Abschiebung in den Springerpool?

Miriam58

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Hallo , ich bin seit ca 30 Jahren als KPH in einem Krankenhaus beschäftigt.
Jetzt geht bei uns das Gerücht um , daß alle KPHs in den Springerpool sollen . Muß ich mich dem widerstandslos fügen ? Ich habe nichts dagegen kurzfristig irgendwo auszuhelfen ,aber auf Dauer würde mir ein festes Team fehlen . Außerdem gibt es für den Springer keinen festen Dienstplan wie auf einer normalen Station, d.h. man weiß nur kurz vorher welchen Dienst man hat und kann jetzt gar nichts mehr planen.
Kann ich mich da irgendwie wehren oder muß ich froh sein als unnütze KPH überhaupt noch Arbeit zu haben ?
Vielen Dank im voraus für eure Antworten.

Miriam
 
Ich würde mich an deiner Stelle an den Betriebsrat wenden, der muss einer Umsetzung zustimmen.
Allerdings würde ich mich, bevor ich die Pferde scheu mache, erkundigen was an den Gerüchten dran ist.

Auch der Springerpool hat normalerweise einen festen Dienstplan, zumindest unserer.
Dem AG steht es allerdings frei dich zu versetzen, da du vermutlich einen Arbeitsvertrag mit dem KH hast und nicht mit der Station.

Das hat auch nichts mit KPH zu tun.
 
Ich sehe das auch so wie narde.

Glaube nicht jedes Gerücht das kursiert.

Auch Pool MA haben einen Dienstplan.

Ich habe auch ein zeitlang in einem Pool gearbeitet (ca. 3Jahre) und habe es genossen. Ich habe in dieser Zeit ungeheuer viel gelernt.

Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass alle KPH in den Pool sollten.

Also cool bleiben und abchecken was dran ist.

Die MAV ist sicher ne gute Anlaufstelle.
 
Ich würde mich an deiner Stelle an den Betriebsrat wenden, der muss einer Umsetzung zustimmen.

Dem AG steht es allerdings frei dich zu versetzen, da du vermutlich einen Arbeitsvertrag mit dem KH hast und nicht mit der Station.

Diese beiden Vorsilben machen den feinen Unterschied.
Umsetzung ist nicht das Gleiche wie Versetzung...
Während bei einer Versetzung wirklich der BR zustimmen muss, kann eine Umsetzung in der Regel auch ohne Zustimmung erfolgen.
 
Außerdem gibt es für den Springer keinen festen Dienstplan wie auf einer normalen Station, d.h. man weiß nur kurz vorher welchen Dienst man hat und kann jetzt gar nichts mehr planen.


Das geht ja schon mal gar nicht! Es sei denn, du bekämst Bereitschaftslohn - dann wärst du einsetzbar auf Abruf. Ansonsten musst du natürlich im Voraus wissen, wann du arbeitetst! *kopfschüttel*
 
Diese beiden Vorsilben machen den feinen Unterschied.
Umsetzung ist nicht das Gleiche wie Versetzung...
Während bei einer Versetzung wirklich der BR zustimmen muss, kann eine Umsetzung in der Regel auch ohne Zustimmung erfolgen.
Egal ob Umsetzung oder Versetzung, alles das den Zeitrahmen von 4 Wochen übersteigt, muss über den BR laufen - im TVÖD, von dem spreche ich.
 
Egal ob Umsetzung oder Versetzung, alles das den Zeitrahmen von 4 Wochen übersteigt, muss über den BR laufen - im TVÖD, von dem spreche ich.

Egal ob TVÖD, AVR oder sonstiges: Die vier Wochen sind auch dann irrelevant, wenn es um eine Umsetzung in einen wirtschaftlich und organisatorisch nicht eigenständigen Bereich des Unternehmens geht. Das sind einzelne Stationen aber nicht.
Das Arbeiten auf verschiedenen Stationen im Krankenhaus oder Pflegeheim bedarf keiner Zustimmung des BR, da es sich weder um einen anderen Ort handelt, an dem der Einsatz erfolgt, noch sich das Aufgabenfeld verändert.
Anders wäre es, wenn sie nicht mehr als Pflegekraft arbeiten würde oder statt im Krankenhaus in Köln nun in Berlin. Das wäre dann eine echte Versetzung. So ist es "lediglich" eine Umsetzung. Auch wenn diese dauerhaft ist.
Und hier kann der AG sein Direktionsrecht frei ausüben, ohne den BR um Zustimmung anzurufen.

Ich weiß, wovon ich rede... -leider! :-?
 
Auch in deinem Link geht es doch "nur" um eine [...Versetzung in eine andere Dienststelle, bei einer mit einem Wechsel des Dienstorts verbundenen Umsetzung innerhalb der Dienststelle sowie bei der Abordung und Zuweisung für eine Dauer von mehr als drei Monaten.]

