- Registriert
- 31.10.2018
- Beiträge
- 19
- Akt. Einsatzbereich
- Station
- Funktion
- Praxisanleiter
Hallo zusammen,
Ich blicke nicht ganz durch. Ich arbeite als freigestellte Praxisanleiterin einer größeren stationären Langzeitpflege Gruppe. Mit meiner Gehalt bin über der Endstufe in p8.
Aber ich bin NICHT eingestuft in einen Tarif bzw. Habe nie was unterschrieben.
Nun meine Frage: MUSS mein Vorgesetzter mich in den Tarif einstufen?
Pflegezulage bekomme ich auch nicht, habe ich hier Anspruch darauf? Ich pflege ja regelmäßig Bewohner (z.b bei der gemeinsamen Anleitung)
Habe ich hier Anspruch. Kann ich die Beträge rückwirkend einfordern? Sollte weitere Infos fehlen reiche ich die gerne nach. Gerne auch via PN.
Ich blicke nicht ganz durch. Ich arbeite als freigestellte Praxisanleiterin einer größeren stationären Langzeitpflege Gruppe. Mit meiner Gehalt bin über der Endstufe in p8.
Aber ich bin NICHT eingestuft in einen Tarif bzw. Habe nie was unterschrieben.
Nun meine Frage: MUSS mein Vorgesetzter mich in den Tarif einstufen?
Pflegezulage bekomme ich auch nicht, habe ich hier Anspruch darauf? Ich pflege ja regelmäßig Bewohner (z.b bei der gemeinsamen Anleitung)
Habe ich hier Anspruch. Kann ich die Beträge rückwirkend einfordern? Sollte weitere Infos fehlen reiche ich die gerne nach. Gerne auch via PN.