Arbeiten bei über 33° Celsius?!

Nun so verstehe ich die Arbeitsstättenverordnung, nachdem in Tabelle 4 detaillierte Beispiele gemacht werden und nicht wie sonst üblich nur blabla.

Wie siehst Du das als Betriebsrat/Verdi-Sprecher, was würdest Du denn unternehmen wenn es in Deinem Unternehmen solche Temperaturen gäbe?

Ich fände es gut, wenn der Arbeitgeber das macht. Die Maßnahmen die die Klinik des TE ergriffen hat sind doch richtig gut.

Machen kannst man als Betriebsrat da erstmal nicht viel, da der Betriebsrat diese Maßnahmen ja nicht anordnen kann. Das einzige was dem BR bleibt sind Gespräche mit der Geschäftsführung und sie auf die rechtliche Situation hinweisen. Greift das nicht, müsste man den Gang vor's Arbeitsgericht prüfen, nur macht das wenig Sinn, bis da Entscheidungen fallen frieren die KollegInnen wieder.

In meiner Funktion als ver.di-Sprecher kann ich da mal gar nix machen. Da habe ich keinerlei Handhabe.
 
@narde2003
Tatsächlich Du hast recht... da steht nichts von Sprudel oder Mineralwasser. Aber wie kommst Du auf Trinkwasser? Da steht auch nichts von Abwasser, Spülwasser, Brackwasser, Kehrwasser, Putzwasser... Das wäre ja laut der Verordnung auch möglich.
Danke für den Hinweis! Bin froh, dass nicht wir beide diese Verordnung auslegen. :-)
 

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