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Tildchen
Gast
Michl hat ganz klar die Gesetzesinhalte definiert, was ist daran unverständlich?
Bildet ein Krankenhaus oder eine Einrichtung aus, muß sie entsprechend dafür weitergebildete Praxisanleiter stellen!
Mentor entspricht nicht dem Praxisanleiter!
Hallo zusammen,
ich sehe das so wie Manu5959 und ich kenne Kliniken, die haben nachdem das neue Gesezt in Kraft getreten, mal noch schnell einige Mitarbeiter zum Praxisanleiterkurs geschickt, damit sie die praktische Ausbildung auf den Stationen gewährleisten können.
Es gab zwar auf fast allen Stationen ausgebildete Mentoren, doch diese Weiterbildung hatte nicht die erforderliche Mindeststundenzahl, d.h. entweder müssen sie eine Zusatzqualifikation erwerben oder sie erfüllen die Vorrausetzungen der gesetzlichen Regelung nicht.
Ich kenne übrigens kaum eine Klinik, die Praxisanleiter freigestellt hat, sondern nur solche, wo die Praxisanleiter neben ihren Aufgaben in der normalen Pflege die Schüler betreuen. Dafür werden sie dann mehr oder weniger freigestellt.
Gruß Tildchen