Hospizplatz nicht genehmigt

bayern79

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Hallo,
ich bin selbst Altenpflegerin und bin im Moment in einer Situation, die mich sehr traurig macht. Es geht nun nicht um meine Arbeit sondern um meine Oma. Vielleicht kann mir jemand mehr dazu erklären?

Meine Oma lebte das letzte Jahr bei ihrer Tochter, meiner Mutter, weil sie alleine nicht mehr zurecht kam. Im Alter entwickelte sie Parkinson, Alzheimer im Anfangsstadium und die typische Demenz, sie ist jetzt 86 Jahre alt. Nun kamen alle paar Monate epileptische Anfälle dazu, zuletzt Status Epilepticus, der zwar nach ein paar Tagen durchbrochen werden konnte, aber meine Oma ist nicht mehr ansprechbar, nur noch eine Hülle :-( Nun war heute Arztgespräch, die nasale Magensonde soll Anfang nächster Woche gezogen werden, da es keine Aussicht auf Besserung gibt. Das bedeutet, sie erhält keine Nahrung/Flüssigkeit mehr und auch die eigentlich wichtigen Medikamente können nicht mehr verabreicht werden, sie ist sozusagen austherapiert.

Der Arzt versprach uns, sich um einen Hospizplatz zu kümmern und nun erhielten wir vorhin die Antwort: Hospizplatz nicht genehmigt, da meine Oma die "geforderten Kriterien" nicht erfüllt.
Nachhause zu meiner Mutter kann sie nicht mehr, meine Mutter ist psychisch und körperlich inzwischen selbst sehr krank, es ginge einfach nicht mehr.

Warum wird einem sterbenden Menschen ein Hospizplatz verwehrt? Ich kann es einfach nicht verstehen. Was muss man für "Vorraussetzungen" erfüllen, um würdig und begleitet sterben zu dürfen?

Das alles macht mich sehr traurig, weil es um den letzten Weg meiner geliebten Oma geht...
 
Wendet Euch an die Krankenkasse Deiner Großmutter und legt Widerspruch ein. Es kann sich um einen schlecht formulierten Antrag handeln, aus dem Ihr genauer Zustand nicht erkennbar ist. Dann wäre es möglich, dass die Kasse ein Einsehen hat. Muss aber nicht.

Du arbeitest in einem Altenheim - wäre es alternativ möglich, Deine Großmutter kurzfristig dort unterzubringen, möglicherweise auf einem Kurzzeitpflegeplatz? Ich würde an Deiner Stelle zumindest mal fragen.

Warum soll die Nasensonde erst nächste Woche entfernt werden? Der Therapieabbruch scheint doch beschlossene Sache und von allen Betroffenen akzeptiert zu werden? Weshalb diese Verzögerung?
 
Danke Claudia für deine schnelle Antwort!
Bei der Kasse werde ich morgen mal nachfragen, aber laut Hospiz gibt es wohl spezielle Kriterien, die erfüllt werden müssen (z.B. Tumorpatient etc), werde daraus nicht wirklich schlau. Ich dachte immer, wenn im Hospiz ein Platz frei ist, bekommt ihn eine Person, die am Lebensende steht?!? Kann mir den jemand mehr zu diesen Kriterien sagen? Ich finde im Internet nichts schlüssiges :-/
Ich bin zwar Altenpflegerin, aber bin zur Zeit nicht in der Pflege tätig. Meine Schwester und ich haben ein knappes Jahr duschen etc. übernommen, irgendwann musste dann aber ein ambulanter Pflegedienst her.
Meine Oma hat noch leicht erhöhte Entzündungswerte (Blasenentzündung, Lungenentzündung, die Anfälle kamen immer bei erhöhten Entzündungswerten). Das AB soll noch bis SO gegeben werden, daher wohl die Sonde bis Wochenanfang.

Ach ich blick da selber nicht mehr durch. Wir wollen doch einfach nur, daß es meine Oma die letzten Tage gut hat :(
 
Wichtig für den Hospizplatz ist eine progrediente, nicht heilbare Erkrankung mit stark begrenzter Lebenserwartung, nämlich von Wochen bis wenigen Monaten. Bei 3 Monaten wird es schwierig, bei 4 Monaten geht normal nichts.Das muss vom Arzt bestätigt werden.
Und Achtung. Der Weg vom Altersheim ins Hosiz ist extrem schwierig ( Die sind ja aus Kassensicht versorgt.)l
 
Richtig. Progrediente Erkrankung mit infauster Prognose und keine Möglichkeit der ambulanten Versorgung (und die hat bisher geklappt, könnte ebenso ein Grund für die Ablehnung sein). Einen Nicht-Tumorpatienten im Hospiz unterzubringen ist nicht einfach, auch wenn sich die Unterbringung aus sozialer Indikation häufig begründen lässt. Da kommt es auf die Wortwahl im Antrag an; wenn die Begründung nicht schlüssig ist, schiebt die Kasse einen Riegel vor.

