Fehlzeitenregelung bei Ausbildungverlängerung

marcel1811

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Hallo,

ich bin KPS im Oberkurs. Ich habe meine Fehlzeiten in der Praxis um ca. 70 Std. in der Praxis überschritten und muss aktuell die Ausbildung
um 6 Monate verlängern.
Weiß jemand wie es jetzt aussieht falls ich nochmal krankheitsmäßig ausfallen würde?
Muss nach den 3,5 Jahren Ausbildungszeit nachgewiesen werden dass ich die mindestanzahl an Praxisstunden habe oder geht das nach der Regel 10% der Ausbildungszeit über 3,5 Jahre?
Ich hoffe man kann mein Anliegen nachvollziehen.
LG
Marcel
 
Bei mir war es damals so das ab dem Tag wo ich den Kurs zurückversetzt wurde die "Uhr auf 0 gestellt wurde". Theoretisch waren das dann ~5 h pro Monat, d.h. 30h also 3,5 Tage in der Schule und ~6h praktisch, also 36h also ca. 4,5 Tage Praxis. Was schwerwiegendes solltest du dir also nicht "einfangen".... Die jeweiligen Mindeststunden der Fachbereiche musst du ebenso erreichen. Gibts ja aufgedröselt wie viele chirurgische, psychiatrische Stunden.. etc.

LG
 
Okay...
Danke für die schnelle Antwort!
Ist ja wirklich verdammt wenig Spielraum den man da hat.
 
Dafür nicht. Also es ist machbar ;-) Ich wünsche dir viel Glück!
 
Nein die Rechnung ist Falsch.

Das KprflG/APrV sagt 3Jahr Ausbildung innerhalb 10%+10% anrechenbare Fehlzeiten dann - Zulassung zum Examen.

Also hab ich 10Tage zuviel, dann muss ich die 10Tage noch arbeiten und das Gesetz ist erfüllt, denn Rest bis zur Prüfung könnte ich theoretisch Urlaub machen.
Das halbe Jahr länger mache ich ja nicht weils gesetzlich vorgeschrieben ist, sondern weil erst da frühestens die nächste Prüfung stattfindet.

Warum sollte ich bei 10 Tage Überschreitung der Fehlzeit ca. 130Tage länger Ausbildung machen müssen, macht doch keinen Sinn.

Praktisch - sollte ich das Angebot der Schule natürlich annehmen, denn erneutes Lernen und auf Station üben, schadet für eine bessere Note sicher nicht, ausserdem gibts ja dann auch noch Ausb.vergütung..
 
Nein die Rechnung ist Falsch.

Das KprflG/APrV sagt 3Jahr Ausbildung innerhalb 10%+10% anrechenbare Fehlzeiten dann - Zulassung zum Examen.

Also hab ich 10Tage zuviel, dann muss ich die 10Tage noch arbeiten und das Gesetz ist erfüllt, denn Rest bis zur Prüfung könnte ich theoretisch Urlaub machen.
Das halbe Jahr länger mache ich ja nicht weils gesetzlich vorgeschrieben ist, sondern weil erst da frühestens die nächste Prüfung stattfindet.

Warum sollte ich bei 10 Tage Überschreitung der Fehlzeit ca. 130Tage länger Ausbildung machen müssen, macht doch keinen Sinn.

Praktisch - sollte ich das Angebot der Schule natürlich annehmen, denn erneutes Lernen und auf Station üben, schadet für eine bessere Note sicher nicht, ausserdem gibts ja dann auch noch Ausb.vergütung..

Heißt also solange man nach 3, 5 Jahren Ausbildung die Mindeststunden vorlegen kann wird man zum Examen zugelassen?
Sind ja in meinem Fall dann auch 7 Tage in der Praxis die ich nacharbeiten muss.
 
Theoretisch ja,
aber wenn du an keiner Schule mehr sein würdest, dann mußt du erst eine Schule finden, die dich als externer Mitprüft.
 
Achso.. theoretisch...und was ich praktisch dann "machen musste " sind 2 paar Schuhe. Wundert mich dann das meine AL mir das damals so verklickert hatte, aber demnach könnte man dann ja ab dem geschriebenen Examen nach den 3,5 Jahren dann"blau" machen wenn man denn wollte....:eek1::knockin:Deswegen hat sie das so nicht erklärt :-P
 
aber demnach könnte man dann ja ab dem geschriebenen Examen nach den 3,5 Jahren dann"blau" machen wenn man denn wollte...
auch wieder nicht, du könntest eigentlich nach den Fehlzeiten z.b. 10Tage drüber, 10 Tage gearbeitet - schon blau machen.

Überleg mal, denn diejenigen, die bereits zum Examen zugelassen sind und DANN die Fehlzeiten überschreiten, arbeiten auch nur die Fehlzeiten nach, dann haben sie genau die 3Jahre und nicht mehr als die anrechenbaren Fehlzeiten und bekommen dann die Erlaubnis, die verlängern auch nicht um ein halbes Jahr.
 
Ich hätte da auch mal eine Frage zu, die hier evtl ganz gut reinpasst (bevor ich jetzt ein ganz neues Thema erstelle). Und zwar: Gehe ich richtig in der Annahme, dass bei überschreiten der 10% Fehltage in der Praxis, die Begründung für eine nicht-Zulassung zum Examen die ist, dass einem dann Quasi das praktische Wissen fehlt bzw. man noch nicht genug Routine erworben hat? Oder ist die Begründung eine ganz andere?

Liebe Grüße
Elisa
 
Nein, die Begründung ist,
dass lt. Gesetz nicht mehr Fehlzeiten zugelassen sind und damit die Voraussetzung für eine Zulassung zur Prüfung nach Gesetz nicht erfüllt sind.