Hauptwohnsitz ummelden?

@anja780: Vielen Dank für die Infos!! Werde in Schwabing am Institut für Pflegeberufe anfangen!

@Brady: Sorry das wir nicht bescheid wussten und deswegen gefragt haben! Ich glaub nicht das es was mit erwachsenwerden zu tun hat.
 
Hallo Julchen_1990,

das Fragen ist ja ok. Nur, wenn man dann schon rechtliche Fakten von Flexi liest, sollte es doch dann auch klar sein.

Zudem, könnte man ja auch die Eltern mal fragen, was sie jetzt mit dem Zimmer vor haben? Es könnte gut sein, dass sie es für ihre Bedürfnisse nutzen wollen, oder manche würden vielleicht auch gerne eine kleinere Wohnung mieten, weil die Kosten dann geringer sind. Keiner kann sauer sein, dass man dann plötzlich vielleicht kein Zimmer mehr im Elternhaus hat.

Mal ehrlich, wer kommt wohl möglich noch alle 14 Tage zu den Eltern, um sein freies Wochenende dort zu verbringen? Vielleicht um dort die Wäsche waschen zu lassen*gg*.

Alles eine Frage der Sichtweise. Denn wenn man auszieht, hat es wohl auch was mit erwachsen werden zu tun.

Liebe Grüße Brady
 
Also ich fange meine Ausbildung zur GuKP auch am Montag,den 1.10.2007 in Berlin an.Werde auch in ein Wohnheim ziehen,aber ich werde mein "Elternhaus" als Erstwohnsitz belassen,da es wiederum auch nicht all zuuuuu weit weg ist,aber am anderen Ende von Berlin ist.am Wochenende oder an freien Tagen werde ich dann draußen bei meinen Eltern sein sowie auch sicher mal ,wenn ich Spätdienst oder ab 2.Lj. Nachdienst.mal gucken.
Meine Schwester studiert in Bonn und wohnt auch in ner Studenten-WG und hat auch Berlin als Erstwohnsitz gelassen.
Ich habe vom Wohnheimleiter so einen Zettel bekommen,wo zweierlei Adressen von Bürgerämtern in Berlin draufstehen ,ich mich aber auch an einem anderen Bürgeramt in Berlin melden kann.Und dann soll ich mir eben noch einerseits ein Formular ausdrucken und ausfüllen,wenn ich das Wohnheim als Erstwohnsitz nehmen möchte oder aber mein "Elternhaus" als Erstwohnsitz behalten möchten einen gelben Zettel ausdrucken!
Und somit melde ich mich dann eben auch beim Landeseinwohneramt an!

gruezis annanas84
 
Hallo zusammen,
ihr begeht da lediglich eine Ordnungswidrigkeit, und werdet sicher nicht wegen illegalem Aufenthalt der Stadt verwiesen.
Massgeblich für Kosten sind die Meldegesetze der Länder:
z.B.
Niedersachsen:
Ordnungsgeld bis zu 500,00 €
Hessen:
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.

Falsch ist die Information über unterschiedlichen Ortszuschlag, zumindest im BAT-Bereich. Diese Unterschiede sind schon in den 80-er Jahren (oder früher) beseitigt worden, wenn nicht sogar noch früher. Der Ortszuschlag richtet sich nach Familienstand und Zahl der Kinder.
Abgesehen davon wird der Ortszuschlag während der Ausbildung nicht gezahlt, sondern lediglich die Ausbildungsvergütung.


Ich kriege auch als Auszubildener Ortszuschlag.
 
Abgesehen davon, das mein zitierter Beitrag aus 2004 stammt und sich im Tarifgefüge viel verändert hat, musst du ein absoluter Ausnahmefall sein, der mit deiner sehr kurzen Information nicht nachvollziehbar ist, mir ist auch kein solcher bekannt.
Belege mir bitte mit Ausbildungsberuf und dazugehörigen Tarifvertrag, damit es glaubwürdig wird.
 
Also aufs Datum hab ich nicht geschaut. Sorry.

Ich kriege 37,50 Euro Netto. Wie viel das Brutto sind weiß ich nicht.

Ich bin AZU_KR / 1 was anderes steht auf meiner Abrechung nicht drauf. Habe diesen Betrag auch erst bekommen nachdem ich meinen Hauptwohnsitz hierher verlegt habe.
 
das hilft leider nicht der Wahrheit näher zu kommen.

Ich merke aber gerade, das wir offtopic sind, deswegen diskutiere ich hier nicht weiter.