechen ist genauso dämlich.
Wenn malu schriebt, dass die MFAs bereits alleine Nachtdienst in einer Notaufnahme gemacht haben, ist das schon der Fall. Das gilt es ja zu verhindern. Deshalb meine Ausführungen für malu das begründen zu können bzw. ihre PDL (sollte diese PDL diese Hintergründe bereits kennen) besser nachvollziehen zu können.Zudem reden wir nicht davon das MFS den gleichen Job wie GuKs machen sollen, sondern MFA Typische Tätigkeiten den GuKs abnehmen.
Dein verlinkter Artikel aus dem Ärzteblatt widerspricht meinen Ausführungen nicht und bezieht sich u.a. auf eine gleiche Quelle, wie ich sie herangezogen habe. Ich versteh nicht, worauf du deine Gegenrede formulierst.