Krankenpfleger-Prüfung oder Examen?

Felixatl

Newbie
Registriert
27.01.2013
Beiträge
1
Hallo,


Ich weiß nicht, ob ich hier richtig bin! Wenn nicht einfach verschieben.


Kurz was zu mir.


Mein Name ist Felix und bin 26 Jahre jung. Hab eine abgeschlossene Ausbildung als KFZ-Service Techniker. Und habe den 200 Std. Basis Kurs hinter mir und bin grad dabei den 560 Std. erweiterrungs Kurs in Altenpflege absolvieren.


Nun zu meine Fragen:


Da ich ja nach den beiden Kurse Altenpflegerhelfer bin und ich persönlich möchte das Ich mich weiterbilde im Bereich Altenpflege & Medizin etc.


Ist es möglich nach dem Kursen ein Krankenpfleger Prüfung absolvieren?


Wenn ja ...


Welche Voraussetzung muss ich bringen, um die Krankenpfleger Prüfung zu machen?


Weiter ...


Habe gehört das Es möglich, ist beim xyx Amt ein Antrag zur Prüfung für Krankenpfleger zu stellen, wenn man mindestens ein Jahr Beruferfahrung mit sich bring, ist dies korrekt?




Hoffe hier können welche meine Fragen beantworten?
 
Nein das ist nicht Korrekt.

Du mußt die Ausbildung nach
KPflG = Krankenplegegesetz
und
APrV = Ausbildungs und Prüfungsverordnung

durchlaufen haben, das sind i.d.R. 3 Jahre.
Die Ausbildung endet mit einer staatlichen Prüfung, dann erhältst du, wenn Bestanden, die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung Gesundheits- und Krankenpfleger bzw. Altenpfleger.
Die Schulaufsichtsbehörde kann dir evtl. auf Antrag die Ausbildung verkürzen.

Bist du wirklich Altenpflegehelfer mit mind. 1600 Std. Ausbildung - 500 Theorie und 1000 Praxis mit Prüfung vor einem staatl. Prüfungsausschuss?

Welche Voraussetzung muss ich bringen, um die Krankenpfleger Prüfung zu machen?
Wenn du APH sein solltest, ca. 2Jahre weitere Ausbildung an einer Berufsfachschule für Krankenpflege und staatl. Prüfung.
 
Die Ausbildung endet mit einer staatlichen Prüfung, dann erhältst du, wenn Bestanden, die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung Gesundheits- und Krankenpfleger bzw. Altenpfleger.
Die Schulaufsichtsbehörde kann dir evtl. auf Antrag die Ausbildung verkürzen.

Auch wenn die Schulaufsichtsbehörde einer Verkürzung zustimmt, hängt es von der jeweiligen Schule ab, ob und wieviel Du verkürzen darfst! Auch wenn dieses theoretisch machbar ist, wird es in der Praxis nicht gerne gemacht....man versäumt einfach zuviel und bekommt auch die notwendigen Basics hinsichtlich der besonderen Struktur der Ausbildung sowie der Fallkonstruktion der Abschlussprüfungen nicht mit.
Richte Dich also eher auf 3 Jahre ein!


Bist du wirklich Altenpflegehelfer mit mind. 1600 Std. Ausbildung - 500 Theorie und 1000 Praxis mit Prüfung vor einem staatl. Prüfungsausschuss?

Das habe ich mich ehrlich gesagt auch gefragt.


Wenn du APH sein solltest, ca. 2Jahre weitere Ausbildung an einer Berufsfachschule für Krankenpflege und staatl. Prüfung.

Wie gesagt, richte Dich eher auf 3 Jahre ein und betrachte dieses als Chance, in dem neuen Arbeitsumfeld eines Akutkrankenhauses mehr Zeit zum eingewöhen und einarbeiten zu haben....
 

Ähnliche Themen