Kenntnisprüfung oder Anpassungslehrgang mit Abschluss aus Bosnien

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Hallo zusammen,

meine Freundin (23, kroatische Staatsbürgerschaft, zurzeit in Baden Württemberg tätig) hat in Bosnien eine Berufsausbildung als Physiotherapeutin und als Krankenschwester gemacht. Die Berufsausbildung als Krankenschwester will Sie in DE anerkennen lassen.

Sie hat in DE ein Jahr in der Altenpflege gearbeitet und währenddessen ihre Deutsch B2 Prüfung erfolgreich abgeschlossen.
Sie hat nun ein Angebot (wegen Umzug) in einem anderen Pflegeheim, in der ihr empfohlen wird, unbedingt so schnell wir möglich einen Kurs für eine Kenntnisprüfung zu machen, damit ihr Abschluss anerkannt wird. Dieser Kurs wird von der Stiftung in der das Pflegeheim gehört angeboten. Eventuell würden diese sogar finanz. unterstützen, jedoch ist man damit automatisch etwas an den neuen Arbeitgeber "gebunden".

Gleichzeitig haben wir auch im Krankenhaus angefragt, um zu schauen, was die Personalleitung dort empfehlt. Dort wurde uns gesagt, dass ein Anpassungskurs für die Anerkennung die bessere Wahl ist, weil die Kenntnisprüfung sehr schwer ist. Zudem wird man ja auch während des Anpassungskurses vergütet.

Was denkt ihr, was ist die bessere Wahl?
Hat Sie überhaupt später eine Wahl bzw. wer entscheidet, ob man ein Anpassungskurs oder eine Kenntnisprüfung macht?


Vielen Dank

Grüße
Gibbs
 
Dann reiche die Unterlagen bei der Schulaufsichtbehörde deines Bundeslandes ein und lass diese prüfen. Dann wirst du einen Bescheid bekommen, was noch fehlt.
Könnte ja sein, dass der Berufsabschluss nicht anerkannt wird weil irgendwelche fachlichen, praktischen, theoretischen Stunden/Einsätze etc. fehlen.
Dann der Kurs eh vergebens.
 
Danke. Die Bearbeitung dauert wahrscheinlich lange. Deswegen hätte Sie jetzt schon mal die Möglichkeit, einen Kurs zu machen und sich vorzubereiten. Aber wenn es vergebens sein kann, muss man sich das nochmal überlegen.
Entscheidet die Behörde/Zeugnisanerkennungsstelle, ob man eine Kenntnisprüfung oder einen Anpassungskurs macht oder hat man dann eventuell die Wahl zwischen den beiden?
 
Danke. Die Bearbeitung dauert wahrscheinlich lange.
Könnte sein, deshalb Gestern einreichen.
Entscheidet die Behörde/Zeugnisanerkennungsstelle, ob man eine Kenntnisprüfung oder einen Anpassungskurs macht oder hat man dann eventuell die Wahl zwischen den beiden?
Ja und das ist von Bundesland zu Bundesland und wo es gibt von Regbezirk zu Regierungsbezirk nochmal unterschiedlich.
Da gibt es Spielräume, in Reg.bez. oder Bundesländern wo es hohen Bedarf gibt wird das oftmals großzügiger gehandhabt.
Deshalb einreichen und Bescheid abwarten, dann weißt du es genau.
 
Bitte prüfen Sie nachstehende Gegebenheit....und entscheiden Sie dann...Thema Bindung durch finanzielle Zuwendung.
Wenn Ihre Freundin in Kroatien den Techniker/Krankenschwester gemacht hat, ist das nicht vergleichbar mit dem Beruf Gesundheits und Krankenpflegefachkraft in Deutschland. Es sei denn sie hat an der Hochschule den Bachelor Krankenschwester gemacht, ist aber für Kroatien nicht üblich. Da Ihre Freundin 23 Jahr alt ist, kann sie auch die Konformitätsbescheinung nicht vorlegen, die die Gleichwertigkeit bestätigt.
Die Unternehmen brauchen die Kolleginnen und Kollegen als Fachkräfte. Sie haben deswegen ein Interesse daran, dass deren Pflege-Qualifikation aus dem europäischen Ausland anerkannt wird. Dafür müssen die aber ein bestimmtes Sprachniveau nachweisen, und zwar das berufsqualifizierende Niveau B2. Das erreicht man mit einem ungefähr halbjährigen Intensiv-Sprachkurs Deutsch. Die Kosten für solche Kurse sind also im Prinzip Kosten für die Adaption der Ausbildung im Ausland an die deutschen Verhältnisse. Man muss sich bewusst machen, dass die Unternehmen ja die gesamten Ausbildungskosten sparen, die haben ja schon die Gesellschaften in den Herkunftsländern getragen. Dennoch benutzen die Unternehmen ihre eigenen Kosten – insbesondere die für die Löhne in der Sprachkurs-Zeit – als Argument für Knebelverträge. Dabei handelt es sich um Weiterbildungsverträge mit Klauseln, die dazu verpflichten, das Geld an die Unternehmen zurückzubezahlen, wenn die Beschäftigten vor einer bestimmten Frist kündigen. Wir kennen Fristen von 1,5 bis 3 Jahren. Die Rückzahlungen selbst reichen etwa von 7.000 bis 12.000 Euro. Die Sprachkurskosten werden gleichwohl oft aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds finanziert. Dieser macht wiederum eine Kofinanzierung durch das Unternehmen zur Bedingung – wobei Lohnzahlungen als Kofinanzierung anerkannt werden.

Dann wäre diese Kofinanzierung nicht mehr geleistet, wenn die Löhne zurückgefordert werden. Der Europäische Sozialfonds könnte von den Unternehmen die Kursgebühren zurückverlangen.
 
Deine Freundin soll ihre Unterlagen bei der Regierung oder je nach Bundesland entsprechender Behörde einreichen. Da erfährt sie dann was noch fehlt.
Dann an eine seriöse Stelle für einen ggf. Anerkennungslehrgang wenden.
Krankenpflegeschulen bieten dies in der Regel an - die Kosten fallen bei uns für den Teilnehmer keine an.
In der Zeit kann sie in der Regel als Pflegehelferin arbeiten.
Bei uns gibt es auch Praxisanleitung für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer.

lg
Narde
 

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