- Registriert
- 17.07.2013
- Beiträge
- 26
Hallo,
ich stelle mir schon seit längerem eine Frage, zu der ich nicht so viel im Internet finde.
Vorab Info: Ich bin Gesundheits und Krankenpfleger in einer Notaufnahme, mittlerweile arbeite ich seit 3 Jahren dort.
Nehmen wir mal an, ich komme an einen Verkehrunfall an. Dort gibt es verletzte, unternanderem schwer verletzte. Nun habe ich Kenntnisse über Notfallmedizin, bzgl Zugänge legen, Infusionen, Atemwegssicherung.
Das ganze passiert in meiner Freizeit und bin rechtlich nicht abgesichert, wie zum Beispiel auf der Arbeit.
Zugang legen ist eine Körperverletzung und bedarf einer Einwilligung, vor allem draußen.
Wie ist das bei einer leblosen/bewusstlosen Person. Darf ich da ein Zugang legen?
Darf ich bei einer Reanimation einen Larynxtubus legen und bebeuteln? Kann ich dafür belangt werden?
Liebe Grüße
ich stelle mir schon seit längerem eine Frage, zu der ich nicht so viel im Internet finde.
Vorab Info: Ich bin Gesundheits und Krankenpfleger in einer Notaufnahme, mittlerweile arbeite ich seit 3 Jahren dort.
Nehmen wir mal an, ich komme an einen Verkehrunfall an. Dort gibt es verletzte, unternanderem schwer verletzte. Nun habe ich Kenntnisse über Notfallmedizin, bzgl Zugänge legen, Infusionen, Atemwegssicherung.
Das ganze passiert in meiner Freizeit und bin rechtlich nicht abgesichert, wie zum Beispiel auf der Arbeit.
Zugang legen ist eine Körperverletzung und bedarf einer Einwilligung, vor allem draußen.
Wie ist das bei einer leblosen/bewusstlosen Person. Darf ich da ein Zugang legen?
Darf ich bei einer Reanimation einen Larynxtubus legen und bebeuteln? Kann ich dafür belangt werden?
Liebe Grüße