BAB oder BaFöG?

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NoOneKnows

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Hallo.

Nächsten Monat beginnt meine Ausbildung zur GuK und ich werde dann im Oktober auch ausziehen.
Kann ich jetzt für die Ausbildung BAB oder BaFöG beantragen und bekomme ich es weiter, auch wenn ich in meiner eigenen Wohnung wohne?
 
Die Frage ist eher ob es dir zu steht, du bekommst Gehalt und i.d.R. auch noch Kindergeld, also ich habe keins bekommen, da ich zuviel Verdient habe, dann kommt es ja auch noch aufs Einkommen der Eltern an.
 
Also soweit ich weiß, ist es folgendermaßen:
BAB steht dir nicht zu, weil es sich bei der GuK-Ausbildung um eine schulische Ausbildung handelt. BAB würde es für eine duale, betriebliche Ausbildung geben. Grundsätzlich steht dir aber Bafög zu. Dies wirst du aber nicht erhalten, weil du in der schulischen GuK-Ausbildung eine Ausbildungsvergütung erhältst, was relativ einzigartig ist bei einer schulischen Ausbildung.
Ich würde es folgendermaßen machen: Beantrage Bafög - du erhältst dann einen Ablehnungsbescheid. Diesen schnappst du dir und gehst zu deinem Einwohnermeldeamt und beantragst Wohngeld. Dieses kannst du bekommen, wenn du kein Anrecht auf Bafög hast (deshalb brauchst du den Negativbescheid) und in einer eigenen Wohnung lebst - da gibts dann noch andere Voraussetzungen wie zB Wohnung gehört nicht deinen Eltern usw. Viel Erfolg!
 
Ich verdiene im 1. Lehrjahr ohne Abzüge 685 Euro. Mein Vater ist erwerbsunfähig wegen Krankheit, meine Mum hat nur nen Nebenjob,weil man als Bürokraft kaum Chancen hat ne Stelle zu bekommen. Also bekommt sozusagen zusätzlich Hartz 4. Die Dame vom Landratsamt sagte mir, ich hätte Anspruch auf BaFöG.
Die Stadtverwaltung widerum sagte, ich habe als Erstauszubildende keinen Anspruch auf Wohngeld.
 
Die Stadtverwaltung widerum sagte, ich habe als Erstauszubildende keinen Anspruch auf Wohngeld.
Seh ich auch so, da man ja z.b. in einer WG oder in einem Wohnheim leben könnte oder man suchst sich halt eine Wohnung die den finanziellen Rahmen nicht sprengt.
 
Deswegen verwirrte mich das gerade.Aber danke für die Info,dass ich keinen Anspruch auf BAB habe.Da probiere ich es über BaFöG.
Laut der Dame am Telefon solle ich den Rechner im Internet probieren.
 
ja, das ist richtig: grundsätzlich steht dir als Schüler Bafög zu - wenn man dies nicht bekommt, weil man eine Ausbildungsvergütung erhält, besteht die Möglichkeit, Wohngeld zu beantragen. Der erste Weg geht also über das Bafög.
 
Ich stehe vor einem ähnliche Problem. Einen Bafög-Ablehnungsbescheid habe ich erhalten, allerdings teilte mir meine Wohngeldstelle mit, dass ich somit auch keinen Anspruch auf Wohngeld habe. Entweder habe ich eine falsche Auskunft erhalten oder dieser Weg führt in einem Sackgasse... :weissnix:
 
Hallo J_Mo ich werde dir heute Abend antworten ich kann dir da a bissel weiter helfen, muss nur etzt zur Arbeit
 
Hallo ihr Lieben!
Ich bin zu Anfang meiner Ausbildung auch in eine eigene Wohnung gezogen. Habe BAB beantragen wollen, da wurde mir gesagt, dass es vergeudete Zeit ist, da ich es nicht genehmigt bekommen würde, wegen zu hoher Ausbildungsvergütung, gleiches bei Bafög. Und bei der Wohngeldstelle haben sie mir gesagt, dass Wohngeld nicht für Auszubildene sei.
Allerdings kann man eig. auch ganz gut ohne BAB,Bafög ö.ä leben und ab und zu kann man sich dann auch was leisten, auch wenns "nur" Ausbildungsvergütung und Kindergeld gibt.

Liebe Grüße und netten Abend.
 

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