Kann man Fahrgeld für auswärtige Einsätze erhalten?

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29.06.2009
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5
Beruf
Azubi Gesundheits- und Krankenpflege
Hallo,

ich habe im Oktober neu angefangen.
Für meinen ersten Praxiseinsatz muss ich täglich ca. 20 km (einfache Strecke) fahren - vom Krankenhaus/Pflegeschule gemessen (ich wohne direkt neben dem Krankenhaus). Und das 6 Wochen lang.

Es sind während der 3 Jahre noch weitere Einsätze im Umland geplant.

Muss ich die Kosten dafür selbst tragen? Ist es nicht ungerecht, weil meine Mitschüler nicht fahren müssen?
Kann der AG mit Verweis auf Steuererklärung (haha - zahle ja keine Lohnsteuer)
die Fahrtkosten verweigern?

Was kann man tun?

Danke im Voraus und liebe Grüße

Johanniterschwester
 
Hallo.

Erkundige dich doch mal bei deiner Schule oder schauen in deinem Vertrag nach. Bei mir ist es im Vertrag geregelt, dass wir keine Kosten übernommen werden. Muss auch mehrer Außeneinsätze machen. Habe auch einen mit 40km eine Strecke! :(


Liebe Grüße
 
Hallo Sonnenuntergang,

vielen Dank für deine Antwort. Die Schule sagt, diese Kosten muss man von seinem Ausbildungsentgeld bezahlen. In meinem Vertrag steht davon nichts.

Damit bin ich nicht ganz zufrieden. Ich hab mich da mal erkundigt. Eigentlich ist das eine Dienstreise, da mein regelmäßiger Arbeitsplatz die Schule bzw. das Krankenhaus ist.

Ich werde ja auf Anweisung des AG außerhalb eingesetzt und nicht weil ich unbedingt da arbeiten will... Verstehst du, was ich meine.

Liebe Grüße
 
Hallo,
was genau steht denn als Dienstort im Aussbildungsvertrag? Was sagt Euer Rahmentarifvertrag für Auszubildende dazu?
Was meint Euer Betriebsrat/ JAV?
Wenn es wirklich nicht anders möglich ist, dann bleibt Dir nur, Dich über Lohnsteuer oder Kindergeld arm zu rechnen.
 
Hallo,

tja das ist immer wieder die selbe Diskussion. Ist nicht während der geplanten Zeit, da du ja fest in der anderen Klinik/Ort bist, für die Zeit dein Arbeitsplatz die andere Klinik? Auch da gibt es bei uns unterschiedliche Auffassungen. Bei uns wird auch nichts bezahlt und auf die Lohnsteuer verwiesen.

Man sollte aber auch die Kirche im Dorf lassen. Die sich darüber Gedanken machen haben das Privileg eines Ausbildungsplatzes. Wenn ich 10-20kilometer Fahren müsste, was bleibt da übrig wenn ich die Strecke zu meinem Stammhaus abrechne?
Wohne ich im KH bin ich schon wieder priviligiert, welcher AZUBI hat schon diesen Luxus? Als weiteres Privileg habe ich auch noch, das ich als AZUBI mit das höchste Ausbildungsgehalt bekomme, das in der BRD bezahlt wird.

Manche wäre froh wenn er sich darüber Gedanken machen dürfte.

Gruß renje
 
Im § 10 des Tarifvertrages für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) - Besonderer Teil Pflege - steht dazu:
(2) Bei Reisen zur vorübergehenden Ausbildung an einer anderen Einrichtung außerhalb der politischen Gemeindegrenze der Ausbildungsstätte sowie zur Teilnahme an Vorträgen, an Arbeitsgemeinschaften oder an Übungen werden die entstandenen notwendigen Fahrtkosten bis zur Höhe der Kosten für die Fahrkarte der jeweils niedrigsten Klasse des billigsten regelmäßig verkehrenden Beförderungsmittels (im Bahnverkehr ohne Zuschläge) erstattet; Möglichkeiten zur Erlangung von Fahrpreisermäßigungen (z. B. Schülerfahrkarten, Monatsfahrkarten,
BahnCard) sind auszunutzen.
  • Der Einsatz ist = vorrübergehende Ausbildung
  • "andere Einrichtung" = sie hat auch einen anderen Träger, z.B amb. Pflege, Psychiatrie-Einsatz bei einer anderen Krankenhausgesellschaft
  • "ausserhalb der politischen Gemeindegrenze" des Stammortes deiner Ausbildung, hier kann die Großstadt mit mehreren Stadtteil-Krankenhäusern eher nachteilig sein
  • der obige Paragraph kann in den unterschiedlichen Tarifverträgen abgeändert oder garnicht geregelt sein.
Bitte fragt bei Schulleitung/Betriebsrat/JAV/Personalabteilung nach dem Text für den jeweils bei euch angewandten Tarifvertrag!

Polemische Antworten wie Verweise auf die höchste Ausbildungsvergütung halte ich für wenig hilfreich.
 
Hallo renje,
hallo flexi,

zunächst einmal muss ich sagen, dass renje ganz schön naiv ist.
Selbst wenn man wie ich in der Nähe des KH wohnt (oder auch im KH), so ist dass noch lange kein Privileg.

Ich muss dafür nämlich MIete bezahlen, es ist eine ganz normale Zweitwohnung...

Wenn man dann trotzdem noch auswärtige Einsätze fahren muss, bleiben vom Ausbildungsgeld nur wenige Euro übrig.

Nee renje, Polemik kannst du stecken lassen:kloppen:


An flexi, ich habe leider keinen Vertrag vom öffentlichen Dienst.

Ich gehöre dem AVR Berlin-Brandenburg an. Kennst du dich da auch aus? Wo kann man den einsehen? Die Schule legt ihn nicht vor.

Danke und lg

johanniterschwester
 
Polemische Antworten wie Verweise auf die höchste Ausbildungsvergütung halte ich für wenig hilfreich.
Außerdem stimmts nicht :)

Die Versicherungskaufmänner bekommen mehr...


Google hat das hier ausgespuckt:
Aktuelle Themen: AVR DWBB

Aber muss nicht eigentlich der Arbeitgeber die AVR rausgeben!?
 
Danke Maniac,

das war doch mal ein guter Tipp. Ich versuch mal mein Glück...

lg Johanniterschwester
 

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