Honorar für Unterricht?

  • Ersteller Ersteller Babsi2530
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Ich hatte gedacht, dass es dazu Tabellen gibt, konnte aber nichts darüber finden, was ein üblicher Stundenlohn inkl. aller Nebenkosten wäre.
Ich habe mal einen Businessplan für eine examinierte Pflegekraft geschrieben, die als Dozentin zum Thema Demenzerkrankung in verschiedenen Altenheimen als Freiberuflerin unterrichtet hat. Sie hatte mehrere Auftraggeber und der höchste realisierbare Stundensatz war 30 Euro pro gehaltene Unterrichtsstunde inklusive Anfahrt, Material und Vorbereitungszeit. Mehr hätten die Auftraggeber auf keinen Fall gezahlt und ansonsten darauf verzichtet, sie zu engagieren.

Wenn man zu einem Thema referiert, das aktuell stark nachgefragt wird und es gleichzeitig auch nicht viele Spezialisten für dieses Thema gibt, dann hat man natürlich eine etwas stärkere Verhandlungsposition und kann ggf. auch einen etwas höheren Stundensatz ansetzen. Immer vorausgesetzt der Auftraggeber ist auch finanziell flexibel.
 
Weißt du, dass man die Umsatzsteuerbefreiung gemäß § 4 Nr. 21 UStG (dem Schul- und Bildungszweck dienende Leistungen) und § 19 (1) UStG (Kleinunternehmerregelung bis 17.500 Euro Jahresumsatz) kombiniert anwenden kann?

weiß ich, aber ich bin mit freien Angeboten, die nicht der beruflichen Bildung, sondern der Familienbildung oder anderen Angeboten dienen, bereits über die Kleinunternehmergrenze gekommen, hat mir also irgendwann nichts mehr genutzt. Wenn man davon leben will, muss man schon mehr Umsatz machen. Leider kann man am Umsatz auch nicht durch Ausgaben was drehen, sondern nur am zu versteuernden Gewinn.
Aber für die Anerkennung als umsatzsteuerbereite Bildungseinnahme braucht man jeweils vom Bildungsträger eine entsprechende Bescheinigung.

Die ÜL-Pauschale mache ich übrigends darüber hinaus auch noch für kleine Honorartätigkeiten an gemeinnützigen Einrichtungen tätig.

Das Auseinanderrechnen der jeweiligen Ausgaben zu den entsprechenden Positionen (ÜL, umsatzsteuerbefreit => Schule, berufliche Bildung, 7%=> Publikationen, 19% freie Dozententätigkeit) ist dann auch noch mal so ein Kapitel für sich.

Das ist der Verwaltungsaufwandt bei der Vollfreiberuflichkeit. Soll aber niemanden abschrecken.
Ich habe dafür meinen eigenen kostenlosen kaufmännischen Mitarbeiter (Ehemann), das ist natürlich Glück.

LG,
Meggy
 

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