Ausbildung ein zweites Mal beginnen

Feierei

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Hy!

Habe vor längerem meine Ausbildung als Krankenschwester aufgrund von einer nichtbestandenen theoretischen Zwischenprüfung nicht beenden können.

Jetzt wöll i gerne die Ausbildung neu beginnen - gibt es da eine Möglichkeit das erste Jahr anerkennen zu lassen (Schnitt bei knapp 1,4)?

Danke für Eure Infos
 
Hallo,

theoretisch ja. Schulaufsichtsbehörde einen Antrag stellen.

Du hast gehen müssen wegen einer Zwischenprüfung obwohl du einen Notendurchschnitt von 1,4 hast???

Sei dir gegenüber ehrlich, stell dich auf detaillierte Nachfragen ein.

Gruß renje
 
Was bedeutet: vor längerem?

Elisabeth
 
(...)



Du hast gehen müssen wegen einer Zwischenprüfung obwohl du einen Notendurchschnitt von 1,4 hast???
(...)


Konnte man diese Zwischenprüfung denn nicht wiederholen ?
Vor Allem: Wie wird eigentlich die Ausbildungsrechtliche Bedeutung dieser Zwischenprüfungen heutzutage bewertet ?

Erinnere mich noch an meine Ausbildungszeit, als es Jene an unserer Schule auch gab, allerdings ohne, dass diesen wirkliche
Bedeutung ( in dem Fall: zwingender Ausbildungsabruchsgrund ! ) zugemessen werden durfte. Zudem hatten viele Schulen auf diese gänzlich verzichtet.
 
Habe gerade selbes Problem - und zwischen Beginn und Ende der Ausbildung dürfen max. 5 Jahre liegen....
 
Zwischenprüfungen haben doch überhaupt keine Bedeutung, von der am Ende der Probezeit mal abgesehen - wenn denn da eine stattfindet. Bei uns waren die immer nur als Examensvorbereitung gedacht. Viele andere Schulen machen erst gar keine, soweit ich weiß.
 
@ julien:
Ich kenne es wie gesagt auch nicht anders.
Aber inzwischen sind 10 jahre seit meiner Ausbildung vergangen. Vielleicht hat sich ja was geändert...... Deswegen auch meine Frage 2 Posts vorher !
 
Mein Examen ist vier Wochen alt - deswegen die Antwort :D
 
Hy!

danke für Eure Antworten.

Bin damals bei Psychosomatische Behandlungsverfahren durchgefallen. Es war in diesem Jahr und bei uns ist das alles ein wenig besonders.

Wir mussten am Anfang unserer Ausbildung unterschreiben, dass eine 4 in irgendeinem Fach zu den Zwischenprüfungen zu einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses führt.

Das ganze hat zwar alles einen ziemlich eigenartigen Nachgeschmack, aber ist nun ja auch egal - ich habe ich jetzt in einer urbaneren Stadt beworben und dachte mir, dass ich eventuell mir das erste Jahr zumindenstens komplett anerkennen lassen kann.

Ist das möglich - und wenn ja - an wen muss ich mich dann genau wenden?

Danke für eure Bemühungen
 
Hallo,

das mit der Unterschrift ist ja wohl ein Witz und arbeitsrechtlich in keinem Fall haltbar. Ein Schelm wer da an eine kleine Nötigung denkt!

Habe oben bereits geschrieben, dass du dich an die Schulaufsichtsbehörde wenden mußt. Je nach Bundesland, Regierung, KUMI, Gesundheitsamt, Innenministerium, Sozialministerium.

Gruß renje
 
Hallo Feierei,

ich würde gern wissen in welchem Bundesland das gewesen ist (mit dem unterschreiben und ab einer 4 in der Zwischenprüfung fliegt man raus..)
Und wie hieß die Schule oder das Krankenhaus?

Ich bewerbe mich gerade in Berlin und habe Angst das mir auch so etwas passieren könnte!

lg Reikigeberin
 
Und wie hieß die Schule oder das Krankenhaus?

Aus datenschutzgründen sollte eine Nennung der Schule/ Krankenhaus wohl unterbleiben.

Aber es steht dir ja frei, ob du sowas unterschreibst oder nicht. Und wie wir hier erfahren haben, ist dieses Vorgehen nicht rechtens. Darauf kannst du dich berufen.

Elisabeth
 
Solche Sonderklauseln sind doch gar nicht erlaubt! Aus dem Krankenpflegegesetz:

§ 17 Nichtigkeit von Vereinbarungen

(1) Eine Vereinbarung, die zuungunsten der Schülerin oder des Schülers von den übrigen Vorschriften dieses Abschnitts abweicht, ist nichtig.

