Examen, Härtefallantrag, Verlängerung

Isabella907

Newbie
Registriert
16.11.2023
Beiträge
4
Beruf
Medizinische Fachangestellte
Akt. Einsatzbereich
Orthopädische Ambulanz im Krankenhaus
Funktion
Verwaltung von OP Terminen, OP Plan Verwaltung
Hallo zusammen .

Es geht in meiner Frage nicht um mich, ich selber arbeite als Med. Fachangestellte im Krankenhaus und Frage für einen Freund der sich am Ende der Ausbildung zum Pflegefachmann befindet.

Er hatte in der Vergangenheit mit psychischen Problemen zu kämpfen, inzwischen ist er aber sehr stabil und befindet sich in Behandlung.

Im Betrieb läuft es gut, dort steht man voll hinter ihm und hat ihn schon angesprochen, ob er nach der Ausbildung bleibt.

Leider hat er sich für seine Fehltage in der Berufsschule des öfteren keine au's geholt. Er hat die gesamt Fehlzeit leider überschritten. Er hat bereits ein Ausbildungsjahr verlängert, da er zum examen 2022 nicht zugelassen wurde. Dort hatte man ihm die Optionen eines Härtefallantrages oder alternativ einer Verlängerung angeboten. Er hat dann die Verlängerung gewählt. Im April 2023 soll das Examen sein, jetzt muss ein Härtefallantrag gestellt werden WG der Fehlzeiten. Seine Schulnoten sind gut.

Habt ihr hier Erfahrungen wie die Chancen da stehen? Werden im Härtefallantrag nur die reinen Fehlzeiten oder auch unentschuldigte Zeiten aufgeführt? Dass es großer Mist war unentschuldigt zu fehlen weiss er auch, aber leider ist es jetzt nicht rückgängig zu machen.. :-( ich versuche ihm jetzt etwas unter die Arme zu greifen.

Vielen Dank und liebe Grüße
 
Ein härtefallantrag wird gestellt, wenn es unzumutbar hart für den Betroffenen wäre, die Ausbildung verlängern zu müssen. Dies könnte hier nur damit begründet werden, dass schon ein Jahr verlängert wurde und ein fünftes Jahr als Schüler nicht tragbar. (Warum wurde er letztes Jahr nicht zugelassen? Waren seine Leistungen damals zu schlecht?)
 
Er sagt er würde wegen zu vielen Fehlzeiten verlängert, da er so nicht zum Examen zugelassen wurde. Damals sagte man, so umgehe man den Härtefallantrag.

Danke für deine Antwort, das macht für mich schon einiges verständlicher.
 
Er hatte bereits zu viele fehlzeiten? Und hat dann noch einmal welche aufgebaut, in einem Ausmaß, dass er sein Examen zum zweiten Mal gefährdet?

Was bedeutet "Er hat sich des öfteren keine AUs geholt "? War er krank, aber keine drei Tage in Folge, so dass er dazu keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung benötigte? Oder hat er geschwänzt, ist also unentschuldigt der Arbeit fern geblieben?
 
Laut ihm sind es einzelne Fehltage teils ohne AU in der Berufsschule. Im Betrieb immer entschuldigt.

Er hatte eine Zeit mit starken psychischen Problemen zu kämpfen, keine Entschuldigung aber nun. Da wir zusammen gearbeitet haben weiss ich, dass er einen tollen Job macht und mit Herz dabei ist. Daher hoffe ich ihm etwas helfen zu können. Auch der Arbeitgeber ist top zufrieden mit ihm :-(
 
Verstehe nicht was eine fehlende AU mit der Zulassung zu tun hat? Das hätte dann arbeitsrechtliche Konsequenzen - hatte es aber anscheinend nicht, für die Zulassung uninteressant.

Zulassung - Wenn er verlängert hat, dann hat er sicherlich die fehlende Zeit nachgeholt.
Vereinfacht ausgedrückt - hat er 20 Tage Fehlzeit drüber 10%+10% wie in §13 beschrieben, dann muss er in der Verlängerung noch 20Tage arbeiten/Unterricht besuchen und könnte theoretisch den Rest "blau" machen um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen um zum Examen zugelassen zu werden.

Habe noch niemanden erlebt, der nicht zumindest soviel bei einer Verlängerung nachgearbeitet oder Schule besucht hat um die gesetzl. Anforderungen nicht zu erfüllen.

Die arbeitsrechtliche Geschichte interessiert die Schulaufsichtsbehörde nicht, höchstens insoweit es evtl. Zweifel an der gesundheitlichen Eignung gäbe.
 
Zuletzt bearbeitet:
Im Pflegeberufegesetz zählt nicht mehr nur die Fehlzeitenüber die gesamte Ausbildung. Neu ist, dass auch 25% Fehlzeiten während eines Pflichteinsatzes die Zulassung zur Prüfung verhindern.

Sofern er sich in der Berufsschule krank gemeldet hat, braucht er bei einzelnen Tagen keine ärztliche AU. Aber als Fehlzeit zählt das natürlich trotzdem. Er war ja nicht da.
 
Äh, ja klar.
Sollte (ist) aber bei einem halben oder sogar ganzen Jahr Verlängerung kein Problem sein bzgl. der Fehlzeiten für die Zulassung.
Nochmals auf die Zulassung bezogen:
- entschuldigt oder unentschuldigt interessiert für die Zulassung nicht
- extrem lange Fehlzeiten evtl. Zweifel an der gesundh. Eignung

Deshalb
warum Härtefallantrag?
Weil es die Schule nicht schaffte in 6 oder 12 Monaten die evtl. fehlenden Pflichteinsätze noch zu planen?
 
Zuletzt bearbeitet:
Er liegt tatsächlich zwei Tage über der Grenze der Fehltage. Es gab auch keine langen Fehlzeiten am Stück.

In der Schule läuft es generell wohl sehr unorganisiert.

Das hört sich aber schonmal super an, vielen Dank.
 

Ähnliche Themen