Examen wiederholen nach 12 Monaten

monikavstrub

Newbie
Registriert
07.08.2011
Beiträge
2
Hallo mein Name ist Monika, und brauche einen Rat.
Ich hoffe jemand kann mir weiter helfen.
Ich bin durchs Examen gefallen, 2008 und habe 2008 dann die Prüfung wiederholen wollen leider hatte ich probleme mit einigen Mitarbeitern und das hat mir zu schaffen gemacht. Ich hatte die Wiederholungsprüfung nach einigen Wochen abgebrochen. jetzt ist es leider wieder 3 Jahre her und würde die prüfung wiederholen wollen, und mich erkundigen ob das geht? oder
gar nicht mehr die Prüfung machen oder muss ich von vorne anfangen. Ich bitte hier um Hilfe. Thx Monika :cry:
 
Also da es schon bereits 3 Jahre her ist gehe ich stark davon aus, das du nicht so einfach die Prüfung wiederholen kannst. Wenn man durchs Examen geflogen ist, muss man ja weiterhin arbeiten bzw in die Schule gehen, je nachdem in welchem Teil man durchgefallen ist. Und ich glaub nicht das du die 3 Jahre jetzt in der Schule warst oder weiter gearbeitet hast als Azubi.... Zudem hast du die Prüfung abgebrochen und meines Wissens nach hast du 1 mal die Möglichkeit, die Prüfung zu wiederholen. Diese hast du dir damit verbaut.
Wenn du so Probleme mit den Mitarbeitern hattest, warum bist du nicht zu deinen Lehrern gegangen oder den Stationsleitungen? Da findet sich doch immer ne Lösung. Immerhin ging es ja da um deine Zukunft, die du dir in dem Sinne jetzt ordentlich verbaut hast. Wenns um meine Zukunft geht, dann setze ich Himmel und Hölle in Bewegung, damit ich irgendwie mein Examen schaffe. Da sind mir die Mitarbeiter mit denen ich Probleme hab egal.
 
Wie kann man denn eine Wiederholungsprüfung nach mehrere Wochen abbrechen? Die Prüfungen selbst dauern doch nur einige Tage, genaugenommen sogar nur Stunden.

Es ist bei einem Ausbildungsabbruch unter Umständen möglich, Quereinsteiger zu spielen. Es wäre also möglich, dass Du nur das dritte Ausbildungsjahr wiederholst oder so.
 
Hallo, also, ich habe eine Schülerin kennengelernt vor einem Jahr die auch durchs Examen gefallen ist und bei der Wiederholung nicht antreten "konnte" und die muss jetzt die Ausbildung wiederholen.
In deinem Fall gehe ich auch davon aus das Du wohl noch einmal von vorne anfangen musst.
Frag doch am besten mal bei der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz nach, dort beantragt man ja auch die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung. Vielleicht können die dir helfen?
Ich wünsche dir viel Erfolg!
Gwenny:)
 
Hallo, also, ich habe eine Schülerin kennengelernt vor einem Jahr die auch durchs Examen gefallen ist und bei der Wiederholung nicht antreten "konnte" und die muss jetzt die Ausbildung wiederholen.
Das ist auch korrekt so. Tritt der Prüfling nicht zum Prüfungstermin an, so gilt die Prüfung als nicht bestanden. (Ist der Prüfling krank und kann das per Attest belegen, ist dem natürlich nicht so, dann bekommt er einen Wiederholungstermin.)

Bei einem Ausbildungsabbruch tritt derjenige aber gar nicht mehr zur Prüfung an. Eine nicht existente Prüfung wird nicht gewertet.
 
Aus §8 KrPflAPrV:

Die Wiederholungsprüfung muss spätestens zwölf Monate nach der letzten Prüfung abgeschlossen sein; Ausnahmen kann die zuständige Behörde in begründeten Fällen zulassen

Ich denke, dass die Behörden hier schon triftige Gründe hören möchten, aber frag sie einfach selber...
 
Es ist sicher sinnvoll, wie hier schon vorgeschlagen, sich mit der zuständigen Behörde in verbindung zu setzen, ob Du Deine Prüfung noch machen darfst, aber ich glaube nicht, dass man es Dir gestattet.
Zum einen wegen §8 KrPfAPrV (siehe Flexi), aber auch wegen §4 KrPfG, das folgenden Passus enthält:
... sie (die Ausbildung) dauert unabhängig vom Zeitpunkt der staatlichen Prüfung in Vollzeitform drei Jahre, in Teilzeitform höchstens fünf Jahre.
 
habe gerade beim Regierungspräsidium angerufen Eine Ausbildung ist jederzeit möglich man kann die Ausbildung von Neuem beginnen.
Und man kann die Prüfung innerhalb von 5 jahren weiterführen Situativ bedingt je nach Fall.
Fazit also merkt Euch : wer eine wiederholung anstrebt durch besondere Umstände wegen z.B. Mobbing wie in meinem Fall (weil die Kolegen nicht mit meiner Geschlechtsangleichung klar kamen und mich ausgegrenzt hatten, und Ich dadurch krank wurde)kann die Prüfung nochmals erfolgreich Beenden

Aber die Ausbildung von neuem Beginnen geht immer. Sofern man nicht durch die Prüfung kein 2. Mal durchgefallen ist.
 
@Schwester S.: Dieser Passus gilt nicht bei einer Unterbrechung der Ausbildung. Du kannst längere Zeit krank werden oder Elternzeit nehmen, trotzdem "verfällt" Dein Anspruch auf den Ausbildungsplatz nicht.
 
Liebe Claudia,

deshalb wurde der Passus ja eingeführt, damit man Elternzeit nehmen kann u.a.
Da gelten übrigens 6Jahre.

Aber auch dafür, dass die Ausb. nicht bis kurz vor Berentung dauert.

Der Anspruch verfällt sehr wohl.

@monika:
Eine Ausbildung ist jederzeit möglich man kann die Ausbildung von Neuem beginnen
In Bayern nicht. Da brauchts du sehr wohl eine Sondergenehmigung. Da schließt nämlich die Schulordnung zunächst mal aus, dass man die selbe oder eine ähnliche Ausbildung jederzeit erneut beginnt.
 

Ähnliche Themen