Ausbildung U18/ Dienstplan/Jugendschutzgesetz

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis§ 21 Ausnahmen in besonderen Fällen

(1) Die §§ 8 und 11 bis 18 finden keine Anwendung auf die Beschäftigung Jugendlicher mit vorübergehenden und unaufschiebbaren Arbeiten in Notfällen, soweit erwachsene Beschäftigte nicht zur Verfügung stehen.


(2) Wird in den Fällen des Absatzes 1 über die Arbeitszeit des § 8 hinaus Mehrarbeit geleistet, so ist sie durch entsprechende Verkürzung der Arbeitszeit innerhalb der folgenden drei Wochen auszugleichen.



Juhu eine legale Möglichkeit eine schwester und eine Schülerin, einen Schüler arbeiten zu lassen.
Verkürzung der Arbeitszeit, in diesen Tagen wohl kaum realisierbar
 
Woher weißt du das? Wie lange ist dein Tochter schon in Ausbildung? Und Verkürzung der Arbeitszeit ist auch heute noch möglich. Oder wurdest du nie früher nach hause geschickt?

Wenn deine Tochter net stante pede nach hause kommt... sie ist fast erwachsen. Da hat man auch andere Interessen.

Elisabeth
 
@ Elisabeth wem meinst du jetzt mit deinem letzten posting? Woher soll ich was wissen? Und was heist net stante pede?
 
Na weil ich seit zwangig jahren in dem Beruf arbeite.
 
@ ElVerkürzung m meinst du jetzt mit deinem letzten posting? Woher soll ich was wissen? Und was heist net stante pede?
Sie dachte der poste mit der Verkürzung der Arbeitszeit wäre von dir.
Falscher Patient.
 
Unschuldig ich war es nicht... ;-)

So also habe ich es jetzt richtig verstanden dass das Jugendschutzgesetz im grunde was für den popo ist? Kurz ausgedrückt. ..

Langsam verstehe ich warum die Krankenschwester von früher sagen heutzutage würden sie es nicht mehr lernen wollen..
 
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis§ 21 Ausnahmen in besonderen Fällen

(1) Die §§ 8 und 11 bis 18 finden keine Anwendung auf die Beschäftigung Jugendlicher mit vorübergehenden und unaufschiebbaren Arbeiten in Notfällen, soweit erwachsene Beschäftigte nicht zur Verfügung stehen.
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Juhu eine legale Möglichkeit eine schwester und eine Schülerin, einen Schüler arbeiten zu lassen.
Verkürzung der Arbeitszeit, in diesen Tagen wohl kaum realisierbar

Notfälle sind aber klar definiert und verfehlte Personalplanung gehört definitiv nicht dazu.
 
Unschuldig ich war es nicht... ;-)

So also habe ich es jetzt richtig verstanden dass das Jugendschutzgesetz im grunde was für den popo ist? Kurz ausgedrückt. ..

Langsam verstehe ich warum die Krankenschwester von früher sagen heutzutage würden sie es nicht mehr lernen wollen..
Nein, es gibt genug Arbeitgeber, auch Krankenhäuser, die sehr viel Wert auf das Jugendarbeitsschutzgesetz legen und nicht jede Ausnahmemöglichkeit ausnutzen.
 
Unschuldig ich war es nicht... ;-)

So also habe ich es jetzt richtig verstanden dass das Jugendschutzgesetz im grunde was für den popo ist? Kurz ausgedrückt. ..

Langsam verstehe ich warum die Krankenschwester von früher sagen heutzutage würden sie es nicht mehr lernen wollen..

Ne für den popo nicht, es hat schon seine Berechtigung. So wie auch viele andere Gesetze.
Ich habe es noch nicht bereut diesen Beruf erlernt zu haben. Ich ärger mich manchmal .
Lass deine Tochter diese Erfahrung machen. Klar sollst du sie unterstützen sie is ja noch teene. Und klar soll sie die Gesetze so auch nutzen, sie hat das recht.

Gruß
 
Notfälle sind aber klar definiert und verfehlte Personalplanung gehört definitiv nicht dazu.
Ja sorry mein Humor kommt nicht so an.

Viele Gesetze sind klar definiert und wir brechen die doch jeden Tag
 
@ katja bereut haben die es auch nicht sie sagen nur das sie es heute nicht mehr lernen wollten bei den Anforderungen heutzutage.

Ich frage mich dann was ein berechtigter notfall ist. Ein azubi im ersten Jahr kann doch keinster weise eine ausgelernte ersetzen.

Mal blöd frag kann mann den Beruf nur im Kh lernen?
 
...So also habe ich es jetzt richtig verstanden dass das Jugendschutzgesetz im grunde was für den popo ist? Kurz ausgedrückt. ....
Hä?
Kann ich nicht erkennen.
Im Normalfall, sollte sich ein Jugendlicher* drauf verlassen können, dass der AG/Vorgesetzte sich an den Jugendschutz hält.

