Na ja, wir haben unsere Differenzierung halt zu Ausbildungsbeginn festgelegt statt erst nach zwei Jahren. Aber das hat im Unterricht absolut keinen Unterschied gemacht.
Um es noch einmal ganz klar zu sagen:
Kennzeichen einer generalistischen Ausbildung ist, daß GAR KEINE Differenzierung stattfindet.
Ich habe lediglich gesagt,
- dass sie nicht vollständig differenziert war, sondern erst im dritten Jahr
- dass diese Ausbildungsform durchaus der (regionale) Normalfall war und keineswegs nur ein Piloprojekt (das war ja überhaupt der Grund für meinen Beitrag, weil ich diese These etwas relativieren wollte)
Ja, und ich glaube Dir ja auch.
Nur hier war das wie gesagt der absolute Ausnahmefall, daß die drei Ausbildungen komplett getrennt waren.
Insofern ist diese Aussage von mir keine These, sondern eine Feststellung.
Was allerdings an der neuen Ausbildungsform interessant ist, ist die Tatsache, dass laut der obigen Grafik die Altenpfleger(innen) und Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger(innen) nachher nur für ihren jeweiligen Differnzierungsbereich ausgebildet und fachkompetent sind, diejenigen mit dem Abschluss Pflegefachfrau oder Pflegefachmann aber für alles. Haben die dreimal so viel Unterricht, dass sie drei Bereiche genauso kompetent abdecken können wie andere einen?
Da frag nicht mich, ich hab mir diesen unausgegorenen Murks nicht ausgedacht.
Wenn´s nach mir (und den allermeisten Pflegeverbänden und -experten) gegangen wäre, dann hätte es diesen Unfug mit der Differenzierung im 3. Jahr überhaupt nicht gegeben.
Sondern nur und einzig und allein den Abschluß Pflegefachfrau/-mann.
Als Vorbild, wie es hätte laufen können, werfe ich hier mal das Beispiel unseres Nachbarlandes Österreich in den Ring. Ein gutes Beispiel in diesem Fall deshalb, weil die das (m. W.) einzige Land der Welt außer uns waren, die auch drei verschiedene pflegerische Ausbildungen hatten und damit nun konsequent Schluß gemacht haben:
"Hervorzuheben ist, dass ab dem Jahr 2024 die Berufsausbildung für den gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege ausschließlich im hochschulischen Bereich angesiedelt ist. Darüber hinaus laufen mit dem Jahr 2020 die speziellen Grundausbildungen in der Kinder- und Jugendlichenpflege sowie in der psychiatrischen Gesundheits- und Krankenpflege aus. Die Wissensinhalte dieser beiden speziellen Grundausbildungen werden mit den Ausbildungsinhalten der Grundausbildung für die allgemeine Gesundheits- und Krankenpflege zusammengeführt."
Edit 2: Dass diejenigen mit dem Abschluss Pflegefachfrau/Pflegefachmann in allen drei Bereichen arbeiten dürfen, ist klar. Bisher darf aber ja auch ein(e) Altenpfleger(in) im Krankenhaus arbeiten, eine Kinderkrankenpflegekraft in der Krankenpflege usw. Bleibt das so, oder dürfen dann künftig Altenpfleger(innen) nur noch Altenpflege machen, Kinderkrankenpfleger(innen) nur noch Kinderkrankenpflege und nur die Pflegefachfrauen/Pflegefachmänner alles?
Also dazu kann ich nur sagen:
Daß Altenpfleger in der Klinik arbeiten, das gab es schlicht zu meiner Zeit nicht. Nicht, weil es ein explizites Verbot gegeben hätte, sondern weil genug Krankenpfleger/-schwestern vorhanden waren. Ähnliches gilt umgekehrt (und da sind wir wieder bei der Eingangsfrage) beim Einsatz von Leuten aus der Krankenpflege in der Kinderkrankenpflege.
Daher wird dies vermutlich schlicht der Markt regeln, sprich, wenn Du einen AG findest, der Dich z. B. als Altenpfleger oder GuKK in der Erwachsenenpflege einer Klinik einstellt, dann ist es halt so.