Ach so. Ich dachte, Du meinst, dass eine Anzeige die Schweigepflicht verletzt. Das ist nämlich nicht der Fall.
Wenn ein Patient oder ein Angehöriger mir was tut (mich beleidigt, schlägt, bestiehlt, was weiß ich), dann kann ich ihn nämlich sehr wohl anzeigen, das hat mit der Schweigepflicht nichts zu tun.
Wenn ein Patient oder ein Angehöriger mir was tut (mich beleidigt, schlägt, bestiehlt, was weiß ich), dann kann ich ihn nämlich sehr wohl anzeigen, das hat mit der Schweigepflicht nichts zu tun.