Demenz-Patienten wegen Beleidigung anzeigen?

Ach so. Ich dachte, Du meinst, dass eine Anzeige die Schweigepflicht verletzt. Das ist nämlich nicht der Fall.

Wenn ein Patient oder ein Angehöriger mir was tut (mich beleidigt, schlägt, bestiehlt, was weiß ich), dann kann ich ihn nämlich sehr wohl anzeigen, das hat mit der Schweigepflicht nichts zu tun.
 
die beiden MA haben untereinander telefoniert. daher weiss der andere MA auch brühwarm was passiert ist. Ich glaube ebenfalls das es nichts allzu schlimmes ist, und deshalb warte ich auch bis montag. ich glaube auch nicht dass es ein großes problem zwischen patient und mitarbeiter vorhanden ist. was ist einfach nicht begreife ist, weshalb die MA nicht einfach zu mir kommt um mir davon zu berichten. stattdessen einfach einen "boddyguard" mit auf die tour nimmt. ich habe vor gleich einen MA in der 3. tour zu der patientin zu schicken um zu sehen, ob es wirklich mit jedem MA ein solches problem gibt.
 
was ist einfach nicht begreife ist, weshalb die MA nicht einfach zu mir kommt um mir davon zu berichten.
Ich weiß zwar auch nicht, was diese MA dazu bewogen hat, aber ich kenne genügend Mitarbeiter, die negative Erfahrungen mit Vorgesetzten gemacht haben. Und deshalb vermeiden sie dann so häufig wie möglich den Gang zum Chef - auch wenn das längst ein anderer ist, der gar keine Schuld hat.
 
Ich vermute das meine MA ein emotionaler mensch ist und dadurch das sie in thema mobile pflegedienst noch relativ unerfahren und neu ist wusste sie anscheinend nicht mit dieser beleidigung umzugehen. Nachdem ich am montag die ereignisse detailiert erfahren habe, habe ich vor die MA in eine andere tour zu schicken und ihr zu sagen, das es in diesem beruf oft vorkommt, das ein patient einen beleidigt. ich werde aber auch erwähnen das es ein großes risiko ist, einfach einen beifahrer zu nehmen, denn dadurch hat sie wirklich die schweigepflicht gebrochen, denn selbst wnn sie dem beifahrer nichts gesagt hat, weiß dieser ja nun wo die patientin wohnt.wenn sie wirklich eine anzeige gemacht hat, bin ich mir sicher das der betreuer des patienten uns kündigen wird.
danke für Ihre informativen antworten :)
mit freundlichen Grüßen, Havuc
 
Nachdem ich am montag die ereignisse detailiert erfahren habe, habe ich vor die MA in eine andere tour zu schicken und ihr zu sagen, das es in diesem beruf oft vorkommt, das ein patient einen beleidigt.
Ich hoffe, Sie meinen das nicht im Sinne von "gewöhnen Sie sich gefälligst daran". Auf diese Art lernt die Mitarbeiterin wohl kaum den richtigen Umgang mit aggressiven Patienten.

Den Ehemann mitzunehmen ist natürlich der falsche Weg, selbst wenn er nur als moralische Unterstützung fungieren sollte und nicht als "Schläger".

Da Sie aber schon erkannt haben, dass die Situation sicherlich öfter vorkommen könnte - könnte das Team nicht gemeinsam einen Handlungspfad für solche Situationen entwickeln? Dann könnten die Mitarbeiter im Bedarfsfall darauf zurückgreifen und müssten sich nicht eigene Lösungswege stricken, die dann ziemlich grenzwertig sind.

wenn sie wirklich eine anzeige gemacht hat, bin ich mir sicher das der betreuer des patienten uns kündigen wird.
Das steht ihm ja mit oder ohne Anzeige jederzeit frei. Die Kündigungsfrist muss er einhalten.
 
Ich bin zwar nur ein PASS, aber ich würde an Ihrer Stelle den AN fragen, ob es der richtige Beruf für ihn/sie ist.

Ich arbeite in meiner jetzigen Ausbildung zum HEP mit geistig beeinträchtigten Menschen und bekomme auch das eine oder andere an den Kopf geworfen ( verbal ), das kann ich aber ausblenden bzw so drauf reagieren, das der Pflegeempfänger merkt, das er eine Grenze überschritten hat.
 
Ich bin neugierig: Dürfen wir den Ausgang der Geschichte erfahren?
 
Hallo ;
ich bin überrascht, so ein Thema hier zu lesen-
@ havuc- wie ist die Sache denn ausgegangen??? Ich habe Jahre lang in der amb. Pflege gearbeitet- wenn Probleme mit Patienten aufkommen, sollten diese besprochen werden.

Eine Kündigung würde ich so schnell nicht aussprechen- ich würde fragen , was los war, und ersteinmal eine mündliche Erklärung geben , dass sie den Ehemann nicht mitbringen darf- 1. Schweigepflicht, 2. aber auch haftpflichtlich gesehen- wenn ein Unfall passiert, ist er nicht versichert!!! Firmenfremde PErsonen haben nicht in den Dienstautos zu sitzen!!

Eine Kündigung sollte erst ausgesprochen werden nachdem mehrere Kritikgespräche geführt wurden, und diese nichts gebracht haben. Dann muss auch ersteinmal eine Abmahnung( ich glaube bis zu 3) folgen .Aber bei einer vorschnellen Kündigung wird die Angst der MA Ihnen gegenüber auch nicht besser, sondern war ja dann berechtigt.
 

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