In der Ausbildung: Vor dem Dienstende nach Hause geschickt

Die Dokumentation, wenn man eher geht, ist sehr wichtig. Was, wenn auf dem Nachhauseweg ein Unfall passiert? Die Berufsgenossenschaft wird da mit Sicherheit nachforschen, wieso der- oder diejenige zu diesem Zeitpunkt bereits auf dem Nachhauseweg war. Wenn dann nichts dokumentiert ist, kann es echt übel werden. U.a. der hier bereits im Raum stehende Vorwurf des Arbeitszeitbetruges.

Nochmal meine Frage, wieso hat sich die TE nach Hause schicken lassen? Dazu hat niemand ein Recht. Wenn sie freiwillig geht o.K. aber dann bitte nur mit Zeitdokumentation. Das selbe gilt übrigens für länger bleiben. Ich finde es immer ganz lustig, wenn Pflege stolz berichtet, dass sie, ohne es sich aufzuschreiben, hier mal 5, da mal 10 Minuten länger bleiben. Klasse, die Arbeitgeber lachen sich kaputt. Bleiben wir mal bei 10 Minuten. Der Monat Juli hat 23 Arbeitstage, an 20 bleibt die Pflegekraft 10 Minuten länger und schreibt es sich nicht auf. Damit schenkt sie dem Arbeitgeber in diesem Monat über 3 Stunden. Nehmen wird das mal 10 Monate (Abzug von "normalen Tagen Urlaub und krank) dann sind wir bei 30 Stunden. Das Ganze macht in einem Team mit 20 bis 25 MitarbeiterInnen jede/r so. Ich denke jeder kann sich ausrechnen, wie gütig die Pflege ihrem Arbeitgeber gegenüber ist.

Deswegen sage ich immer, jede Minute aufschreiben, egal ob Plus oder Minus. So kann einem niemand Arbeitszeitbetrug vorwerfen und die Arbeitgeber sehen schwarz auf weis, dass mehr Stellen fehlen, als sie denken.
 
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Sehr gut erklärt, Joerg.
 
Ich würde auch sagen, lasst doch die Kirche im Dorf und macht der Schülerin keine Panik.

Beim Betrug muss immer noch eine rechtswidrige Bereicherungsabsicht dahinter stehen - durch Vorspiegelung oder Unterdrückung von Tatsachen... §263 STGB. Das kann man doch niemand unterstellen der mal früher geht oder als Schüler heimgeschickt wird.

Und wenn der Arbeitgeber generell um die Handhabung weiß und dies stillschweigend duldet, was bei jedem Arbeitgeber mal mehr mal weniger vorkommt, ist das auch arbeitsrechtlich abgefrühstückt.

Kenne keine Schule die den Nachtdienst nach Einzelstunden berechnet und sich hinterher die tatsächlich gearbeiteten Stunden vorlegen lässt um diese dann abzugleichen. Wenns sowas gibt wird es die krasse Ausnahme sein. Kenne auch keine Schule die die sonstigen Stunden im Detail nachprüft, dann käme heraus, dass da irgendwas nicht stimmen würde und der Schüler deshalb nicht zum Examen zugelassen würde, dann wäre die Schule, respektive Träger, schadensersatzpflichtig.

Also Schule bestätigt - Schulaufsichtsbehörde glaubt das - alles gut. Keine Schulaufsichtsbehörde wird weder die Stundenpläne noch die Dienstpläne der letzten annähernd 3 Jahre prüfen.

Wenn der Schüler mal heimgeschickt wird, dann doch sicher zum Selbststudium auf der Stube, :thinker: ODER? :deal:

Da hat auch keine Berufsgenossenschaft was dagegen. Mir ist auch bisher noch nicht vorgekommen, dass die Berufsgenossenschaft gezielt überprüft oder nachgefragt hätte, wann jetzt genau das Dienstende wäre und warum der Mitarbeiter schon auf der Strasse ist und auch dann ist es kein Problem, der Arbeitnehmer durfte ja gehen. Viel wichtiger ist aber, er befand sich auf direktem Weg zur Arbeit oder von der Arbeit - ob eine Stunde früher oder später spielt für den Versicherungsfall keine Rolle. Denn der Arbeitnehmer ist auf dem direkten Arbeitsweg versichert, unabhängig von der Uhrzeit.
Sonst dürfte auch keiner Einspringen an seinem freien Tag oder länger bleiben.

Also auch hier - es wird alles nicht so heiß gegessen wie es gekocht wird.
 
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