Hallo Alex, erst einmal meinen Glückwunsch zum Ausbildungsvertrag.
So, nun zu Deiner Frage aus der Sicht eines "Arbeitgebers"
Tattoos sind nicht neu und heute auch sicher nicht mehr gesellschaftlich geächtet, soll heißen: es ist Deine Entscheidung. Aber Vorsicht, der Arbeitgeber kann und wird von Dir verlangen, dass Du alles unterläßt, was Deine Einsetzbarkeit während der Arbeit in jeglicher Form einschränkt und das ist auch sein gutes Recht. In Hamburg wurde vor einigen Jahren ein Krankenpfleger vom Krankenhaus entlassen weil er sich am ganzen Körper hat tättowieren lassen, auch im Gesicht. Es kam zur Klage und er bekam Recht, Ergebnis: Dicke Abfindung, und Arbeit trotzdem weg. Der Mann arbeitete auf der Aufwachstation! - Hallo? - Geht es noch?
... aus der Narkose auffachen und ... och nö ...
Betrachte Dein Vorhaben doch mal mit Deinem gesunden Menschenverstand. In jeder Klinik gibt es Kittel also eine Arbeitskleidung. Soweit ich weis gibt es keine Arbeitskleidung, die im Rückenbereich offen ist. Damit kann kein Patient davon etwas sehen und wegen seiner persönlichen Vorurteile bei der Stationsleitung eine andere Pflegekraft verlangen. Selbst wenn Dein Arbeitgeber persönlich ein Vorurteil gegen ("uns") tättoowierte hat ist das "wurscht" da auch dieser es nicht sieht.8)
Und: Hep-Test hin oder her, was soll dieser arme Betriebsarzt denn noch listen? ... z.B.: Im Alter von (immehin schon) 4 Jahren beim Spielen - oder war es auf dem Weg nach Hause ? - hingefallen; 3 Zentimeter lange Narbe am Knie zugezogen; die Verunfallte behinderte seinerzeit die Untersuchung mit lautstarkem Gebrüll ... (Arme Sau wenn er das auch noch muss, wobei ... kann auch ganz unterhaltsam werden ...)
Leute, bitte ... Wir arbeiten in der Gesundheitspflege. Selbst im Staatsdienst darf ich heute einen Ohrring tragen und lange Haare haben. Den Arbeitgeber interessiert doch bloss der reibungslose Dienstbetrieb - und das ist gut so.
Selbst wenn in Deinem Arbeitsvertrag stehen sollte, dass Du Dir kein Tattoo machen lassen darfst ist diese Klausel gesetzwidrig und damit ohne jegliche Wirkung.
Fazit: Wenn Dein Tattoo durch die Arbeitskleidung im täglichen Dienst verdeckt ist kann (und wird) Dein neuer Arbeitgeber nichts dagegen haben.
Solltest Du Dir aber - und ich meine das bist Du zur Zeit noch - unsicher sein "ob er nicht doch (... ?)" dann beschließe doch heute, Dir das Tattoo von Deinem ersten Ausbildungsgehalt nach der bestandenene Probezeit zu schenken, quasi als Belohnung - nur für Dich.
Dein Arbeitgeber will, das Du viel lernst und danach für ihn gute Pflege leistest und Du willst von Ihm eine gute Ausbildung haben, nutzt Euch die nächsten drei Jahre nach "Strich und Faden" gegenseitig aus und gut is'.