Ausbildung in anderem Bundesland beenden

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Hallöchen, also der Betreff beschreibt mein Anliegen schon ziemlich gut
Ich habe 2012 meine Ausbildung zur examinierten Gesundheits- und Krankenpflegerin begonnen und wäre eigentlich auch dieses Jahr fertig geworden, bin aber vor einem Monat Mutter geworden und deshalb seit Januar im BV, habe aber die Theorie weiter durchgezogen. Mein Ausbildungsbetrieb wünscht, dass ich das 3. Lehrjahr komplett neu mache um einen besseren Einstieg für die Prüfungen zu haben...
Da mein Partner aber in Frankreich arbeitet, überlege ich, in Baden-Württemberg meine Ausbildung zu beenden. Deshalb ist meine Frage:

Kann ich, wenn ich ein neues Ausbildungskrankenhaus finde, meine Ausbildung ohne weiteres in einem anderen Bundesland beenden? Zurzeit wohne und lerne ich noch in Sachsen. Es wäre aber für unsere Tochter und uns schöner, wenn wir uns nicht nur am Wochenende als Familie sehen könnten

Bitte keine abfälligen Kommentare bezüglich Kind in der Ausbildung... Das ist nicht mein Anliegen.

Dankeschön
 
Hallo "Kitty",

Die Ausbildung ist zwar staatlich anerkannt, die genauen Richtlinien der Ausbildung untersteht aber dem Landesrecht. Frage doch einfach bei deiner Krankenpflegeschule oder bei der für dich zuständigen Ministeriumsstelle nach, ob die Möglichkeit des "weiter-lernens" in einem anderen Bundesland besteht. Irgendjemand muss dir sowieso die Dokumente zusammenstellen, damit dir deine bisherigen Ergebnisse und Leistungen bescheinigt werden.

Viel Erfolg
Einer
 
Natürlich besteht die Möglichkeit von einem Bundesland zum anderen zu wechseln.

Die Schwierigkeit wird sein eine Schule zu finden die dich zu deinen Bedingungen übernimmt.
Ich würde mal schätzen dass du zumindest 6 Monate zurück musst.
Also bleiben noch 6 Monate an deiner Schule die du länger machst?
Vielleicht schon alleine weil du deine Fehlzeiten schon überschritten hast oder kurz davor bist?
Du hast ein Kind, da werden weitere Fehlzeiten nicht ausbleiben.
Bei uns wird keiner nahtlos übernommen, da die Lehrpläne von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sind bzgl. was zu welchem Zeitpunkt in welcher Tiefe unterrichtet wird.

Die Richtlinien der Ausbildung sind in der APrV und dem KrPflG geregelt und das sind beides Bundesgesetze und unterstehen damit natürlich nicht dem Landesrecht.

Mein Ausbildungsbetrieb wünscht, dass ich das 3. Lehrjahr komplett neu mache um einen besseren Einstieg für die Prüfungen zu haben...
na ja die Idee ist gar nicht so von der Hand zu weisen.
Erhöht die Wahrscheinlichkeit einer besseren Note.
Mit diesem Zeugnis wirst du die zeit deines Lebens vorstellen müssen - egal bei was oder wo.

Es wäre aber für unsere Tochter und uns schöner,
Schöner? Müsste dein Leitgedanke nicht sein, wo kann ich meine Tochter am besten Betreuen, wo habe ich ein Umfeld und wo werde ich am schnellsten und am stressfreiesten fertig mit der Ausb.? Schön kannst du es dir hinterher machen.
 
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