Fortbildungspflicht für Fachkräfte

Mokaka

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Hallo @lle zusammen,
meine Frage an euch: gibt es eine gesetzliche Pflicht, dass sich Fachkräfte (Krankenschwester & Altenpfleger/innen) weiterbilden müssen?
Wenn ja, wo steht das? (bitte Gesetz und Paragrafen nennen)

Grüße m.
 
Leider ist weder im Alten- noch im Krankenpflegegesetz eine Verpflichtung zur Fortbildung verankert. Trotzdem kann ein Arbeitgeber seine Mitarbeiter in gewissen Rahmen zu Fortbildungen verpflichten - er ist schließlich auch gesetzlich verpflichtet, diese zu ermöglichen.

Andere Gesetze regeln die Fortbildungsverpflichtung in bestimmten Teilbereichen. So besagt z.B. § 12 der Biostoffverordnung:

(2) Beschäftigte, die Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen ausführen,
müssen anhand der Betriebsanweisung über die auftretenden Gefahren und über die
Schutzmaßnahmen unterwiesen werden. Die Unterweisung ist vor Aufnahme der Tätigkeiten
mündlich und arbeitsplatzbezogen durchzuführen sowie jährlich zu wiederholen.

Und da "Biostoffe" zu deutsch "krankheitserregende Mikroorganismen" bedeutet, gilt das selbstverständlich auch für uns.
 
Hallo!

In der Regel wird die Verpflichung, Fortbildungen zu machen, in den Arbeitsverträgen gleich festgehalten.

Gruß, Poncic
 
daß es keine festgeschrieben fortbildungspflicht in deutschland gibt hat mich überrascht. hab mir das aktuelle krankenpflegegesetz durchgelesen und es ist tatsächlich so. in österreich verliert man das recht zur berufsbezeichnung wenn man nach 5 jahren eine gewisse stundenzahl an fortbildungen nicht nachweisen kann.

ich bin in dem betrieb in dem ich arbeite dabei ein system zu entwickeln das sicherstellen soll, daß alle mitarbeiter sich kontinuierlich fortbilden ohne, daß das im arbeitsvertrag verpflichtend ist. mein konzept ist ein punktesystem. doch was bringt das ohne konsequenzen bei nicht erreichter punktzahl, bzw. anreize bei erreichen der mindestpunktzahl?

habt ihr da erfahrungen? wer hat in seiner arbeit ein funktionierendes fb system? und wie läuft das?
 
Hallo kinflow,
ich finde Deine Initiative gut und stimme Dir zu, dass es schwer ist, wenn man lediglich auf intrinische Motivation zählt...vielleicht schaffst Du einige "extrinische Anreize".

Du solltest auf jeden Fall Dein Interesse und Deine Unterstützung in puncto Bildung zeigen. Vielleicht in Mitarbeitergesprächen eruieren, wo spezielle Stärken und Interessen der MA liegen und hier gezielt ansetzen.
Du könntest also kucken, wer sich für Wundmanagement, Kinaesthetics etc. interessiert.
Dann solltest Du "Verträge" mit den MA abschliessen und die "Last" gleichmäßig auf AN und AG verteilen.

Also als Beispiel:
Ein MA möchte eine 300 Stündige FB machen zum Wundmanager. Du machst einen Vertrag, indem geklärt ist, dass Du z.B. 50% Ksoten und 100 % Freistellung übernimmst.
Daran ist aber die Bedingung geknüpft, danach eine bestimmte Anzahl anStunden als "Dozent" im eigenen Betrieb tätig zu sein.

Wenn dieser dann FB gibt, dann bekommen diejenigen, die teilnehmen, auch "Bildungspunkte". Wer so und soviele Punkte hat, der erhält wiederum Unterstützung von Dir in puncto externe FB...Du machst einen Vertrag mit ihm wie oben beschrieben etc.

Gut ist es auch, wenn Du Arbeitsgruppen gründest: also für Planung, Wundversorgung, Kinaesthetics, Diabetes etc.
Diese Arbeitsgruppen sollten - für alle verpflichtend aber eben auch als Arbeitszeit vergütet- einmal im Monat stattfinden. Hier könnten sich die MA austauschen und gemeinsam neue Ideen entwicklen. Du verlangst - damit es verbindlich wird- halt lediglich ein Protokoll (oder ähnliches) mit den Ergebnissen der einzelnen AGs.
Du könntest dann ja Halbjährlich eine Standortbestimmung der AGs in Form eine Dienstversammlung durchführen...hier müsen die einzelnen MA ihre "Ergebnisse" etc. präsentieren und diskutieren.

Das war jetzt mal ein Brainstorming.

