Stellvertretende Wohnbereichsleitung

Giana

Stammgast
Registriert
09.03.2004
Beiträge
208
Ort
Bad Oldesloe
Beruf
Gesundheits- und Krankenpflegerin
Akt. Einsatzbereich
Altenpflege
Funktion
Stellv. Wohnbereichsleitung
Hallo,

Ich habe in einem anderen Forum eine Diskussion laufen...Dort wurde gesagt, das man nicht stellv. WBL sein kann, bevor man nicht 2 jahre ausgelernt hat? Ich dachte immer, dieses gilt für die Weiterbildung...

Gruß Jana
 
das Thema ist schon bissel her aber ich kann mir das garnicht vorstellen. Ich war genau 2 Monate ausgelernt da habe ich die komissarische Wohnbereichsleitung übernommen. Für etwa 1 Jahr, dann 4 Monate ambulante Pflege und dann wieder in einem Heim, dort habe ich ganz offiziell die WBL und die stellv. PDL gemacht, war auch dem MDK so gemeldet, bin dann nur Schwanger geworden und kam dann nicht mehr zum Beginn der Weiterbildung.

Gruss Yvonne
 

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