- Registriert
- 25.02.2010
- Beiträge
- 23
- Ort
- Dresden
- Beruf
- ab 01.09.2010 Auszubildende zur Gesundheits,- und Kinderkrankenpflegerin
- Akt. Einsatzbereich
- ab 01.09.2010 Auszubildende zur Gesundheits,- und Kinderkrankenpflegerin
- Funktion
- Aktuell: Epilepsiezentrum
Hallo ihr,
in meinem Vertrag steht das dieser nur verbindlich ist, mit der noch festzustellenden gesundheitlichen Eignung.
Könnt ihr mir bitte mal sagen was sie da prüfen bzw. ist das gesetzlich gesehen überall gleich?
Würde mich sehr interessieren.
Danke Danke
in meinem Vertrag steht das dieser nur verbindlich ist, mit der noch festzustellenden gesundheitlichen Eignung.
Könnt ihr mir bitte mal sagen was sie da prüfen bzw. ist das gesetzlich gesehen überall gleich?
Würde mich sehr interessieren.
Danke Danke