Ruf morgen auf jeden Fall bei der Kasse an, aber überlegt Euch Alternativen. Wäre eine ambulante Betreuung mit Hilfe von Sozialstation, SAPV-Team und weiteren Angehörigen denkbar? Vielleicht auch nicht in der Wohnung Deiner Mutter, sondern bei Deiner Schwester oder Dir selbst? Könntet Ihr Euch für die Betreuung freistellen lassen (geht bezahlt über zehn Arbeitstage und die muss der AG genehmigen. Danach unbezahlt bis zu einem halben Jahr) ?

Schau mal unter Startseite , welche Unterstützungsmöglichkeiten in Eurer Nähe vorhanden sind.

Meine Oma hat noch leicht erhöhte Entzündungswerte (Blasenentzündung, Lungenentzündung, die Anfälle kamen immer bei erhöhten Entzündungswerten). Das AB soll noch bis SO gegeben werden, daher wohl die Sonde bis Wochenanfang.
Welchen Wert hat in diesem Zustand noch eine Antibiotikagabe, wenn doch die enterale Ernährung eingestellt werden soll?
 
Ausführliches über stationäre Hospize gibt es hier: Stationäres Hospiz ? PflegeWiki Unter Abschnitt "Die zu Betreuenden" steht was zu den Aufnahmebedingungen, das bezieht sich aber auf Hospize in Niedersachsen.

@Claudia, deine Tipps sind gut. Eine Antibiotikagabe kann bei Palliativpatienten aber sinnvoll sein, gerade bei Harnwegsinfekt. Denn der ist meistens recht schmerzhaft.
 
Vielen lieben dank euch allen für die hilfreichen antworten. Meiner oma geht es schlechter und das krankenhaus hat sich dazu entschlossen, meine oma bis zum schluss zu behalten. Sie fiebert nun wieder und eine 3. AB umstellung machen sie nicht mehr. Nahrung und Flüssigkeit wurden heute abgesetzt und auch alle medikamente, bis auf valproat weiter über die nasensonde). Wir sind damit zufrieden, meine oma darf nun ohne erneute verlegung hoffentlich friedlich einschlafen...
 
Auch wenn ich aller Wahrscheinlichkeit nach zu spät antworte, ich tue es trotzdem, vielleicht bringt es ja einigen Lesern hier etwas.

Bei uns im Hospiz sind die Aufnahmebegingungen folgende:

- Der Patient leidet an einer progredienten, unheilbaren Erkrankung die in Wochen bis Monaten zum Tod führt, eine palliative Behandlung ist erforderlich und auch gewünscht.
- Eine Krankenhausbehandlung im Sinne des § 39 SGB V ist nicht erforderlich.
- Die ambulante Versorgung im Haushalt oder bei der Familie reicht nicht aus um eine angemessene palliative Pflege und Sterbebegleitung durchzuführen.

Das muss von einem Arzt bescheinigt werden.

Außerdem sollte der Patient wissen das er in ein Hospiz geht und sollte damit auch einverstanden sein. Kann er es nicht selbst entscheiden, zählt der mutmaßliche Wille.

Nicht nur Menschen mit Krebserkrankungen dürfen in ein Hospiz. Jedoch ist z.B. bei ALS abzuwägen wie der Verlauf ist. Jemand der einen langsamen Verlauf hat, kann noch mehrere Jahre leben, daher macht ein Aufenthalt im Hospiz da keinen Sinn.

Die Patienten kommen dann auf eine "Warteliste", da eigentlich selten ein Platz frei ist im Hospiz, der nicht belegt werden kann.

Diese Warteliste wird nach Dringlichkeit abgearbeitet, zumindest ist es bei uns so. Ist der Patient zu Hause ohne Versorgung? Aktueller Zustand? Patienten die zu Hause sind, bei denen es Versorgungsprobleme gibt, werden eher aufgenommen als Jemand der in der Klinik ist.

Prinzipiell sollte es meiner Meinung nach heutzutage auch möglich sein in einer Klinik "gut" zu sterben. Aus meiner Erfahrung an einer Uniklinik weiß ich aber, dass dem leider nicht so ist! Da werden Menschen am Ende Ihres Lebens mit Infusionen zugepumpt obwohl es der Körper nicht mehr verarbeiten kann und sterben dann jämmerlich. Ich denke da sollte angefangen werden etwas zu tun, denn Hospizplätze gibt es (wegen gesetzlicher Vorgaben!) immer zu wenig...

Liebe Grüße,

Alexander
 

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