Leistungszulage

Also, Zulagen für einen einzelnen Arbeitnehmer (AN) sind immer so eine Sache. Zum einem mag das Stimmen, dass man mehr Leistung zeigt, aber nach dem Solidarischen Prinzip nach dem Gewerkschaften so verhandeln werden alle AN gleich bezahlt. Egal ob AN A die Arbeit für AN B mit macht. Wenn, dann sind solche Zulagen meist mit einer vorangegangenen Fachbereich gekoppelt.

Manche Arbeitgeber zahlen ja auch Zulagen dafür, dass man z.B. Intensiv Pflegekraft ist (also mit Weiterbildung) Beispiel: MHH zahlt 250€.
Das sehen Gewerkschaften aber kritisch, auch wenn diese generell positiv einer Gehaltssteigerung gegenüberstehen. Der Grund ist, dass es ggü. den anderen AN unsolidarisch ist.
Daher wollen diese lieber "Kollektiv Zulagen" verhandeln (Wie im TV-L nun geschehen mit einer 120€ Pflege-Zulage).

Was man aber machen kann, ist über die Erfahrungsstufen zu verhandeln. Ich denke, dass dies der erfolgsversprechendere Weg ist bzw. habe ich da die Arbeitgeber bisher immer etwas "offener" in Erinnerung.
Aber auch da gilt es, dies zu begründen.
 
Und es geht doch, Tarif hin oder her. Möglichkeiten hat ein Arbeitgeber immer, alles Definitionssache. Ich kann nur empfehlen es zu versuchen.
 
Und es geht doch, Tarif hin oder her.
hm, ja, das haben wir ja schon mehrfach festgestellt, dass es Möglichkeiten gibt, auch wenn ein Arbeitgeer tarifgebunden ist.
Nur die Begründung muss eben angepasst werden, wobei ein nicht tarifgebundener Arbeitgeber grundsätzlich bezahlen kann was er will.

Es wäre sicherlich hilfreich, wenn der Eine oder Andere der es bei einem Tarifvertrag-gebundenen Arbeitgeber geschafft hat schildern würde, welche Begründung oder/und welche Zulage mit welcher Begründung er/sie erhalten hat.
 
Und es geht doch, Tarif hin oder her. Möglichkeiten hat ein Arbeitgeber immer, alles Definitionssache. Ich kann nur empfehlen es zu versuchen.

Genau so ist es!

Hab mittlerweile das unbestätigte Gerücht gehört, dass es Prämien geben soll wenn Mitarbeiter sich nicht krank melden...
 
Ja gibts schon lange bei privaten Arbeitgebern.
Bekommst du auch als Privatversicherter von deiner Krankenkasse.
 
Es wäre sicherlich hilfreich, wenn der Eine oder Andere der es bei einem Tarifvertrags-gebundenen Arbeitgeber geschafft hat schildern würde, welche Begründung oder/und welche Zulage mit welcher Begründung er/sie erhalten hat

Ich habe als ich noch der Pflege zugeordnet war vor 4 Jahren wie schon beschrieben 50% der Differenz zur nächsten Entgelt Gruppe als Zulage erhalten.

Für weniger hätte ich dort nicht angefangen

Im Vertrag und auf dem Lohnzettel nannte sich das "Tätigkeitszulage"
 
Wir sprechen hier ausschließlich von tarifgebundenen Arbeitgebern.
Im Tarifvertrag - drückt auch schon der Bergriff - tarifgebunden - aus, damit eben nicht der Willkür Tür und Tor geöffnet ist und der Arbeitnehmer Sicherheit hat, wenn ich als GuK eingestellt werde auf Fachgeb./Station xy, mit oder ohne Studium, bekomme ich EGxy,
auch wenn sich der Arbeitsgegenstand ändert, Fachbereich, umstrukturiert, Verkauft wird, Träger wechselt usw.

Bzw. wo muss er sich im Zweifel rechtfertigen?
Beim jeweiligen Arbeitgeberverband der dagegen Klagen kann und sich evtl. auch nicht mehr an die Vereinbarungen halten könnte - nicht ganz ungefährlich.

Ausserdem würde derjenige, der dies macht, gegen seine dienstvertraglichen Pflichten verstossen, also im dem Fall der/die Pflegedirektor/in.

Vielleicht hast du verfolgt, ganz aktuell in den Nachrichten
- in der Altenpflege -
allgemeingültiger Tarifvertrag vorgeschrieben und warum das sooo wichtig ist und den ganz, ganz großen Vorteil zur vorherigen Situation.
 
Das erscheint mir (Laienbauchgefühl) fragwürdiger als Tätigkeitszulagen
Na dann bring dich mal auf den neuesten Stand über die LOB-diskussion und Vorschläge, um diese Vorschrift wie im TVÖD vorgesehen umzusetzen, da wirst du staunen.
 