Regulärere Aufwand ist kein Notfall.
Einen Notfall habe ich nicht in jeder Schicht, an jedem Tag.
Anm.: Im Notfall kann der Azubi z.B. drumherum arbeiten erledigen. Die übrigen Patienten haben ja trotzdem ihre normalen Bedürfnisse.
Schüler werden noch früher heimgeschickt (letzte Woche, paar Mal). Hatte aber auch was damit zu tun, dass ALLE fertig waren.
Der Vorteil in der Klinik ist und bleibt - man weiß, da kommt immer eine/ einer oder mehrere in der Folgeschicht.
Strukturelle Änderungen auf speziellen Problemgruppen - wären das nächste, was anzugehen ist.

Endet jetzt eigentlich der 1. praktische Einsatz Deiner Tochter?


*Hab früher selbst als Jugendliche - diesen Schutz bekommen. Ohne ihn einfordern zu müssen.
Dabei ist mir aber auch wieder eingefallen, dass ich i.d.R. 10 Tage gearbeitet habe und dann 4 Tage frei hatte.
Dass ich 9h in der Klinik war und 1h Pause hatte. Pause ist keine Arbeitszeit, somit 8h Arbeitszeit/Tag.
Somit hatte ich eine 5 Tage Woche, hatte max. 40h/ Woche.
 
Zuletzt bearbeitet:
]@ katja bereut haben die es auch nicht sie sagen nur das sie es heute nicht mehr lernen wollten bei den Anforderungen heutzutage.

Ich frage mich dann was ein berechtigter notfall ist. Ein azubi im ersten Jahr kann doch keinster weise eine ausgelernte ersetzen.

Mal blöd frag kann mann den Beruf nur im Kh lernen?[/QUOTE]

Äh öh ja , wo sonst willst du ihn erlernen?

Dauer und Struktur der Ausbildung(1) Die Ausbildung für Gesundheits- und Krankenpflegerinnen und Gesundheits- und Krankenpfleger, für Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen und Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger schließt mit der staatlichen Prüfung ab; sie dauert unabhängig vom Zeitpunkt der staatlichen Prüfung in Vollzeitform drei Jahre, in Teilzeitform höchstens fünf Jahre. Sie besteht aus theoretischem und praktischem Unterricht und einer praktischen Ausbildung. Bei Modellvorhaben nach Absatz 7 ist die Ausbildungsdauer nach Satz 1 entsprechend zu verlängern. Das Nähere regeln die Ausbildungspläne der Ausbildungsstätten.(2) Der Unterricht wird in staatlich anerkannten Schulen an Krankenhäusern oder in staatlich anerkannten Schulen, die mit Krankenhäusern verbunden sind, vermittelt. In den Ländern, in denen die Ausbildungen in der Krankenpflege dem Schulrecht unterliegen, erfolgt die Genehmigung der Schulen nach dem Schulrecht der Länder und nach Maßgabe von Absatz 3. Die praktische Ausbildung wird an einem Krankenhaus oder mehreren Krankenhäusern und ambulanten Pflegeeinrichtungen sowie weiteren an der Ausbildung beteiligten, geeigneten Einrichtungen, insbesondere stationären Pflegeeinrichtungen oder Rehabilitationseinrichtungen, durchgeführt.



Berechtigter Notfall ? Notfall ? Wikipedia für die paragraphen reitet
 
@ ame... ne der dritte... wobei sie jetzt das 2. Mal auf dieser Station war weil es sich nicht gelohnt hätte neue Station kennenzulernen. Ist ja kürzer da sie zum DRK muss
 
Auf der anderen Station, wie war es da?
Versteh das nicht, nochmals einen Einsatz auf einer Station; weil sie zum DRK muss - :weissnix: ? Ambulanter Pflegedienst?
 
Jungen Trolle eigentlich?

Elisabeth
 
Ja bei der ersten war alles okay. Denke es liegt an der Leitung. Wenn die Vertretung da ist läuft wohl alles harmonischer auch unter den anderen Kollegen.

Ja selbe Station weil der Einsatz nur 2 wochen gewesen wäre sie hatte noch Urlaub.

Das war auch so ein hin und her sie wusste erst einen Tag vorher das er genehmigt ist. Weil die Sl beim antrag abgeben nicht da war und die Vertretung es nicht entscheiden wollte oder durfte???
Finde ich auch ein Unding. .
 
Hallo Sandra,

sie soll froh sein, dass sie überhaupt selbst Urlaub planen darf. In den meisten Häusern wird am Anfang der Ausbildung der gesamte Urlaub für die 3 Jahre vorgeplant. Nur so ist sicher, dass nicht immer die selben Leute an Feiertagen arbeiten müssen, sondern dass es jeden Schüler mal trifft.
 
Gibt es überhaupt Häuser, die nicht vorausplanen? Schließlich läuft der Ausbildungsplan nach ganz bestimmten Vorgaben. Und damit meine ich jetzt nicht die Schule. Stichwort: Schüler pro Station.

Elisabeth
 
Hallo Elisabeth,

ich glaube es gibt immer noch Ausbildungsstätten, bei denen zumindest ein Teil des Urlaubs selbst geplant werden darf (unter gewissen Bedingungen versteht sich).
 

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