also lohnsteuerbescheid muss man/bzw kann man nur machen, wenn man auch steuern bezahlt hat.
wenn man keine steuern bezahlt kann es passieren, dass man kein kindergeld mehr bekommt wenn man zu viel verdient. da muss man einmal im jahr von der familienkasse einen bescheid ausfüllen und da kann man dann auch alles angeben, fahrtkosten, schulbücher, blöcke, schreibzeugs, berufskleidung usw. pauschal werden da aber 920 euro als werbungskosten abgerechnet. wer mehr ausgaben hat (z.b. durch eine anfahrt von vielen km) muss das extra aufführen. das gilt beides für lohnsteuerbscheid und kindergeld
wenn man keine steuern bezahlt kann es passieren, dass man kein kindergeld mehr bekommt wenn man zu viel verdient. da muss man einmal im jahr von der familienkasse einen bescheid ausfüllen und da kann man dann auch alles angeben, fahrtkosten, schulbücher, blöcke, schreibzeugs, berufskleidung usw. pauschal werden da aber 920 euro als werbungskosten abgerechnet. wer mehr ausgaben hat (z.b. durch eine anfahrt von vielen km) muss das extra aufführen. das gilt beides für lohnsteuerbscheid und kindergeld