- Registriert
- 17.07.2008
- Beiträge
- 2
Hallo Chatter,
der Präsident des LAGeSo hat mich gebeten, euch diesen Brief zukommen zu lassen, da die Briefpost von betroffenen Schülerinnen und Schülern immer ohne Absender war.
"Liebe Prüflinge in der Krankenpflege,
da das LAGeSo kein Elfenbeinturm ist, bin ich ganz oft auch mitten im alltäglichen Geschehen – also auch mal in Ihrem Forum unterwegs.
Den Unmut über die fehlgelaufene Prüfung kann ich persönlich - wie jeder, der des öfteren in seinem (Berufs-) Leben Prüfungen durchzustehen hatte – sehr gut verstehen und nachvollziehen. Es ist ganz natürlich, dass der Unmut über die derzeitige Situation in den Beiträgen des Forums deutlich zum Ausdruck kommt. Beim Lesen dieser Beiträge ist mir jedoch aufgefallen, dass der Sachverhalt und die Frage der Verantwortlichkeiten doch nur sehr bruchstückhaft bekannt und zum Teil auch falsch dargestellt wird. Ich wähle deshalb diesen, vielleicht etwas unkonventionellen Weg, um mich direkt an Sie, die Leser des Forums und damit zum großen Teil ja auch direkt Betroffenen, zu wenden. Ich möchte Ihnen den Sachverhalt, der zu dieser Situation geführt hat, erläutern:
Die Verantwortung liegt entgegen den vielfältigen Hinweisen nicht - wie oft geschrieben wurde- beim LAGeSo oder gar beim Senat. Vielmehr liegt folgender Sachverhalt vor:
Die Prüfungsklausuren oder die konkreten Prüfungssachverhalte werden nicht im LAGeSo erstellt. Sie werden vielmehr von den Schulen vorgeschlagen. Dazu hat sich folgendes Verfahren herausgebildet. Innerhalb der Landesarbeitsgemeinschaft der Gesundheits- und Krankenpflegeschulen in Berlin gibt es eine sogenannte Kerngruppe. Ausschließlich diese ist für die Erstellung der Klausurvorschläge und deren Weiterleitung an den Prüfungsausschussvorsitzenden beim LAGeSo zuständig. Dieser prüft dann, ob die rechtlichen Vorgaben eingehalten wurden, die Klausur vom Schwierigkeitsgrad angemessen und mit denen früherer Prüfungen vergleichbar ist. Da es hierbei keine Beanstandungen gab, wurden alle vorgeschlagenen Klausuren auch bestätigt. Als das LAGeSo jedoch durch das an eine Schule adressierte und an das LAGeSo weiter geleitete Schreiben durch Nennung der Themen sehr glaubhaft darüber informiert wurde, dass die Inhalte der zunächst ausgewählten Klausuren vorab bekannt geworden sind, mussten diese Themen unverzüglich zurück gezogen werden. Anzeige gegen Unbekannt wurde erstattet. Die Schulen, das heißt konkret die Kerngruppe, wurden aufgefordert, dem LAGeSo wegen der kurz bevorstehenden Prüfung unverzüglich neue Klausurvorschläge zur Genehmigung vorzulegen.
Dass eine der hierbei vorgeschlagenen Klausuren seitens der Kerngruppe unter einem anderen Namen einige Wochen vorher bereits den Schulen - unter einem anderen Namen - als Übungsklausur zur Verfügung gestellt wurde, ist in diesem Zusammenhang offenbar innerhalb der Kerngruppe nicht bemerkt worden.
Dem LAGeSo wurde weder dieser Sachverhalt mitgeteilt noch überhaupt die Tatsache, dass die Kerngruppe den Schulen Klausuren zu Übungszwecken zur Verfügung stellt, die ursprünglich als Klausurthemen erarbeitet wurden. Aus diesem Grund konnte dieser Fehler dem Prüfungsausschussvorsitzenden im LAGeSo auch nicht auffallen.
Nachdem dieser Fehler dem LAGeSo bekannt wurde, gab es nur die Möglichkeit, die Klausur für ungültig zu erklären, da einige Prüflinge diese Klausur bereits in der Vorbereitung bearbeitet hatten, andere nicht und somit keine Chancengleichheit gewährleistet war. Gerade die Chancengleichheit ist aber ein wichtiges Gut bei Prüfungen und unterliegt auch der gerichtlichen Kontrolle. Im Einvernehmen mit den Schulen wurde deshalb ein Wiederholungstermin angesetzt.
Dass dieser Schritt unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung eigentlich auch auf der Hand liegt, ist auch in mehreren Beiträgen schon erkannt worden.
Sie werden aus der Darstellung der Abläufe sicherlich nachvollziehen können, dass die zuständigen Mitarbeiter meines Landesamtes keine Schuld an dieser Panne trifft. Selbstverständlich habe ich bereits veranlasst, dass unabhängig von den Ermittlungen der Strafverfolgungsbehörden auch intern gemeinsam mit den Schulen das seit Jahren bestehende Verfahren nochmals kritisch überprüft und so verändert wird, dass Situationen, wie wir sie gemeinsam bei dieser Prüfung erlebt haben, künftig ausgeschlossen werden können.
Mit dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses habe ich besprochen, dass bei der nun anstehenden Prüfungswiederholung in besonderem Maße darauf geachtet wird, dass die von den Schulen vorgeschlagene Klausur keinen höheren Schwierigkeitsgrad hat.
