Hallo,
ich weiß zwar nicht, ob es ein Gesetz gibt, welches die Betreuung von Ngb regelt, aber ich habe selbst als Krankenschwester auf einer integrativen Wochenstation gearbeitet. Ich habe manche Dienste alleine gearbeitet, manche mit einer anderen Krankenschwester oder auch mit Hebammen oder KinderKrsr.
Mir wurde gesagt, ich müsse selbst beurteilen, ob ich es mir zutraue, Ngb zu beurteilen und im Notfall richtig zu handeln.
Da wir aber überwiegend gesunde Ngb´zu betreuen hatten, war das kein Problem. In Notfällen wurde sowieso die Kinderklinik gerufen und das Kind verlegt. Bis zu deren Eintreffen war es schonmal nötig, O2 zu verabreichen und engmaschig die Vitalzeichen zu überwachen.
Es ist im Prinzip wie mit allem : Erfahrung machts.... und Eigeninitiative.
Ich habe anfangs jede Gelegenheit genutzt, um mir von erfahrenen KiKrSr Tipps geben zu lassen und mir viel angeschaut und zugesehen.
Malu68