Meldebescheinigung für den Arbeitnehmer

engel78

Senior-Mitglied
Registriert
02.07.2009
Beiträge
133
Beruf
Krankenschwester
Akt. Einsatzbereich
ambulante Pflege
Hallo,bin Krankenschwester in der amb. Pflege (privater Pfl.dienst).Habe einen qualifizierten Hauptschulabschluss,sowie eine Ausbildung zur Kinderpflegerin und habe damit den sog. QUABI erhalten,das ist vergleichbar mit einem Realschlußabschluss.Nun zu meiner Frage/meinem Problem.Auf meiner Meldebescheinigung steht unter Tätigkeitsschlüssel :
Höchster Schulabschluss: 2=Haupt-/Volksschulabschluß
Höchste Berufsbildung: 2= Abschluss einer Berufsausbildung
Ist das für meine spätere Rente irgenwie "schädlich" ? ich meine weil ja nicht alles der Richtigkeit entspricht oder kann ich das links liegen lassen?
 
Schulabschluss ist das, wo du das Abschlusszeugnis beim Ag abgegeben hast. Daß du mit der Kombi Hauptschulabschluss und Ausbildung quasi ne Mittlere Reife hast, interessiert für die Berechnung der Rente niemand. Dort zählen nur die eingezahlten Rentenbeträge bzw die Monate an Schule, wo für die Rente als gearbeitet gleich gestellt werden.
 
Ich habe beim AG beide Abschlusszeugnise abgegeben,allerdings steht bei meinem Kinderpflegeabschluss leider nicht das es gleichzeitig ein Quabi ist :-((( , der höchste Bildungsabschluss ist doch der als Krankenschwester oder??? Die Kinderpflegeschule war ohne Lohnzahlung (zwei Jahre),werden die dann nicht mit gezählt???
 
Bonus für Berufsanfänger
Wenn Sie ins Berufsleben starten, ist Ihr Verdienst oft noch relativ gering. Als Bonus für Sie werden Ihre Pflichtbeiträge während einer tatsächlichen Berufsausbildung (bis zu 36 Monate) auf bis zu 75 Prozent des Durchschnittsverdienstes angehoben. Ihr Rentenversicherungsträger berücksichtigt das bei der Rentenberechnung, wenn Sie die Berufsausbildung nachweisen.
...
Für Zeiten der Schulausbildung, die keine Anrechnungszeiten sind, können Sie freiwillige Beiträge nachzahlen. Das gilt zum Beispiel immer dann, wenn Sie die Höchstdauer von acht Jahren überschritten haben. Möglich ist das auch für Schulzeiten zwischen dem vollendeten 16. und 17. Lebensjahr
http://www.deutsche-rentenversicher...cationFile/52921/rente_jeder_monat_zaehlt.pdf

Der Abschluss spielt also keine Rolle. Lediglich der Zeitraum ist relevant. Den musst nachweisen.

Elisabeth
 
@Maniac: Ich habe den Quabi nicht an der Hauptschule,sondern in der Kinderpflegeschule gemacht.Dafür hab ich nichts bekommen,nur meine Urkunde zum Beruf.Heute ist das anders,da macht man zehn Klassen Mittelschule und hat den Quabi in der Tasche.
Was ich nicht verstehe ist das man freiweillig Beiträge nachzahlen kann??? Wie ist das denn gemeint? Da muß ich mich an die Rentenversicherung wenden,richtig?
 
Richtig. Hast du deinen gesamte Ausbildung mit dem 17.LJ abgeschlossen gehabt?

Elisabeth
 
Ja habe ich
 
Dann wende dich an die Rentenversicherung. Es müsste auch bei dir vor Ort eine entsprechende Beratungsstelle geben. Ob es sich lohnt, noch Beiträge für den Zeitraum einzuzahlen wird dir dort erklärt werden.

Elisabeth
 
Ok mache ich.Danke!
 

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