Eintragungen mit Bleistift

Hallo, ich habe mich mit diesem Thema intensiv auseinandergesetzt.
Aber bei uns gibt es wegen der möglichen Manipulation keine Bleistifteinträge.
Hallo!

Ähm, wie kann man denn etwas, was ja eigentlich nicht da ist (also rechtlich o.ä. keine Aussage hat) manipulieren?:weissnix::lol1:

Lieber Gruß
Tinussi
 
Hi,

das war wohl etwas Sinn verzehrt.
Also ich habe die Bücher (Thema Recht in der Medizin und Krankenpflege) durchgeschaut und dort keinen direkten Hinweis gefunden der Bleistifteinträge verbietet.
Nur einen Hinweis das solche Einträge ja radiert werden könnten und somit nicht zulässig sind vor Gericht.

Deshalb sollen wichtige Einträge also die Dokumentation, ärztliche Anordnungen usw. mit einem dokumentechten Stift erfolgen.

Weiterhin sind Tippex, überkleben oder das unleserlich machen eines falschen Eintrages verboten.

Zur Manipulation:
Wir hatten einmal einen Doc der Anordnungen mit Bleistift schrieb, bei denen er sich nicht sicher war und erstmal seinen OA fragen musste.
Mal hat er diese Anordnungen mit Kuli überschrieben, mal nicht.
Wir haben diese Anordnungen nicht folge geleistet die mit Bleistift geschrieben wurde. Es gab aber mehrfach richtig Ärger mit dem Doc wenn eine Untersuchung nicht angemeldet wurde, da diese ja mit Bleistift eingetragen wurde.
Er ging dann einfach hin überschrieb diese dann mit Kuli und hat dann gegenüber seinem OA behauptet er habe die Untersuchung angeordnet und wir hätten uns falsch verhalten.
Da wir nicht das Gegenteil beweisen konnten waren wir jedesmal die Dummen und mussten uns sogar vor unseren Vorgesetzten rechtfertigen.
(das zum Thema Manipulation)

Seit dieser Zeit sind alle Einträge bei uns mit Bleistift verboten.
Das einzige was noch erlaubt ist bei uns sind Merkzettel.

Gruß
Dirk
 
Hallo Leute,
es gibt kein Gesetz das einem die Dokumentation mit Bleistift verbietet.
Viele haben aber schon geschrieben das aus Gründen der Fälschungssicher heit und Qualitätssicherung in der Regel von den Arbeitgebern die Doku mit Bleistiften untersagt wird.
Der Fall mit dem Arzt war ja ein sehr gutes Beispiel ich hoffe das Pflegepersonal hat zusammengehalten und sich den Ansch.ss nicht bieten lassen !?

Vor Gericht hat ein Eintrag mit Bleistift keinen Wert - tja das hängt vom Richter ab. Vor Gericht gilt freie Beweiswürdigung d.h der Richter kann den Eintrag glauben oder auch nicht - begründen muss er es nur können.

Im Zweifel gilt, besser mit Bleistift als gar nicht.
Die Richter folgen auf jeden Fall dem Motto wenn es nicht geschrieben ist, ist es nicht geschehen;)
 
Hallo, Toa,
bei uns läuft es so, dass angeordnete Untersuchungen auf einem Extrablatt jeweils eine eigene Zeile haben, mit Datum der Anordnung, geplanter Termin, geänderte Termine, stattgefunden am..., Befundbericht angekommen. Das finde ich sehr übersichtlich und aussagekräftig.
Bleistifte gibts bei uns gar nicht.
Gruß Berthild
 
Hallo alle zusammen,
ich misch mich auch noch ein...

wir haben eine Kollegin, die in einer Doku Ag bei uns im haus mitwirkt..
Bleistift ist absolut TABU!!! Auch wenn es nur eine geplante Untersuchung oä ist...Das Problem laut Doku AG: Unsere Kurven/Akten werden zZ via EDV eingescannt...selbst wenn Bleistift wegradiert wurde sieht man es wohl noch...genauso beim kopieren..
Wir handhaben es seit mehreren Monaten so... wir schreiben alles mit Kulli und Haken es ab, wenn es gelaufen ist zB CT, Rö oder sowas.

Gruss
Britta
 
Das mit dem Häkchen würde bei mir im Haus nicht auf Anhieb funktionieren - bei uns wird viel Wert auf Stempel gelegt.. Deswegen wird erstmal mit Bleistift vorgeschireben - allerdings wird bei mir auch noch nix mittels EDV an der Doku gemacht.. Ich schätze, dann müßten sich bei mir auch einige grundlegende Dinge ändern..
 
Wenn wir Untersuchungen anmelden, und diese nicht zeitnah durchgeführt werden können, notieren wir diese mit Bleistift in der Kurve.
Ist die Untersuchung oder die Blutentnahme erfolgt, wird dies mit Kugelschreiber an dem Tag vermerkt, an dem sie tatsächlich statt fand.


tochter46