Einstufung von Hygienefachkräften

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Quallenfuss

Gast
Hallo, ich stöbere ja von Zeit zu Zeit in Stellenausschreibungen, um mich auf dem Stand zu halten, was so gefragt ist auf dem (pflegerischen) Arbeitsmarkt.
Heute bin ich auf eine Stellenanzeige einer Uniklinik gestoßen, welche eine Hygienefachkraft mit abgeschlossener FWB sucht (ohne Leitungsfunktion) und diese in EG 8a eingruppieren möchte.
Ich bin ziemlich irritiert, dass eine HFK mit abgeschlossener FWB nur EG 8a erhält. Ist das üblich - oder pokern die einfach nur, um günstig Personal zu bekommen? Ich hätte ja eher damit gerechnet, dass HFK mit FWB EG 9 bekommt...aber 8a...das bekomme ich ja ohne FWB als Frischexaminierte auf Intensiv - plus Zulagen!
 
Die aktuelle AVR gibt als einzige Aussage zur Hygienefachkraft KR 5 mit 5a --> Also EG7a!

8a klingt also vernünftig, wenn eine FWB vorliegt.

Wie immer gilt aber: Kannst du mehr und machst du mehr, kriegst du mehr ;)


Zur Praxis der Eingruppierung kann ich nichts sagen.


(Das man durch Zulagen mehr verdient als die nächste EG ohne, ist doch oft so...)
 
Hey danke für Deine Antwort :)
Ich finde es trotzdem...seltsam. Ich meine...gerade als HFK - das ist doch nun wirklich ein etablierter Bereich innerhalb der Pflege, der im Allgemeinen auch recht anerkannt ist von anderen Berufsgruppen...und es ist eine "aufsichtsführende Tätigkeit"...und dafür nur EG7a bzw 8a...!? Erschreckend!
 
Es ist und war eben nur eine sehr kleine Berufsgruppe innerhalb der Pflege, die bei dem großen Preispokern der Tarifpolitik keine Rolle gespielt hat. Es gibt aber einzelne HFKs, die sich besser in Scene setzen konnten und ihrem jeweiligen AG eine Hoherstufung plausibel begründen konnten.
In der Zukunft dürfte die Weiterbildung zur HFK mehr tarifpolitische Aufmerksamkeit erlangen, da derzeit auf Grund gesetzlicher Änderungen eine hohe Nachfrage besteht und aus diesem Grund sehr viele zusätzlich ausgebildet werden. In welche Richtung die Verhandlungsführer das Ruder bewegen ......?
 
Guten Morgen,

ohne jetzt böse sein zu wollen. Im Prinzip bist mit 8a besser gestellt als mit 9a.
Du hast die gleiche Endstufe mit 8a als auch mit 9a, aber du bekommst mit 8a 10% mehr Jahressonderzahlung als in 9a.
 
Hey danke für Deine Antwort :)
Ich finde es trotzdem...seltsam. Ich meine...gerade als HFK - das ist doch nun wirklich ein etablierter Bereich innerhalb der Pflege, der im Allgemeinen auch recht anerkannt ist von anderen Berufsgruppen...und es ist eine "aufsichtsführende Tätigkeit"...und dafür nur EG7a bzw 8a...!? Erschreckend!

Es ist richtigerweise eine beratende Tätigkeit ohne Weisungsbefugnis.

Guten Morgen,

ohne jetzt böse sein zu wollen. Im Prinzip bist mit 8a besser gestellt als mit 9a.
Du hast die gleiche Endstufe mit 8a als auch mit 9a, aber du bekommst mit 8a 10% mehr Jahressonderzahlung als in 9a.

Das sind die kleinen (gemeinen) Unterschiede die sich nicht jedem sofort erschließen!
 
Moin Narde

Das mit den 10% wurde "bemerkt" und vor einiger Zeit korrigiert. Also absolute Gleichstellung 9a und 8a in letzter Stufe. Bei Eingruppierung in der jeweils letzten Stufe bedeutet 9a vs. 8a also lediglich etwas Prestige ;-)
 
Guten Morgen,

ohne jetzt böse sein zu wollen. Im Prinzip bist mit 8a besser gestellt als mit 9a.
Du hast die gleiche Endstufe mit 8a als auch mit 9a, aber du bekommst mit 8a 10% mehr Jahressonderzahlung als in 9a.

Wie Dirk schon sagte, ist die Sonderzahlung für KR6 egalisiert.

bei 9a gibts halt etwas eher etwas mehr Geld und vor Allem bietet es eine bessere Ausgangslage für AG-Wechsel doer weitere Verhandlungen im späteren Leben.
 

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