Allgemein muss man sagen: Die Begründung muss stimmen.

Bzgl. einen Prozentualen Anteil einer EG oder Erfahrungsstufe habe ich so bisher auch noch nie gehört, aber nun ja.

Ich kenne es eben so, dass man eben (wie beschrieben) bei Erfahrungsstufen verhandeln kann. Manchmal reicht da eben dann auch der hinweis:" Entweder ich kriege das, oder gehe weg!" Dann muss man aber auch diesen Weg, bei nicht erfolgreicher Verhandlung, gehen. Sonst wirkt man unglaubwürdig.

Allgemein schlechte Personalsituation spielen einem da natürlich in die Karten.

Also ja, es gibt wege. Aber diese sind eben nicht so vielfältig wie bei anderen Arbeitgebern.
Ich würde mir z.B. gerne das mein AG meinen Mitgliedsbeitrag im Fitnessstudio bezahlt. Ich tue dort schließlich was für meine Gesundheit und somit erhaltung meiner Arbeitskraft. Stoße da aber bisher auf Taube Ohren.
 
  • Like
Reaktionen: renje
Neulich von nem Kollegen gehört, die bekommen tatsächlich 50€ mehr im Monat, wenn sie:

A) Pünktlich und
B) nicht krank sind


Unfassbar ...
 
Neulich von nem Kollegen gehört, die bekommen tatsächlich 50€ mehr im Monat, wenn sie:

A) Pünktlich und
B) nicht krank sind


Unfassbar ...

Ich habe aus einer Klinik den 10fachen Betrag gehört ....

Allerdings wie schon geschrieben, ist dies ein unbestätigtes Gerücht
 
50 Euro, ja Mensch. Da denke ich keine Sekunde über nen Gelben Schein nach. Den hole ich mir genauso schnell.

Ja, manchmal gibt es aber auch Stationsintern. Ich weiß von einer Station, in der der Chefarzt einen Topf hat, in dem er jeder Pflegekraft, die aus dem Frei kommt und einspringen muss 100€ auf die Hand kriegt.
 
Begründung: Besondere Tätigkeit und nur so lange wie diese Tätigkeit ausgeübt wird.
Tätigkeit ist nicht explizit im Tarifgefüge zu finden, wenngleich die AVR kein wirklicher Tarifvertrag ist. Mag sein, dass das der Grund war, ist aber egal gewesen für denjenigen, weil er einfach nur mehr Geld wollte und diese Argumentation zum Erfolg führte.
Mag Zufall sein, dass es funktioniert hat, weil ein anderer es auch versucht hat für eine andere Tätigkeit und dem wurde nicht statt gegeben. Deshalb denke ich, dass man es einfach versuchen muss, und dass die Chance eben grundsätzlich besteht. Bei der derzeitigen Personalknappheit ist eben mehr mgl. als noch vor 5 Jahren.
 
Man kann natürlich auch gleichzeitig mit einem Angebot eines anderen AG (z.B. auch Personaldienstleisters) kommen und somt druck ausüben.

Aber auch da gilt: Wenn es nicht klappt, musst du gehen.
 
Ach ne, lass gut sein.
Es geht hier in diesem thread um eine Höhergruppierung im TVÖD-K und was dieser zulässt und nicht was der Herr Gabler in seinem Lexikon als theoretische Möglichkeit stehen hat und evtl. auch grunsätzlich u.U. möglich sein könnte.

Das Leben ist manchmal sowas von kronkret.

Die Argumente sind getauscht und wer von uns zwei nun Recht hat oder nicht ist sowas von wurscht für die Threaderstellerin.
Nachdem mich das Thema interessiert und Du mir nicht erklären konntest oder wolltest, warum das Günstigkeitsprinzip angeblich nicht gelten solle, habe ich mal bei berufener Stelle (DBfK) nachgefragt... sinngemäße Antwort:
Das Günstigkeitsprinzip würde regeln, daß der individuelle Arbeitsvertrag eines MA bessere Bedingungen haben dürfe als der Tarifvertrag (wobei man keinen Rechtsanspruch darauf habe); hingegen wären schlechtere Bedingungen nur dann möglich, wenn der Tarifvertrag eine sog. Öffnungsklausel nach unten enthalte.
Das Problem dabei sei, daß bessere Bedingungen wegen der Kostenträger schwer durchsetzbar seien, denn diese würden nur Tariflöhne als angemessen anerkennen. Außerdem müsse der Personalrat zustimmen.

Es ist also weder so konkret, wie Du behauptest, noch für Kaso "wurscht". Sondern letztlich eine individuelle Geschichte - ausprobieren würde ich sagen. Gerade in Zeiten des Pflegenotstandes dürfte da einiges möglich sein. :wink1:
Kaso viel Erfolg, berichte mal was rausgekommen ist und warum.
Da schließe ich mich an.