Hallo,
Ich hätte da mal eine frage ,weiss aber nicht ob es hier hin gehört...
Ich fange bald wieder an zu arbeiten nach meiner 1 jährigen babypause!
Vor meiner Elternzeit war ich Gruppenleitung für zwei Wohngruppen in einenr psychiatrischen Einrichtung u in kr 9b Stufe 4 ein gruppiert.
Ich werde wieder in Vollzeit anfangen,aber die Gruppenleitung werde ich nicht mehr ausüben,da mir meine freizeit wichtiger mit Kind ist!
Jetzt wollen die mich deshalb auf 7a runterstufen u ich soll denen noch schriftlich zuschicken das ich auf die Gruppenleitung verzichte!
Meine Frage,dürfen die mich deswegen einfach zwei stufen runtersetzen?
Habe ich nicht bestandbesitz auf meine 9b?
Und muss der Arbeitgeber mir nicht eine Änderung des Arbeitsvertrages zukommen lassen bzgl der gruppenleitung u das unterschreiben ich dann?oder muss ich das doch schriftlich machen?
Liebe grússe fiore
Ich hätte da mal eine frage ,weiss aber nicht ob es hier hin gehört...
Ich fange bald wieder an zu arbeiten nach meiner 1 jährigen babypause!
Vor meiner Elternzeit war ich Gruppenleitung für zwei Wohngruppen in einenr psychiatrischen Einrichtung u in kr 9b Stufe 4 ein gruppiert.
Ich werde wieder in Vollzeit anfangen,aber die Gruppenleitung werde ich nicht mehr ausüben,da mir meine freizeit wichtiger mit Kind ist!
Jetzt wollen die mich deshalb auf 7a runterstufen u ich soll denen noch schriftlich zuschicken das ich auf die Gruppenleitung verzichte!
Meine Frage,dürfen die mich deswegen einfach zwei stufen runtersetzen?
Habe ich nicht bestandbesitz auf meine 9b?
Und muss der Arbeitgeber mir nicht eine Änderung des Arbeitsvertrages zukommen lassen bzgl der gruppenleitung u das unterschreiben ich dann?oder muss ich das doch schriftlich machen?
Liebe grússe fiore