Sehe ich ähnlich, aber einiges Personal des Gehobenen Gesundheits und Krankenpflegedienstes sieht es anders, weil es die Gesetzeslage meist nur unzureichend kennt.
Ein einsichtsfähiger Patient ist hinreichend über die Folgen aufzuklären, was dokumentiert werden muss. Bei einem besachwalteten Patienten ist es mit dem Sachwalter für medizinische Belange durchzusprechen und wenn dieser die Maßnahme für geboten hält, der Patient sich die Strümpfe auszieht und zerstört ist dies zu dokumentieren und der Sachwalter kann sich mit dem Kostenträger auseinander setzen.