Arbeitsbeginn nach der Elternzeit

fiore

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23.04.2008
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Hallo,
Ich hätte da mal eine frage ,weiss aber nicht ob es hier hin gehört...
Ich fange bald wieder an zu arbeiten nach meiner 1 jährigen babypause!
Vor meiner Elternzeit war ich Gruppenleitung für zwei Wohngruppen in einenr psychiatrischen Einrichtung u in kr 9b Stufe 4 ein gruppiert.
Ich werde wieder in Vollzeit anfangen,aber die Gruppenleitung werde ich nicht mehr ausüben,da mir meine freizeit wichtiger mit Kind ist!
Jetzt wollen die mich deshalb auf 7a runterstufen u ich soll denen noch schriftlich zuschicken das ich auf die Gruppenleitung verzichte!
Meine Frage,dürfen die mich deswegen einfach zwei stufen runtersetzen?
Habe ich nicht bestandbesitz auf meine 9b?
Und muss der Arbeitgeber mir nicht eine Änderung des Arbeitsvertrages zukommen lassen bzgl der gruppenleitung u das unterschreiben ich dann?oder muss ich das doch schriftlich machen?

Liebe grússe fiore
 
Naja,sie setzen dich ja nicht einfach herab!Du möchtest die vorherige Position nicht mehr ausüben,und deswegen wirst du halt auch nicht mehr entsprechend einer Gruppenleitung bezahlt.Und da die "Degradierung" auf deinen Wunsch hin geschieht musst du es schriftlich machen,da dein Arbeitgeber sonst rechtlich nicht abgesichert ist...eigentlich würde dir ja die Gruppenleitung wieder zustehen.Die möchten sich einfach absichern,damit du nicht vielleicht mal auf die Idee kommst die zu verklage o.ä.
 
Oki... Aber warum stufen die mich den auf 7a runzer ?die hatten mir eine Beispiel Abrechnung gegeben,wie der Verdienst ist bei 7a und das ist ein unterschied von 700 € brutto
 
Weil man bei euch als GuKP ohne GL o.ä wahrscheinlich generell 7a gestuft ist (im TV-L usw. glaub auch üblich)...?! Wieso solltest du weiterhin mehr Gehalt wie deine Kollegen bekommen obwohl du die gleichen Aufgabenbereiche inne hast?
 
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Ganz einfach: weil das die Eingruppierung deines zukünftigen Tätigkeitsbereiches ist.Keine Leitung mehr also auch keine 9a mehr.Ist doch klar dass du entsprechend deiner Aufgaben bezahlt wirst
 
Wie die Vorredner schon richtig festgestellt haben, verzichtest du freiwillig und auf eigenen Wunsch auf den "Bestandsbesitz", also deine Funktion als Gruppenleitung und verlierst folgedessen auch den Anspruch auf die dafür vorgesehene Gehaltsstufe. Solltest Du eine bereichsbezogene Fachweiterbildung (abgesehen von Leitung) besitzen, wäre eine Rückstufung auf 7a allerdings nicht nachvollziehbar.

Ben
 
... Solltest Du eine bereichsbezogene Fachweiterbildung (abgesehen von Leitung) besitzen, wäre eine Rückstufung auf 7a allerdings nicht nachvollziehbar.

Ben
Aber eine Runtergruppierung auf 9a.
 
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