Dazu würde die Regelung mit der Zwischenprüfung doch fallen! Habt ihr keine JAV? Sowas ist verboten!
 
Tja, ich bin leider kein Experte im Interpretieren von Paragraphen und Gesetzestexten und habe ( leider ) auch nicht sehr viel Geduld mit der Lektüre dieser Materie.
Deshalb hoffe ich, dass die Sachkundigen hier im Forum etwas mehr helfen können!

Bei einer kurzen und oberflächlichen Betrachtung des Krankenpflegesetzes fand ich Folgendes:

(2) Nach der Probezeit kann das Ausbildungsverhältnis nur gekündigt werden
1. von jedem Vertragspartner ohne Einhalten einer Kündigungsfrist,
a) wenn die Voraussetzungen des § 2 Abs. 1 Nr. 2 und 3 nicht oder nicht mehr
vorliegen oder
b) aus einem sonstigen wichtigen Grund sowie
2. von Schülerinnen und Schülern mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen.



Der sogenannte sonstige wichtige Grund !!!!!! 8O

Ein Schulleiter dürfte wohl keine Probleme damit haben, nicht zufriedenstellende schulische Leistungen als " einen wichtigen Grund " anzusehen, der zur Beendigung eines Ausbildungsverhältnis führen könnte, oder liege ich da total falsch ?

Desweiteren könnte ein Schulleiter eine nichtbestandene Zwischenprüfung als Argumentation oder gar Beweis für nicht zufriedenstellende schulische Leistungen deklarieren, oder liege ich da total falsch ?

Ich habe echt keine Ahnung, wie so etwas interpretiert werden darf....:angryfire:

Kann mich noch erinneren, wie unserer damaliger Schulleiter argumentierte:

" Bei kontinuierlich schlechten Leistungen, sowohl theoretisch wie praktisch, welche eine Nicht-Zulassung zum Examen begründen würden, kann die Schulleitung eine Beendigung des Ausbildungsverhältnis in Betracht ziehen "

Nun eine " verhauene " Zwischenprüfung ist natürlich noch lange kein Indiz für kontinuierlich schlechte Leistungen, da dem ja auch in diesem Falle ein Gesamt-Notenschnitt von 1,4 entgegensteht, aber ich weiss nicht ob der Schulleiter im aktuellen Falle von " Feierei " überhaupt auf Regelmässigkeit in der Nicht-Erbringung geforderter Leistungen Bezug nehmen muss, da eben " sonstige wichtige Gründe " ziemlich viel Ermessensspielraum zulassen....
 
Hallo,

jetzt interpretiert bloß nicht zuviel hinein. Wenn ichTante Doll folgen würde, wäre der Willkür Tür und Tor geöffnet.

nicht zufriedenstellende schulische Leistungen als " einen wichtigen Grund " anzusehen,
nein und nochmals nein.
4 = ausreichend. Mit 2x5 ist nicht bestanden, also kein Kündigungsgrund!

Damit ein Ausbildungsverhältnis gekündigt werden kann, müssen schon äußerst gewichtige Grunde vorliegen, da dies besonders geschützt ist und kein Arb.gericht einfach mal so dem zustimmen würde.

Gruß renje
 
Hallo...
also ich hab da mal ne Frage...ich habe diesen Sommer mein Examen gemacht und habe es leider nicht betsanden. Bei meinem letzten Besuch hab ich mich hier erkundigt und wollte wissen ob ich die Ausbildung nochmal machen kann...wenn ich damals nix falsch verstanden habe kannich wieder eine neue beginnen.
Ich habe mich einfach mal bei einigen Häusern in der Gegend beworben und habe auch eine Einladung zum Vorstellungsgespräch bekommen...
Jetz mache ich mir nur Gedanken ob ich wirklich wieder von vorne Anfangen muss oder ob ich erst warten muss bis etwas Zeit vergangen ist.
LG Black_Star
 
Leider kann deine Frage so nicht beantwortet werden, weil du nicht schreibst, welche Prüfung nicht bestanden hast, nach dem zweiten Mal Durchfallen MUSST du von vorn (komplett) anfangen!
 
Hab den schriftlichen Teil zum 2 mal nicht bestanden...
Das ich wieder komplett von vorne anfangen muss das weiß ich...
Ich wollte nur wissen ob ich erste eine Zeit von 3 Jahren abwarten muss bis ich wieder anfangen kann
 
Naja ich denke sie konnten in meiner bewerbung erkennen das ich es erst gemacht habe und trotzdem haben sie mich eingeladen...
 

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