Aktuelles Dokument das einem das Diplom nicht aberkannt wurde - zuständige Institution?

kroatiensun

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Hallo,
Ich benötige Hilfe bei der Frage, welche Institution ist zuständig um eine Bescheinigung auszustellen das einem das Diplom nicht aberkannt wurde? Kann mir bitte jemand Helfen.
Vielen Dank im voraus. Ich benötige diese Bescheinigung um im Ausland arbeiten zu dürfen.

Lieben Gruss

Ingrid
 
??

versteh jetzt die frage nich so wirklich..
ich hab meine urkunde und zeugnisse hier im schrank.. kopieren und beglaubigen lassen reicht doch in der regel aus.
 
Ich glaube, dieses gibt es in Deutschland, in der Form gar nicht. Geht es um Kroatien dabei?
 
??

versteh jetzt die frage nich so wirklich..
ich hab meine urkunde und zeugnisse hier im schrank.. kopieren und beglaubigen lassen reicht doch in der regel aus.

Von dem Namen ausgehen, denke ich an Kroatien. Da ist es so, dass die Diplomarbeit, selbst wenn bestanden noch vor einem Gremium „verteidigt“ werden muss (mündliche Prüfung in der Regel), sonst wird das eben wieder aberkannt, kenne es von hier aber nicht so..
 
Ich benötige Hilfe bei der Frage, welche Institution ist zuständig um eine Bescheinigung auszustellen das einem das Diplom nicht aberkannt wurde?
Frage mal nach um was es da eigentlich geht?
Ein Diplom gibt es in der BRD nicht und eine Diplomarbeit damit ebenso wenig.
In Deutschland kann nur die "Führung der Berufsbezeichnung aberkannt werden".

Da ist es so, dass die Diplomarbeit, selbst wenn bestanden noch vor einem Gremium „verteidigt“ werden muss (mündliche Prüfung in der Regel), sonst wird das eben wieder aberkannt,
Dann muss sie nicht aberkannt werden, da sie ohne mündliche Prüfung noch gar nicht anerkannt ist und damit auch kein Zeugnis oder irgendeine Bescheinigung ausgestellt wurde?
 
Hallo Ingrid,

brauchst du das auf Deutsch oder in ausländischer Sprache?
Bei der Botschaft wissen die das evtl. oder haben Leute die autorisiert sind, sowas
auszustellen, wenn du die entsprechenden Papiere vorlegst.
Wir haben von der Botschaft mal eine Adresse bekommen weil wir ausländische Studienabschlüsse anerkennen lassen wollten.
Könnte mir vorstellen, dass das bei dir ähnlich läuft.

Wenn nicht, würde ich mal bei dem Amt nachfragen, das die Examenspapiere ausgestellt hat.

LG
Antje
 
Dann muss sie nicht aberkannt werden, da sie ohne mündliche Prüfung noch gar nicht anerkannt ist und damit auch kein Zeugnis oder irgendeine Bescheinigung ausgestellt wurde?

Da bin ich überfragt, das war das, was mir eingefallen ist, nachdem ich den Post und den Namen gesehen habe.. Sonst finde ich keine Erklärung, was für ein Dokument das sein sollte :)
 
brauchst du das auf Deutsch oder in ausländischer Sprache?
ja genau das ist die Frage - was eigentlich?

Solange sich @kroatiensun nicht mehr meldet ist das ein stochern im Nebel, da wir ja nicht mal Wissen ob es sich um ein Deutsches Zertifkat handelt und wenn ja welches.
 
Hallo,
oh sorry, jetzt haben sich soviele gemeldet und ich war im Nachtdienst. Also, es geht nicht um Kroatien. Es geht um Südafrika und benötige eine Beglaubigung das mir mein Examen in der Zwischenzeit nicht aberkannt worden ist, um dort bei South African Counsil of Nurces einen Antrag stellen zu können um dort zu dürfen als Krankenschwester. Es wäre toll wenn mir jemand sagen könnte wo ich das her bekomme.
Vielen Dank
 
Es geht um das deutsche Krankenpflegeexamen? Dann würde ich an Deiner Stelle bei der Behörde nachfragen, die Dir Zeugnis und Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung ausgestellt hat. Die müssten einen Vierzeiler dazu schreiben können.

Alternativ: Bist Du freiwillig registriert? Ich erinnere mich, dass die dortige Registrierung in anderen Fällen als Nachweis für die Anerkennung im Ausland diente. Eine verpflichtende Registrierung in einer Pflegekammer gibt es in Deutschland ja noch nicht oder nur in Rheinland-Pfalz.
 
Ja es geht um das deutsche Krankenpflege Examen. Danke schon mal für die Antwort. Ich schau mal nach wer das Examen ausgestellt hat und ob ich da Hilfe bekommen bei meinem Anliegen. Falls noch jemand mehr weiss wäre ich froh.
 
Nochmal
das Examen kann nicht aberkannt werden.
Aberkannt kann nur die Berufsbezeichnung werden.
Ausstellung für Bestätigungen ist die Schulausichtsbehörde, die das Prfg.zeugnis oder die Erl. zur Führ. d. Berufsbez. ausgestellt hat, diese steht auf dem Siegel des Prüfungszeugnisses und der Berufsbezeichnung.
 
Ein wenig spät, aber vielleicht auch für andere hilfreich:
Es gibt Institutionen die verlangen eine Überprüfung ob eine Lizenz gültig ist, bzw. ob es gegen den Inhaber disziplinarische Massnahmen gegeben hat.
Eventuell gibt es ja bei der Institution, die einen solchen Nachweis haben möchte so etwas wie einen Vordruck.

Bei der CGFNS würde ein solches Dokument so aussehen : License Registration Form
 
Es ist ein altes Thema, aber da einige Länder diese Bestätigung fordern, kann ich vielleicht helfen.

Das gesuchte Dokument heißt "certificate of good standing" und wird bei der (Gesundheits)Behörde beantragt, welche auch die Bestätigung für das bestandene Examen ausstellt.
 

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