- Registriert
- 22.02.2009
- Beiträge
- 14
- Beruf
- kfm. Ausbildung, Krankenpflegeexamen, z.Z. Hausfrau mit ehrenamtl. Tätigkeit
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zu o.g. Titel.
Vorab: Meine Ausbildung zur Krankenschwester ist ca. 20 Jahre her, ich habe keine Berufserfahrung, außer die 3 Jahre Ausbildung. Zurzeit helfe ich ehrenamtlich in unserer Schule aus. Da kommt es natürlich immer mal zu irgendwelchen Unfällen.
Die meisten "Verletzungen" sind harmlos und sofort "behandelbar" (Pflaster, Kühlung, seel. Streicheleinheiten z.B.), ganz selten sind Verletzungen, bei denen wir tatsächlich einen KTW rufen müssen.
Meine Frage betrifft jetzt die (nicht lebensbedrohlichen) Verletzungen, von denen ich denke, dass da eine ärztliche Versorgung angebracht ist, bzw. die ärztlich versorgt werden müssten/sollten (z.B. Werkzeug in die Handinnenfläche gestoßen, Platzwunde Gesicht, ödematöse Schwellung am Knie nach Sturz).
Gerade bei solchen Verletzungen finde ich eine zeitnahe Versorgung wichtig. Nun sind manche Eltern unheimlich schwer erreichbar. Zum Glück hat es dann aber immer doch noch geklappt.
Meine Frage: Wieviel Zeit kann sich die für das Kind verantwortliche Person für das Hinterher-Telefonieren der Eltern mindestens/höchstens lassen? Nach welcher Zeit sollte sich die Betreuung mit verletztem Kind spätestens auf den Weg zum D-Arzt bzw. Ambulanz machen? Kann der Arzt auch mit der Behandlung beginnen bevor er die Einwilligung der Eltern hat und wenn ja, was darf dieser tatsächlich machen?
Bitte beachten, diese Frage betrifft nur die nicht-lebensbedrohlichen Verletzungen.
Vielen Dank vorab für die Hilfe
Preta
ich habe eine Frage zu o.g. Titel.
Vorab: Meine Ausbildung zur Krankenschwester ist ca. 20 Jahre her, ich habe keine Berufserfahrung, außer die 3 Jahre Ausbildung. Zurzeit helfe ich ehrenamtlich in unserer Schule aus. Da kommt es natürlich immer mal zu irgendwelchen Unfällen.
Die meisten "Verletzungen" sind harmlos und sofort "behandelbar" (Pflaster, Kühlung, seel. Streicheleinheiten z.B.), ganz selten sind Verletzungen, bei denen wir tatsächlich einen KTW rufen müssen.
Meine Frage betrifft jetzt die (nicht lebensbedrohlichen) Verletzungen, von denen ich denke, dass da eine ärztliche Versorgung angebracht ist, bzw. die ärztlich versorgt werden müssten/sollten (z.B. Werkzeug in die Handinnenfläche gestoßen, Platzwunde Gesicht, ödematöse Schwellung am Knie nach Sturz).
Gerade bei solchen Verletzungen finde ich eine zeitnahe Versorgung wichtig. Nun sind manche Eltern unheimlich schwer erreichbar. Zum Glück hat es dann aber immer doch noch geklappt.
Meine Frage: Wieviel Zeit kann sich die für das Kind verantwortliche Person für das Hinterher-Telefonieren der Eltern mindestens/höchstens lassen? Nach welcher Zeit sollte sich die Betreuung mit verletztem Kind spätestens auf den Weg zum D-Arzt bzw. Ambulanz machen? Kann der Arzt auch mit der Behandlung beginnen bevor er die Einwilligung der Eltern hat und wenn ja, was darf dieser tatsächlich machen?
Bitte beachten, diese Frage betrifft nur die nicht-lebensbedrohlichen Verletzungen.
Vielen Dank vorab für die Hilfe
Preta