Kündigungsschutz als Kurssprecher

makro

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Azubi GuK ab 1.4.13
Hallo,

bei uns im Kurs geistert die Meinung das Kurssprecher einen besonderen Kündigungsschutz, das sogar während der Probezeit, haben. Ich kann das nicht so recht glauben. Kann das jemand bestätigen oder entkräften?

Makro
 
Hallo,

gehört habe ich davon noch nie.
Vielleicht nach der Probezeit, aber selbst das kann ich mir eigentlich nur schwer vorstellen.

Gruß
Die Anästhesieschwester
 
Vielleicht wird da was verwechselt?

Als Mitglied der JAV (Jugendarbeitnehmervertretung) ist man unkündbar und hat Anspruch auf Übernahme nach der Ausbildung.

Kurssprecher ist nix anderes als Klassensprecher und der war ja auch nicht vor dem Sitzenbleiben geschützt.

LG opjutti
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
In der Probezeit ist jeder Kündbar, dafür ist eine Probezeit ja da.

Danach kann in der GuK sowieso kaum noch ein Schüler gekündigt werden, wenn er nicht gerade silberne Löffel klaut und die gibts bekanntlich auf Station nicht.

Den Kurs- oder Klassensprecher gibts nur in der BFSO, kann also arbeitsrechtlich keine Konsequenzen haben.
 
Als Mitglied der JAV (Jugendarbeitnehmervertretung) ist man unkündbar und hat Anspruch auf Übernahme nach der Ausbildung.

Man ist NICHT unkündbar, man genießt lediglich einen umfangreicheren Kündigungsschutz--da könnt ja jeder JAVler mumpitz veranstalten wie er will.

Man hat auch KEINEN Anspruch auf Übernahme-- Das Ausbildungsverhältnis ist Sachlich Befristet und Endet mit dem Erreichen des Examens und/oder zum Ende des 3. Ausbildungsjahres UNGEACHTET ob jemand JAV Mitglied ist.
 
@pflegeschüler:

Man hat auch KEINEN Anspruch auf Übernahme-- Das Ausbildungsverhältnis ist Sachlich Befristet und Endet mit dem Erreichen des Examens und/oder zum Ende des 3. Ausbildungsjahres UNGEACHTET ob jemand JAV Mitglied ist.

das stimmt so nicht:
§ 78a BetrVG Schutz Auszubildender in besonderen Fällen - dejure.org

weitere Übernahmeverpflichtungen sind in TV geregelt z.B.

Übernahme von Auszubildenden im öffentlichen Dienst ? tarifliche Neuregelung zu Übernahmeansprüchen in § 16a TVAöD | Dr. Gloistein & Partner
 
Als Mitglied der JAV (Jugendarbeitnehmervertretung) ist man unkündbar
"Unkündbar" ist kein Arbeitnehmer- nicht mal Betriebsräte, JAVen , Menschen mit Behinderung oder Schwangere! Verhaltensbedingt kann man letztendlich nämlich auch diesen Beschäftigten kündigen....:anmachen:
 
Hallo,

bei uns im Kurs geistert die Meinung das Kurssprecher einen besonderen Kündigungsschutz, das sogar während der Probezeit, haben. Ich kann das nicht so recht glauben. Kann das jemand bestätigen oder entkräften?

Makro
Nein- den hat ein Kurssprecher sicherlich nicht...das ist einfach ein zusätzliches Amt, mehr nicht. Und: ein Kurssprecher kann auch abgemahnt werden, rausfliegen oder durchs Examen fallen :lol1:
 
Die spannende Frage in diesem Zusammenhang ist doch, ob ein JAV Mitglied tatsächlich, wie behauptet übernommen werden muss.

Ist das erste mal das ich das höre. Als ich es laß, habe ich heute Nachmittag zwei Gesetze durchgeblättert, aber nichts gefunden.

Also kann das jemand bitte mit Quelle belegen?

Das Auszubildende generell übernommen werden müssen, wenn Stellen frei sind, weiß ich wohl. Zum JAV hab ich nirgends was gefunden - interessiert mich aber :)
 
Unkündbar war wohl etwas falsch von mir beschrieben. Kündbar ist jeder, wenn er "goldene Löffel" klaut.
Sie genießen denselben Kündigungsschutz wie Mitglieder des Betriebsrates.

JAV-Mitglieder genießen einen besonderen Schutz lt. §78 BetrVG und müssen, wenn der Betrieb Stellen anbietet und Azubis übernimmt, bevorzugt behandelt werden.

LG opjutti
 
Hallöchen ;P

Ich bin auch Mitglied der JAV, und wir werden nach der Ausbildung unbefristet übernommen, wenn wir einen Antrag auf Übernahme 3 Monate für Ende der Ausbildungszeit stellen.
Ich habe jetzt nur die Gesetzte gefunden:

§ 78a Abs. 1,2 und 3 BetrVG


Liebe Grüße
 
Hallo Maniac,

verstehe dein Problem jetzt nicht.

Der eingestellte Link auf das Gesetz ist vorhanden, du frägst nach einer Quelle?

Und der Text ist doch eindeutig darin.
 
Hallo Maniac,

verstehe dein Problem jetzt nicht.

Der eingestellte Link auf das Gesetz ist vorhanden, du frägst nach einer Quelle?

Und der Text ist doch eindeutig darin.
Edit: Habe 78a nicht gefunden, also erledigt ;)