Behördenführungszeugnis für die Zulassung der Prüfung?

Bianca7688

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Liebe Forum Nutzer,

ich hoffe sehr das ich bei euch Hilfe finde!!! Wurde in einem Krankenhaus für die Ausbildung zur Gesundheits- und Krankenpflegerin angenommen und musste auch ein polizeiliches Führungszeugnis abgeben.
Dies war ohne Eintragungen!!! Allerdings habe ich jetzt schon viel davon gelesen, dass man für die Zulassung zur Prüfung ein Behördenführungszeugnis braucht.
Das macht mir Angst, da ich früher 2 mal verurteilt wurde =(
Allerdings nach Jugendstrafrecht und es ist über 6 Jahre her!!!
Meine Frage ist könnte es sein das im Behördenführungszeugnis mehr drin steht? Ist es zulässig das man erst das normale beantragen muss und nach 3 Jahren Ausbildung das Große. Ich meine dann habe ich ja für umsonst gelernt=( Ist es rechtens das ein die jungendliche Vergangenheit immer wieder einholen kann?=( Verstehe nicht warum mein normales Führungszeugnis keine Eintragungen beinhaltet und es sein kann das im Behördenführungszeugnis etwas stehen könnte? So steht es zumindest im Internet...
Bitte helft mir, vielen Dank bereits im Vorraus...
Lg Bianca
 
Hallo Bianca7688!
Nachdem ich ein wenig im Netz gesucht habe, bin ich auf einen Eintrag von einem Rechtsanwalt gestoßen: Das Führungszeugnis (Stand 2007)

Laut diesem Rechtsanwalt, werden bei Freiheitsstrafen von weniger als 3 Monaten und Jugendstrafen die Einträge im Führungszeugnis gelöscht (§ 34 Bundeszentralregistergesetz). Freiheitsstrafen mit einer Dauer von mehr als 3 Monaten frühstens nach 5 Jahren.
Wichtig dabei zu erwähnen ist vielleicht, dass diese Frist nicht ab dem Datum der Tat an sich, sondern ab dem Urteil zählt. Wenn du also nichts schwerwiegendes getan hast, sodass du mehr als 3 Monate ins Gefängnis musstest, sollten die Einträge bereits aus dem Führungszeugnis gelöscht sein (was sie ja auch wurden). So wie ich das auch in dem Text des Anwalts verstanden habe, besteht der Unterschied zwischen Führungszeugnis und Behördenführungszeugnis lediglich darin, dass das eine Führungszeugnis nur Behörden vorgelegt wird und das "normale" Führungszeugnis für den privaten Arbeitgeber gedacht ist. Die Fristen müssten demnach gleich sein und man dürfte auf deinem Behördenführungszeugnis auch keine Eintragungen mehr finden. Du kannst dir dein Behördenführungszeugnis auch zu einem Amtsgericht schicken lassen und dort persönlich einsehen, wenn du auf Nummer sicher gehen willst.
Ich hoffe ich konnte dir etwas helfen =)

Edit: Genaueres findest du auch hier: http://www.gesetze-im-internet.de/bzrg/ in §33-37 =)
 
Ansonsten kannst du auch diverse Beiträge hier im Forum lesen, wenn du unten bei den Stichworten auf das Wort "Führungszeugnis" klickst.
Dann brauchen wir vieles nicht noch einmal zu schreiben!
 
Hallo ihr beiden =)

Sabrina92 vielen vielen Dank für deine schnelle Antwort, du hast mir damit sehr geholfen =))))
Mein Führungzeugnis ist eingetroffen auch ohne Eintragungen hoffe das ist somit auch beim Behördenführungszeugnis so, aber die Fristen müssten eig auch gleich sein, wie du ja auch schon sagtest!!!
Habe nur so Angst bekommen, weil im Internet stand das dort mehr aufgeführt ist.
letzten endes muss sich auch die Justiz an Regeln halten und einem können ja nicht das ganze leben die Jugensünden hinterher hängen.
Habe jetzt auch einen Brief mit der Bitte um Fristenbelehrung und eventueller Löschung gebeten.
Außerdem auch noch mal um Klärung, ob das Behördenführungszeugnis eintragungen enthalten könnte wenn es für eine bestimmte Behörde bestimmt ist.

flexi auch dir vielen vielen Dank =))) Unter dem Link habe ich geschaut leider Betrifft das nur das private Führungszeugnis und nicht das Behördenführungszeugnis, welches wohl einige zusätzliche Punkte aufweisen könnte, deshalb ja meine Angst =(

Liebe Grüße an euch beide und noch mal vielen Dank für eure Zeit und die schnellen Antworten!!!! Bianca
 

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