Die TE soll weder in eine andere Dienststelle versetzt werden, noch den Dienstort wechseln oder abgeordnet werden.

Lies doch dazu mal in deinem Link I. §4 Abs. 1 zum Thema Versetzung durch.
Sehr schön übersichtlich ist der Unterschied zwischen Um- und Versetzung auch auf Seite 109 (6.3.5.) des von dir zitierten Links dargestellt.

Also auch im TVÖD ist die Umsetzung vom Weisungsrecht des AG abgedeckt...


Ich wünschte selbst, es wäre anders. Aber das ganze Theater hatte ich persönlich schon durch.
 
Im AVR-Bereich ist eine Umsetzung (von einer Station zur anderen) jedenfalls nicht zustimmungspflichtig. Die MAV müßte zustimmen, wenn es eine richtige Versetzung in einen anderen Betrieb wäre. Doch auch dann kann die Interessenvertretung nicht einfach die Zustimmung verweigern, wenn der Arbeitgeber sachlich nachvollziehbare Gründe hat. Verweigern könnte man nur bei z.B. einer deutlichen Ungleichbehandlung von Mitarbeitern.
 
Wieso bezeichnet man eine hausinterne Versetzung als Abschiebung?
 
Egal ob TVÖD, AVR oder sonstiges: Die vier Wochen sind auch dann irrelevant, wenn es um eine Umsetzung in einen wirtschaftlich und organisatorisch nicht eigenständigen Bereich des Unternehmens geht. Das sind einzelne Stationen aber nicht.
Das Arbeiten auf verschiedenen Stationen im Krankenhaus oder Pflegeheim bedarf keiner Zustimmung des BR, da es sich weder um einen anderen Ort handelt, an dem der Einsatz erfolgt, noch sich das Aufgabenfeld verändert.
Anders wäre es, wenn sie nicht mehr als Pflegekraft arbeiten würde oder statt im Krankenhaus in Köln nun in Berlin. Das wäre dann eine echte Versetzung. So ist es "lediglich" eine Umsetzung. Auch wenn diese dauerhaft ist.
Und hier kann der AG sein Direktionsrecht frei ausüben, ohne den BR um Zustimmung anzurufen.

Na hoppla, dann würde unser AG ja erstmals was von seinem BR genehmigen lassen, was er nicht muss.
Das Argument ist: Versetzung in eine andere Fachabteilung, die auch eine anderer Kostenstelle hat. BR bekommt die Unterlagen zur Genehmigung und kann gleichzeitig den Stellenplan abgleichen.
Und glaube mir, unsere AG würde das NIE machen wenn er nicht müsste! Der versucht uns eigentlich regelmäßig bei Sachen, die 100% unserer Zustimmung bedürfen, zu übergehen.
 
Wieso bezeichnet man eine hausinterne Versetzung als Abschiebung?

Wahrscheinlich, weil die Vorstellung vom Springerpool immer noch negativ besetzt ist und man allem Neuen immer erstmal ablehnend gegenüberstehen muss.
 
Na hoppla, dann würde unser AG ja erstmals was von seinem BR genehmigen lassen, was er nicht muss.
Das Argument ist: Versetzung in eine andere Fachabteilung, die auch eine anderer Kostenstelle hat. BR bekommt die Unterlagen zur Genehmigung und kann gleichzeitig den Stellenplan abgleichen.
Und glaube mir, unsere AG würde das NIE machen wenn er nicht müsste! Der versucht uns eigentlich regelmäßig bei Sachen, die 100% unserer Zustimmung bedürfen, zu übergehen.

Dann begründet dein AG sein Vorgehen, dass der AN im Gegensatz zu meiner zitierten [...Umsetzung in einen wirtschaftlich und organisatorisch nicht eigenständigen Bereich des Unternehmens] in einen eben doch wirtschaftlich und organisatorisch eigenständigen Bereich des Unternehmens schickt. Wenn er dies glaubhaft begründen kann, wäre es tatsächlich eine zustimmungspflichtige Versetzung...

Würde ihm aber bei einem bloßen Wechsel von Station 2 nach 6 als reine Pflegestationen schwerfallen.
 
Wieso bezeichnet man eine hausinterne Versetzung als Abschiebung?

Weil die meisten AN das Arbeiten an ständig wechselnden Orten in immer anderen Teams als belastend ansehen.
Auch ich möchte lieber einen festen Platz im (Arbeits-)Leben haben und mich nicht ständig auf der Flucht fühlen.
Das ist eine Typenfrage. Manch einer liebt die Herausforderung des ständig Neuen, manch einer ist eher der Beständige.
(Als weitläufiger Vergleich: Habe ich Jäger- oder Farmercharakter? - offtopic: Da gibt es ein interessantes Buch drüber!)


Dies ist aber ein anderes Thema...