Fortbildungspflicht für Hygienefachkraft

k4llerich

Newbie
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20.02.2007
Beiträge
12
Beruf
Krankenpfleger
Akt. Einsatzbereich
Notaufnahme
Hallo,

ich hoffe ich bin in diesem Teil des Forums richtig.

Nun zur Frage.

Ich bin Hygienefachkraft (Hygienefachpfleger) aber seit 2 Monaten nicht mehr in der Klinik tätig sondern für eine private Firma. Gibt es für mich eine jährliche Weiterbildungspflicht ähnlich wie im Rettungsdienst (30h/a) um meine Berufserlaubnis zu erhalten?

Ich möchte bitte nur die gesetzliche Grundlage.

Vielen Dank
 
Es gibt für alle in der Hygiene tätigen Personen die Maßgabe des RKI regelmäßig an Fortbildungsveranstaltungen zum Thema teilzunehmen!
 
Danke für diesen allgemeinen Hinweis.
Mirging es allerdings um eine Vorgabe speziell für HFK ala 30h/im Jahr um die Berufserlaubnis nicht zu verlieren.
 
Danke für diesen allgemeinen Hinweis.
Mirging es allerdings um eine Vorgabe speziell für HFK ala 30h/im Jahr um die Berufserlaubnis nicht zu verlieren.

- und woher hast Du diesse "spezielle Vorgabe"? Vielleicht kommen wir der Sache so näher?
 
Die 30h Fortbildung sind in den Rettungsdienstgesetzen der jeweiligen Bundesländer verankert. Und da geht es nicht um die Berufserlaubnis zu verlieren, sondern um auf dem laufenden zu bleiben.
In den 30h sind auch die jährlichen Unterweisungen für Hygiene und Co enthalten.
 

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