Verletzte Kinder ohne Eltern in der Ambulanz

Preta

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22.02.2009
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Beruf
kfm. Ausbildung, Krankenpflegeexamen, z.Z. Hausfrau mit ehrenamtl. Tätigkeit
Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zu o.g. Titel.

Vorab: Meine Ausbildung zur Krankenschwester ist ca. 20 Jahre her, ich habe keine Berufserfahrung, außer die 3 Jahre Ausbildung. Zurzeit helfe ich ehrenamtlich in unserer Schule aus. Da kommt es natürlich immer mal zu irgendwelchen Unfällen.

Die meisten "Verletzungen" sind harmlos und sofort "behandelbar" (Pflaster, Kühlung, seel. Streicheleinheiten z.B.), ganz selten sind Verletzungen, bei denen wir tatsächlich einen KTW rufen müssen.

Meine Frage betrifft jetzt die (nicht lebensbedrohlichen) Verletzungen, von denen ich denke, dass da eine ärztliche Versorgung angebracht ist, bzw. die ärztlich versorgt werden müssten/sollten (z.B. Werkzeug in die Handinnenfläche gestoßen, Platzwunde Gesicht, ödematöse Schwellung am Knie nach Sturz).

Gerade bei solchen Verletzungen finde ich eine zeitnahe Versorgung wichtig. Nun sind manche Eltern unheimlich schwer erreichbar. Zum Glück hat es dann aber immer doch noch geklappt.

Meine Frage: Wieviel Zeit kann sich die für das Kind verantwortliche Person für das Hinterher-Telefonieren der Eltern mindestens/höchstens lassen? Nach welcher Zeit sollte sich die Betreuung mit verletztem Kind spätestens auf den Weg zum D-Arzt bzw. Ambulanz machen? Kann der Arzt auch mit der Behandlung beginnen bevor er die Einwilligung der Eltern hat und wenn ja, was darf dieser tatsächlich machen?

Bitte beachten, diese Frage betrifft nur die nicht-lebensbedrohlichen Verletzungen.

Vielen Dank vorab für die Hilfe

Preta
 
also ich weis das nicht mit sicherheit aber ich sag dir jetz mal wie ich persönlich das sehen würde.
wenn ich als beaufsichtigende person so einen unfall miterleben würde und wäre der meinung das kind braucht ärztliche hilfe (blutet stark, oder hört nicht mehr auf zu weinen, oder wird apathisch, übergibt sich auf einmal,.....) würde ich falls ich niemanden erreichen kann auch lieber früher als später handeln und jemanden rufen bzw in die ambulanz fahren falls es in der nähe ist.
soweit ich weis dürfen kinder in solchen fällen in denen handlungsbedarf besteht auch ohne einwilligung zumindest untersucht und erstversorgt werden. wär ja schlimm wenn nicht. wie weit das dann geht weis ich wie gesagt nicht genau.

was mir grad einfällt:
bei unserem kinderarzt ist nen schild ausgehängt, dass bei kiga- oder schulunfällen etc nicht auf KK-karte und sonstige formaliengewartet werden muss - vielleicht geht das auch bisschen in die richtung?!

ich denke mal ich werd mehr dazu demnächst in der ausbildung erfahren ;)
 
Soviel ich weiß, ist die Erstversorgung in einem solchen Fall gestattet, auch ohne die Einwilligung der Eltern. Operative Eingriffe o.ä. aber nicht.

Lebensbedrohliche Notfälle sind natürlich was anderes: Da wird man dann, genau wie bei einem bewusstlosen Erwachsenen, vom mutmaßlichen Willen ausgehen.
 
Was zählt denn zur Erstversorgung in der Ambulanz? Handbad? Desinfektion? Schmerzmittel? Braucht es keine Einwilligung für Medikamente?
 
ich dachte jetz so an wundversorgung und untersuchungen ohne körperliche eingriffe.
bei medikamenten denk ich kommts auf den zustand an. NOTFALL medis hätte ich gesagt ja, etwas was noch 1-2h warten kann eher nich.
 
Mein Sohn hatte im Alter von 7 Jahren einen Unterarmbruch, den er sich im Hort zuzog.
Als ich in die Ambulanz kam, war bereits das Rö-Bild gemacht und der Gips war in Arbeit. Und das, obwohl ich gleich los bin, nachdem man mich verständigt hatte und ich in diesem KH arbeite.

Ich fände es eher schlimm, wenn man auf die Eltern warten würde, bei der Erstversorgung und das Kind unnötige Schmerzen leiden müsste.
Es kommt immer auf die Art und Schwere der Verletzung an. Wenn es sich um eine Frakturversorgung per Gips, Platzwunde oder verrenkte Gelenke handelt, kann die Versorgung meines Erachtens auch ohne die Einwilligung der Eltern erfolgen.

Bei z. B. einem akuten Appendix oder einer operativ zu versorgenden Fraktur wird die Sache anders aussehen, denn da braucht es dann schon die Einwilligung der/des Erziehungsberechtigten zur Operation. Aber die Voruntersuchungen zur Diagnosestellung, wie Ultraschall, Röntgen und Blutabnahmen werden sicherlich schon vorher stattfinden.

LG opjutti
 
Ich kann Dir erzählen, wie es ablief, als ich mir mit 13 (also nicht mehr wirklich Kind, aber definitiv noch nicht volljährig) im Sportunterricht den Arm brach. Ein Lehrer hat mich in die Notaufnahme gefahren. Man hat mir den Arm provisorisch geschient, ihn geröntgt und mich auf weitere Verletzungen untersucht (die ich nicht hatte). Mehr war nicht drin, ehe mein Vater Stunden später kam und seine Einwilligung zur Behandlung erteilte. Vielleicht lag das aber daran, dass der Bruch kompliziert aussah und ich im OP landete.

In Deinem Fall tippe ich auf: Handbad und Desinfektion ja, Röntgen auch, Schmerzmittel und Tetanusimpfung sicherlich nicht.
 
Alles, was in Richtung "Körperverletzung" geht, ist eine Gradwanderung. Und da ist z.B. auch Röntgen inbegriffen. Bei uns wird definitiv kein Kind geröntgt, wenn kein Erziehungsberechtigter sein Einverständnis gegeben hat. So blöd das manchmal ist...
 
Was zählt denn noch zur "Körperverletzung"? Theoretisch wäre ja schon ein Handbad mit Braunol eine solche, nicht aber Wundreinigung mit NaCl, oder?
 
Da könnte dir ein Anwalt für Medizinrecht ganauere Auskunft geben.

LG opjutti
 
Und vor Allem ist das eine ärztliche Entscheidung. Der anordnende Arzt muss sich für das Röntgen verantworten. Ebenso für gegebene Schmerzmittel oder eine "Not-OP".
Daher heißt es für dich: Im Zweifelsfall den Arzt rufen.
 
@alle
Vielen Dank fürs Mitdenken und Antworten.
 

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