Ausbildung verkürzen

Doreen91

Newbie
Registriert
13.05.2013
Beiträge
3
Nabend.
Ich bin neu hier. Hoffe das ich den richtigen Bereich erwischt hab .
Erstmal ich bin 21 Jahre alt, habe einen Sohn von 13 Monaten .
Hatte schon eine Ausbildung zur Gesundheits- und Krankenpflegerin . Bin dann im 3. Lehrjahr schwanger geworden und musste aufhören , die Voraussetzung war das ich es in einem Jahr nach der Geburt nachholen könnte. Dieses hat leider nicht geklappt . Hätte dann in mein altes Krankenhaus zurück gemusst ( tägliche Fahrzeit und km über 140 km ) hab dann in der zeit im ambulanten Pflegedienst gearbeitet ( so wie es mit meinem Sohn gepasst hat )

Wie sieht es denn aus das ich nur noch 2 Jahre machen könnte ? Bietet das jede Ausbildungsstätte an ? Wie schreibe ich das in der Bewerbung rein und wie läuft das ganze an ?
Meine Beraterin beim Arbeitsamt konnte mir leider nicht so viel Zusagen .

Vielen dank schonmal
Ps ich wohne in Niedersachsen
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ich würde einfach ein paar Pflegeschulen anrufen und fragen was man machen könnte. Sonst wüsste ich auch nicht wo ich anfagen würde:idea:
 
Dazu brauchst zunächst eine Genemigung der Schulaufsichtsbehörde.
Also an diese Schreiben.
Die BFS kann dir keine Verkürzung genehmigen.
 
Zunächst bewirbst du dich an den für dich in Frage kommenden Schulen.

Wenn diese jeweils eine Verkürzung befürworten, wendest du dich (in Absprache mit der Schule) an die entsprechende Schulaufsichtsbehörde - wie Renje schon geschrieben hat.
 
Zunächst bewirbst du dich an den für dich in Frage kommenden Schulen.

Wenn diese jeweils eine Verkürzung befürworten, wendest du dich (in Absprache mit der Schule) an die entsprechende Schulaufsichtsbehörde - wie Renje schon geschrieben hat.

Ne umgekehrt.

Wenn ein Bewerber eine Verkürzung will und keine Genehmigung der Schulaufsichtsbehörde vorliegt, dann brauch ich darüber auch nicht zu Reden.

Denn in welchen Kurs derjenige eingegliedert werden könnte, richtet sich nach der von der Schulaufsichtsbehörde genehmigten Verkürzung.

Denn es kommt darauf an, ob überhaupt ein Platz frei ist und wann die Ausbildung in der BFS anfängt, denn davon hängt der Examenstermin ab.

Wenn ich den Bewerber jetzt Eingliedere und die BFS fängt immer im Oktober an, der Bewerber bekommt 1Jahr, wird er trotzdem ca. 2,5 Jahre machen, da im August/September die Examen stattfinden werden. Mit 1,5Jahren wäre es jetzt für eine Schule die im Oktober beginnt auch zu spät, dann würden es 1Jahr werden.
September oder April beginn entsprechend, erst dann kann ich rechnen

Eine Schule kann erst planen, wenn die Genehmigung der Schulaufsichtsbehörde vorliegt.

Bei uns werden Schüler die verkürzen wollen, erst dann zum Vorstellungsgespräch eingeladen, wenn der Bescheid der Schulausbehörde vorliegt, vorher nicht.

Übrigens braucht die Schule eine Verkürzung nicht befürworten, die steht mir nach Gesetz zu, mit den entsprechenden Voraussetzungen, über die tatsächliche Zeit entscheidet die Schulaufsichtsbehörde.
 
Rein interessehalber: Weißt Du, wie lange die zuständige Behörde in etwa braucht, um über die Verkürzung bzw. den Zeitraum der Verkürzung zu entscheiden?
 
Bei uns dauerts so 4-6Wochen.
 
@renje: Meine Gedanken waren dahingehend, dass die TE sich zunächst für die gesamten drei Jahre bewirbt und sich nach einer Zusage für die gesamte Ausbildungszeit mit der Schule Gedanken über eine mögliche Verkürzung macht. "Befürworten" stand also im Sinne von "Wir haben einen freien Platz in einem laufenden Kurs" - ich hab's ein wenig.. blöd formuliert.
Die Entscheidung über Genehmigung der Verkürzung / deren Dauer dauerte in NDS (nach Einsenden der erforderlichen Unterlagen) nicht mal eine Woche.

@Doreen91: Hast du dir mal überlegt dass du vl. die GKPH-Prüfung als Schulfremdprüfung machst? Dann hast du immerhin schonmal etwas in der Hand!
 
Übrigens braucht die Schule eine Verkürzung nicht befürworten, die steht mir nach Gesetz zu, mit den entsprechenden Voraussetzungen, über die tatsächliche Zeit entscheidet die Schulaufsichtsbehörde.
Die Schule muss einen aber unter der Voraussetzung nicht nehmen! Wir lassen auch KPH nicht um ein Jahr verkürzen, einfach aus dem Grund, dass dieses eine Jahr inhaltlich und vom Anspruchsniveau nicht deckungsgleich ist! Unsere Erfahrung ist die, dass KPH s es immer gut tut, die volle Ausbildung zu machen...die Noten gehen eigentlich immer um eine ganze Note (manchmal mehr) runter. In dem oben geschilderten Fall wäre es spannend, wie die Noten waren und wie lange die abgebrochene Ausbildung zurücklag. Da jede Schule etwas anderes vorgeht könnte es auch hier sinnvoll sein, die komplette Ausbildung zu absolvieren....
 
Doreen91;377950. schrieb:
Hatte schon eine Ausbildung zur Gesundheits- und Krankenpflegerin . Bin dann im 3. Lehrjahr schwanger geworden und musste aufhören , die Voraussetzung war das ich es in einem Jahr nach der Geburt nachholen könnte. Dieses hat leider nicht geklappt .

Wie sieht es denn aus das ich nur noch 2 Jahre machen könnte ? Bietet das jede Ausbildungsstätte an ? Wie schreibe ich das in der Bewerbung rein und wie läuft das ganze an ?
da Du in einem anderen Thread geschrieben hast, dass Du 2 mal durch die Abschlussprüfung gefallen bist, erübrigt sich Dein Vorhaben...Du hast endgültig nicht bestanden und musst die Ausbildung komplett neu durchlaufen! Da sich die Suche nach einer Schule eher schwierig gestalten wird, wäre eine Ausbildung zur KPH anzuraten. Bei guten oder sehr guten Leistungen steht die Tür für die GuKP dann auch wieder offen...
 

Ähnliche Themen