Du erreichst damit mehrere Ziele:

- Die MA füheln sich in ihren Ideen und Anliegen unterstützt
- Sie bilden sich Interessenbezogen weiter, lassen es aber allen zu Gute
kommen
- Sie haben das Gefühl, auch etwas in der Firma zu bewirken
- Sie können das tun, weswegen sie ursprünglich mal in den Beruf
gegangen sind
- Es entsteht ein Teamgefühl
- Durch finanzielle und ideelle Unterstützung des AGs erfolgt eine
gewisse Wertschätzung
- Wenn die Arbeitszufriedenheit steigt, dann spricht sich das rum...Du
kannst in Zukunft mit mehr poetntiellen Bewerbern für die Firma rechnen


Das waren jetzt mal einige Gedanken von mir.
 
Hallo @lle zusammen,
meine Frage an euch: gibt es eine gesetzliche Pflicht, dass sich Fachkräfte (Krankenschwester & Altenpfleger/innen) weiterbilden müssen?
Wenn ja, wo steht das? (bitte Gesetz und Paragrafen nennen)

Grüße m.

Die schon erwähnte Belehrung nach Biostoffverordnung findest Du u.a. BioStoffV - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis - und einige inhaltliche Vorschriften hier: BAuA - TRBA 250 Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege / Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA) / Biologische Arbeitsstoffe / Themen von A-Z / Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Arbeitschutzrechtlich wird auch die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs alle zwei Jahre verlangt.

Für die ambulante Pflege gibt es desweiteren:
SGB V: 20 Fortbildungsstunden in 2 Jahren pro Vollzeitstelle - wird auch geprüft; auf Verlangen sind die Listen einzusenden.

SGB XI: Fortbildungsplan wird gefordert, sowohl interne als auch externe Fobi, außerdem Umsetzung aller existenten und noch zu erstellenden Expertenstandards, womit sich backdoor auch eine Fortbildungsverpflichtung findet.
 
Brandschutzbelehrungen sind in bestimmten Abständen (evtl. sind je nach Bundesland unterschiedlich) ebenfalls vorgeschrieben.
 
Hallo @lle zusammen,
meine Frage an euch: gibt es eine gesetzliche Pflicht, dass sich Fachkräfte (Krankenschwester & Altenpfleger/innen) weiterbilden müssen?
Wenn ja, wo steht das? (bitte Gesetz und Paragrafen nennen)

Grüße m.

Als ich meinen vertrag unterschrieben habe, habe ich mir gleichzeitig mir meiner Unterschrift dazu verpflichtet, jährlich mindestens 35 Std. in Fort-/Weiterbildung zu investieren und das neben der Arbeitszeit. Guck doch mal in deinen Vertrag nach.
 
Hallo,

im Land Bremen gibt es folgende Regelung:

"Berufsordnung für Gesundheits- und Krankenpflegerinnen,
Gesundheits- und Krankenpfleger, Gesundheits-
und Kinderkrankenpflegerinnen und Gesundheits-
und Kinderkrankenpfleger im Lande Bremen
Vom 1. Oktober 2004

Auf Grund des § 29 Abs. 2 des Gesundheitsdienstgesetzes vom 27. März 1995 (Brem.GBl. S.175, 366 –2120-f-1), das zuletzt durch Artikel 2 § 2 des Gesetzes vom 17. Dezember 2002 (Brem.GBl. S. 605) geändert worden ist, wird verordnet:
....
§ 5
Berufspflichten
....
e) Verpflichtung zur Kompetenzerhaltung
Professionell Pflegende sind verpflichtet, Maßnahmen zur beruflichen Kompetenz-erhaltung zu ergreifen. Geeignete Maßnahmen zur Kompetenzerhaltung
sind neben dem Studium der Fachliteratur unter anderem:
aa) die Teilnahme an internen Qualifizierungsmaßnahmen,
bb) die Teilnahme an externen Fortbildungsveranstaltungen bei anerkannten Fort- und Weiterbildungsträgern,
cc) die Teilnahme an Qualitätssicherungsmaßnahmen sowie an fachlichen Hospitationen und Auditverfahren.

Professionell Pflegende haben in dem Umfang von den kompetenzerhaltenden Maßnahmen Gebrauch zu machen, wie dies zur Erhaltung und Entwicklung der zur Berufsausübung notwendigen Fachkenntnisse erforderlich ist. Professionell Pflegende müssen den Sätzen 1 und 2 entsprechende Maßnahmen gegenüber dem Senator für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales in geeigneter Form nachweisen können. Der Senator für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales kann einmal jährlich den Nachweis über absolvierte kompetenzerhaltende Maßnahmen der professionell Pflegenden abfragen. In jedem Jahr sind Maßnahmen der Kompetenzerhaltung im Umfang von mindestens zehn Stunden neben dem Studium der Fachliteratur durch jede professionelle Pflegekraft verbindlich zu erbringen. Der Senator für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales regelt das nähere Verfahren."


Herzliche Grüße!
Sr.Hilde
 

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