Wann gibt es ein qualifiziertes Arbeitszeugnis?

ivana

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49
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München
Beruf
Krankenschwester
Akt. Einsatzbereich
Anästhesie Privat Klinik
Hallo, ich war in einem Krankenhaus auf Intensivstation cca. 1,5 Monate als KS (Teilzeit 50 % ) tätig . Es bedeutet, ich hatte cca. 15 Dienste . Nach 1,5 Monate habe ich gekündigt,weil ich eine bessere Stelle bekam.
Heute bekam ich mein Arbeitszeugnis..es ist aber kein Qualifiziertes Zeugnis. Ich kann nur nicht einschätzen,ob ich nach 15 Diensten ein qualifiziertes Arbeitszeugnis bekommen kann. Als ich die Kündigung schreibte, beantragte ich nämlich Qualifiziertes Arbeitszeugnis. In diesem einfachem ist überhaupt nicht der Umfang meiner Tätigkeit beschrieben. Dort steht nur..Verhalten zu den Vorgesetzten, in dem Arbeitsteam und zu den patienten war stets einwandfrei und korrekt. Die Zusammenarbeit mit anderen Berufsgruppen verlief stets kooperativ. Frau K. beendete das Arbeitsverhältniss auf eingenen Wunsch.
Mein Ihr , es hat einen Sinn oder kann der Arbeitsgeber auch nach 15 Dienste ( jeder Dienst= 8 St.) ein Qualifiziertes Zeugnis austellen?
Ich möchte natürlich keine bewertung meiner Leistung..ich war in Probezeit=Einarbeitung, aber ich vermisse in meinem Zeugniss die Beschreibung meiner Tätigkeit.

DANKE
 
du musst ein qualifiziertes verlangen. (dann muss der arbeitgeber dem auch entsprechen. in deutschland gibt es dafür eine rechtsnorm)
 
Ein Qualifiziertes Arbeitszeugnis ist erst nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit Pflicht. Jedoch ist auf Verlangen ein qualifiziertes Arbeitszeugnis auszustellen. Dieses wird dann jedoch alle Punkte eines Zeugnisses beinhalten. Sagen, man will nur die Tätigkeiten drinhaben, und nicht die schlechte Leistung, weil eben noch unselbständig, ist nicht drin.
Personalien, Dauer und Tätigkeit/ Tätigkeitsbereiche sind jedoch im einfachen Arbeitszeugnis enthalten.
 
Hallo, leider sind die Tätigkeitbreiche in meinem Zeugniss nicht beschrieben. Dort steht nur, wo ich gearbeitet habe, Dauer und Beurteilung meiner Verhalten. Meint Ihr , dass ich um die Ergänzung der Tätigkeiten meinen AG bitten kann? Es ist mir klar, dass man nach 1,5 Monate keine Beurteilung der Leistungen schreiben kann,wenn ich in der Arbeitung war. Aber mich stört einfach, dass im Zeugniss die Beschreibung der Tätigkeit fähllt.

DANKE
 
Ich nutze mal diesen Thread weiter.
Bin jetzt seit 1,75Jahren examiniert und seit dem auf meiner Station. Ende März läuft mein Vertrag aus. Den Antrag auf Entfristung hatte ich schon im September abgeschickt. Von offizieller Seite habe ich immer noch keine Rückmeldung. Jetzt würde ich gerne ein Arbeitszeugnis beantragen, da ich mich Ende Januar ja bewerben muss, wenn ich bis dahin immer noch nichts gehört habe. Soll ich direkt ein qualifiziertes Arbeitszeugnis beantragen oder nur allgemein eines. (Einfach auch um ein bisschen Druck auszuüben, dass ich endlich eine Rückmeldung möchte)
Meine Stationsleitung war heute ganz entsetzt, dass noch nichts passiert ist.
 
Ich nutze mal diesen Thread weiter.
Bin jetzt seit 1,75Jahren examiniert und seit dem auf meiner Station. Ende März läuft mein Vertrag aus. Den Antrag auf Entfristung hatte ich schon im September abgeschickt. Von offizieller Seite habe ich immer noch keine Rückmeldung. Jetzt würde ich gerne ein Arbeitszeugnis beantragen, da ich mich Ende Januar ja bewerben muss, wenn ich bis dahin immer noch nichts gehört habe. Soll ich direkt ein qualifiziertes Arbeitszeugnis beantragen oder nur allgemein eines. (Einfach auch um ein bisschen Druck auszuüben, dass ich endlich eine Rückmeldung möchte)
Meine Stationsleitung war heute ganz entsetzt, dass noch nichts passiert ist.

Du beantragst einfach ein Zwischenzeugnis, das steht Dir sowieso zu und erzeugt ebenfalls den gewünschten "Druck"! Der Begriff wird eh oft gleichgesetzt mit dem qualifizierten Zeugnis....
 

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