MFA in Notaufnahmen?

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Das was du hier beschreibst sind aber nur Organisationsstrukturen in Krankenhäuser die einfach nicht auf MFAs ausgelegt sind und intern einen Standard dafür erarbeiten müssen. Das sagt aber nichts darüber aus wer welche Delegation von Gesetz her übernehmen darf.
Richtig. Der Bezug aufs gesetzliche war auch wg. den vorbehaltlichen Aufgaben von Pflegefachkräften. Das ist im Pflegeberufegesetz geregelt. Die Möglichkeiten und Anforderungen zur Delegation sind in Richtlinien mit gesetzescharakter (untergesetzliche Normen) geregelt. Der g-ba ist nicht nur ein Gremium, welches Vertragsbedingungen von gesetzlich Versicherten regelt. Da ist schon mehr dahinter.
Dennoch MFAs die Kompetenz für BE, EKGs etc. abzusprechen ist genauso dämlich.
Hab ich nicht.
Zudem reden wir nicht davon das MFS den gleichen Job wie GuKs machen sollen, sondern MFA Typische Tätigkeiten den GuKs abnehmen.
Wenn malu schriebt, dass die MFAs bereits alleine Nachtdienst in einer Notaufnahme gemacht haben, ist das schon der Fall. Das gilt es ja zu verhindern. Deshalb meine Ausführungen für malu das begründen zu können bzw. ihre PDL (sollte diese PDL diese Hintergründe bereits kennen) besser nachvollziehen zu können.

Dein verlinkter Artikel aus dem Ärzteblatt widerspricht meinen Ausführungen nicht und bezieht sich u.a. auf eine gleiche Quelle, wie ich sie herangezogen habe. Ich versteh nicht, worauf du deine Gegenrede formulierst.
 
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Vielen Dank @InetNinja und @niesreiz für eure Antworten.
Unsere MFAs durften bis 2019 Nächte machen -alleine. Wir haben seit 1,5 Jahren eine neue PDL, die jetzt den MFAs die Nachtdienste "verbietet". Dennoch ist eine MFA in einer ZNA nicht fehl am Platz und hat durchaus ihre Berechtigung.
Da wir eine kleine ZNA sind (ca 15.000 Fälle/anno),arbeiten MFA bei uns genauso mit wie GuKs. Eine Trennung von Tätigkeiten nach Berufsgruppen gibt es bei uns nicht.
Und ich sehe da auch eigentlich kein Problem. Es ist sicher nicht für jede MFA geeignet, aber letztlich auch nicht für jede GuK.
Und gerade jetzt, wo man de facto keine GuK findet, wäre es töricht, auf MFAs zu verzichten. Es muss nur ein "gesundes Verhältnis" bestehen.
Bei einem Maximalversorger sieht das sicher wieder anders aus.
Ich würde sogar noch einen Schritt weitergehen:
Warum verbietet man MFAs die Teilnahme an der WB Notfallpflege? Ja, ich weiß -pflege ist das Problem.
Aber man könnte doch für MFAs eine WB anbieten, die auf den Bedarf der ZNAs zugeschnitten ist. Voraussetzung sind X-Jahre Berufserfahrung und ach erfolgreichem Abschluss dieser WB darf man eben "nur" in einem gut-KH der Regelversorgung damit arbeiten oder so. (das ist jetzt einfach mal aus der Hüfte geschossen)
Ich finde es in der jetzigen Situation etwas... borniert, diese Ressourcen nicht zu nutzen.
 
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