Gehalt nach Studium

@Martin H.

Hier etwas aus dem Entwurf für das Pflegeberufereformsgesetz Mitte letzten Jahres (etwas aktuelleres finde ich momentan nicht):

"§ 9
Mindestanforderungen an Pflegeschulen

(1)
Pflegeschulen müssen folgende Mindestanforderungen erfüllen:
1.
hauptberufliche Leitung der Schule durch eine pädagogisch qualifizierte Person mit ei-
ner abgeschlossenen Hochschulausbildung auf Master oder vergleichbarem Niveau,
2.
Nachweis einer im Verhältnis zur Zahl der Ausbildungsplätze angemessenen Zahl
fachlich und pädagogisch qualifizierter Lehrkräfte mit entsprechender, insbesondere
pflegepädagogischer, abgeschlossener Hochschulausbildung auf Master oder vergleichbarem Niveau für die Durchführung des theoretischen Unterrichts
sowie mit entsprechender, insbesondere pflegepädagogischer, abgeschlossener Hochschulausbildung für die Durchführung des praktischen Unterrichts,..."

Ich hoffe, das hilft dir schon etwas weiter.

 

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