Hallo,
also zwischen Ausbildungsbeginn und regulärem Renteneintrittsalter sollten 3 Jahre liegen
Nein, Spaß beiseite: es gibt keine Höchstgrenze für die Ausbildung. Unsere älteste Examenskandidatin war 50.
Man muss halt die körperlichen Voraussetzungen erfüllen und sich darüber im Klaren sein, welche Belastung der Schichtdienst darstellt...aber hier kann auch ein 30 jähriger schon scheitern.
also zwischen Ausbildungsbeginn und regulärem Renteneintrittsalter sollten 3 Jahre liegen
Nein, Spaß beiseite: es gibt keine Höchstgrenze für die Ausbildung. Unsere älteste Examenskandidatin war 50.
Man muss halt die körperlichen Voraussetzungen erfüllen und sich darüber im Klaren sein, welche Belastung der Schichtdienst darstellt...aber hier kann auch ein 30 jähriger schon scheitern.