Arbeiten statt Urlaub

HoneyBloom

Poweruser
Registriert
16.02.2009
Beiträge
413
Ort
Bayern
Beruf
Azubine GuK
Akt. Einsatzbereich
ITS
Funktion
Oberkurs
Hallo!

Ich hatte bereits vor einer Weile einen Thread eröffnet, indem es um meine Kündigung ging (Ich bin Azubi im 3. LJ)
Man hatte mir damals gekündigt und keinen Grund in der Kündigung angegeben. Nach dem ich meinen Anwalt eingeschaltet habe, wurde die Kündigung zurückgenommen.
Allerdings soll ich nun in meinem Urlaub die Zeit nacharbeitet, in der ich wg. meiner Kündigung nicht arbeiten war.

Ich wollte mich einmal erkundigen, ob das rechtens ist?
Denn als Urlaub kann ich die Zeit der Kündigung nun wirklich nicht sehen. Ich habe kaum geschlafen, viel geweint, mir sorgen gemacht usw.

Vielen Dank schonmal für eure Hilfe.

LG.
 
ICh könnte hier wieder vermuten, ohne wirklich rechtlich AHnung zu haben. Was ich allerdings nicht verstehe warum Du den ANwalt, den Du eh schon eingeschaltet hast nicht danach fragst? Der dürfte doch wohl die beste und rechtlich abgesicherste Antwort haben
 
Richtig.
Interessant.
Und selbst wenn es rechtens ist, kommst du ohne den Anwalt eh wieder nicht weiter.

Tu uns doch den Gefallen und sag uns wie es weitergegangen ist!
 
Oh, nein, nein.
(M)einenAnwalt möchte ich nicht mehr konsultieren. Ich würde mich eh nicht offiziell dagegen "wehren" wollen. Weil mir die Ausbildung dafür zu wichtig ist. Und daher möchte ich die Füße still halten und als motivierte Azubine gelten ;)
Ich wollte einfach mal die rechtliche Lage wissen.

Aber dankeschön :)
 
Nur wird die Dir hier wohl keiner so genau sagen können, denn so einen Fall hat -wage ich mal zu behaupten- hier noch niemand mitbekommen.
Wieso kannst Du nicht bei Deinem Anwalt nachfragen? Er muss ja nicht gleich was unternehmen! So wie Du hier fragst, kannst Du dass doch auch bei dem Anwalt.
 
hallöchen,
hab da irgendwie im Hinterkopf dass, bei Nichtakzeptanz einer Kündigung des Arbeitnehmers dieser tgl. seine Arbeitskraft anbieten muss. Somit war er Dienstbereit und der Arbeitgeber hat seine Arbeitskraft (Bereitschaft den Dienst zu leisten) einseitig abgelehnt und kann somit keinen Urlaub oder freie Tage im nachhinein anordnen.

Hab leider nicht die Zeit das zu Recherchieren, aber ist sicherlich irgendwo zu finden.

Gruß
 
HoneyBloom ist halt Azubi und darf ihre Fehlzeiten in der Ausbildung nicht überschreiten. Wenn sie sich jetzt weigert und dafür nicht zum Examen zugelassen wird, was hätte sie dann davon? Sie schneidet sich doch selbst ins eigene Fleisch.

Bei einer Fehlzeitenüberschreitung einige Tage im Frei oder Urlaub nachzuarbeiten wird öfter mal angeboten. Ungewöhnlich ist hier nur, dass ein Teil der Fehlzeiten durch eine Kündigung entstanden ist.
 
Okay, sorry, dass ich hier nachgefragt habe und nicht bei einem Anwalt.
Danke für eure Antworten.

LG Honey.
 
Hallo honeyBloom

nicht alle hier verstehen die unterschiedlichen Regelungen.

Claudia hat auf die wohl offensichtlich hier greifende Fehlzeitenregelung hingewiesen. Wenn du die Fehlzeiten überschreitest, muss deine Ausbildung verlängert werden. Für die Überschreitung bist nicht du zuständig, sondern deine Schule, die dich unkorrekt gekündigt hat, du hast also einen Nachteil erworben, der ggf. schadenersatzpflichtig ist. Das hätte der Anwalt für dich mitregeln müssen/können.
Hat man dich voll bezahlt oder auch Gehaltskürzungen vorgenommen? Sollte auch der Anwalt für dich regeln/ geregelt haben.

Also solltest du/dein Anwalt mit deiner Schule mindestens über eine Kompromiss-Lösung reden. Fehlzeitenregelung ist Verwaltungsrecht (!!), Arbeiten im Urlaub ist Arbeitsrecht.
 
Huhu!

Also, wie "befohlen" (nurn Witzle ;)) habe ich mich an meinen Anwalt gewandt.
Dieser meinte es wäre nicht rechtens, wenn ich die Zeit nacharbeiten müsse, da ich zur Aussprache meiner Kündigung mich bei meiner Stelle arbeitsbereit gemeldet habe.
Und die Kündigung haben sie ja zurückgezogen. Demnach waren diese Fehltage nicht mein Verschulden und ich habe ein Anrecht auf meinen Urlaub.

Jetzt kommt mein großes Aber: Natürlich arbeite ich die Tage in meinem Urlaub nach, allein um guten Willen zu zeigen.
Es ging mir,.. wie sagt man so schön?..."ums Prinzip"

;-)
 

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