Tariferhöhung auch für Tarifanlehner ?

Tomb11

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Gesundheits und Krankenpfleger
Akt. Einsatzbereich
Intensivpflege
Hallo zusammen,

ich hoffe es gibt hier vielleicht jemanden der bei folgendem Problem helfen kann oder zumindest mal sagen wie es bei euch in der Firma läuft.

Im September 2022, mussten sich die ambulanten Pflegedienste ja entweder an einen Tarifvertrag anlehnen oder die andere Option mit dem
regionalen Durchschnittstarif wählen. Bei uns wurde die Anlehnung an den VPD Manteltarif gewählt, die Mitarbeiter sind alle in eine der
Entgeltstufen eingruppiert wurden und das Gehalt wurde der Tabelle entsprechend angepasst. Wichtig ist vielleicht, dass nicht der komplette
Tarifvertrag übernommen wurde sondern es sich wie gesagt nur um eine Anlehnung handelt. Dürfte ja bei mehreren Pflegediensten so
gewesen sein.
Jetzt hat der TVöD ja erst vor kurzem die Entgelte erhöht und der VPD hat hier auch vollumfänglich mitgezogen.
Bekommen jetzt die MA der ambulanten Pflegedienste die sich an den Tarif angelehnt haben auch diese Erhöhung?
Bei uns heißt es nein, da es vertraglich ausgeschlossen worden sei und man sich nur einmalig an den Tarif angelehnt hätte.
Wenn man aber auf der Seite der GKV guckt, findet man im Fragen/Antworten Katalog folgendes :

Tarifsteigerungen eines Tarifvertrags sind von „Tarifanwendern“, also Pflegeeinrichtungen, die den Tarifvertrag im Sinne von § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 Zulassungs-Richtlinien anwenden, spätestens innerhalb von zwei Monaten umzusetzen, nachdem die jeweilige Änderung nach § 82c Absatz 5 veröffentlicht wurde (§ 72 Abs. 3b Satz 6 SGB XI)..

Weiß jemand hierzu näheres ?

LG
 

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