Ich bedaure die für Sie mit der Wiederholung dieser Teilprüfung verbundenen Unannehmlichkeiten sehr, hoffe aber, dass Sie dennoch Verständnis für die von mir getroffene Entscheidung aufbringen können und wünsche Ihnen vor allen Dingen viel Erfolg für den 25.7.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Franz Allert
Präsident des Landesamtes für Gesundheit und Soziales"
der Präsident des LAGeSo hat mich gebeten, euch diesen Brief zukommen zu lassen, da die Briefpost von betroffenen Schülerinnen und Schülern immer ohne Absender war.
"Liebe Prüflinge in der Krankenpflege,
da das LAGeSo kein Elfenbeinturm ist, bin ich ganz oft auch mitten im alltäglichen Geschehen – also auch mal in Ihrem Forum unterwegs.
Den Unmut über die fehlgelaufene Prüfung kann ich persönlich - wie jeder, der des öfteren in seinem (Berufs-) Leben Prüfungen durchzustehen hatte – sehr gut verstehen und nachvollziehen. Es ist ganz natürlich, dass der Unmut über die derzeitige Situation in den Beiträgen des Forums deutlich zum Ausdruck kommt. Beim Lesen dieser Beiträge ist mir jedoch aufgefallen, dass der Sachverhalt und die Frage der Verantwortlichkeiten doch nur sehr bruchstückhaft bekannt und zum Teil auch falsch dargestellt wird. Ich wähle deshalb diesen, vielleicht etwas unkonventionellen Weg, um mich direkt an Sie, die Leser des Forums und damit zum großen Teil ja auch direkt Betroffenen, zu wenden. Ich möchte Ihnen den Sachverhalt, der zu dieser Situation geführt hat, erläutern:
Die Verantwortung liegt entgegen den vielfältigen Hinweisen nicht - wie oft geschrieben wurde- beim LAGeSo oder gar beim Senat. Vielmehr liegt folgender Sachverhalt vor:
Die Prüfungsklausuren oder die konkreten Prüfungssachverhalte werden nicht im LAGeSo erstellt. Sie werden vielmehr von den Schulen vorgeschlagen. Dazu hat sich folgendes Verfahren herausgebildet. Innerhalb der Landesarbeitsgemeinschaft der Gesundheits- und Krankenpflegeschulen in Berlin gibt es eine sogenannte Kerngruppe. Ausschließlich diese ist für die Erstellung der Klausurvorschläge und deren Weiterleitung an den Prüfungsausschussvorsitzenden beim LAGeSo zuständig. Dieser prüft dann, ob die rechtlichen Vorgaben eingehalten wurden, die Klausur vom Schwierigkeitsgrad angemessen und mit denen früherer Prüfungen vergleichbar ist. Da es hierbei keine Beanstandungen gab, wurden alle vorgeschlagenen Klausuren auch bestätigt. Als das LAGeSo jedoch durch das an eine Schule adressierte und an das LAGeSo weiter geleitete Schreiben durch Nennung der Themen sehr glaubhaft darüber informiert wurde, dass die Inhalte der zunächst ausgewählten Klausuren vorab bekannt geworden sind, mussten diese Themen unverzüglich zurück gezogen werden. Anzeige gegen Unbekannt wurde erstattet. Die Schulen, das heißt konkret die Kerngruppe, wurden aufgefordert, dem LAGeSo wegen der kurz bevorstehenden Prüfung unverzüglich neue Klausurvorschläge zur Genehmigung vorzulegen.
Dass eine der hierbei vorgeschlagenen Klausuren seitens der Kerngruppe unter einem anderen Namen einige Wochen vorher bereits den Schulen - unter einem anderen Namen - als Übungsklausur zur Verfügung gestellt wurde, ist in diesem Zusammenhang offenbar innerhalb der Kerngruppe nicht bemerkt worden.
Dem LAGeSo wurde weder dieser Sachverhalt mitgeteilt noch überhaupt die Tatsache, dass die Kerngruppe den Schulen Klausuren zu Übungszwecken zur Verfügung stellt, die ursprünglich als Klausurthemen erarbeitet wurden. Aus diesem Grund konnte dieser Fehler dem Prüfungsausschussvorsitzenden im LAGeSo auch nicht auffallen.
Nachdem dieser Fehler dem LAGeSo bekannt wurde, gab es nur die Möglichkeit, die Klausur für ungültig zu erklären, da einige Prüflinge diese Klausur bereits in der Vorbereitung bearbeitet hatten, andere nicht und somit keine Chancengleichheit gewährleistet war. Gerade die Chancengleichheit ist aber ein wichtiges Gut bei Prüfungen und unterliegt auch der gerichtlichen Kontrolle. Im Einvernehmen mit den Schulen wurde deshalb ein Wiederholungstermin angesetzt.
Dass dieser Schritt unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung eigentlich auch auf der Hand liegt, ist auch in mehreren Beiträgen schon erkannt worden.
Sie werden aus der Darstellung der Abläufe sicherlich nachvollziehen können, dass die zuständigen Mitarbeiter meines Landesamtes keine Schuld an dieser Panne trifft. Selbstverständlich habe ich bereits veranlasst, dass unabhängig von den Ermittlungen der Strafverfolgungsbehörden auch intern gemeinsam mit den Schulen das seit Jahren bestehende Verfahren nochmals kritisch überprüft und so verändert wird, dass Situationen, wie wir sie gemeinsam bei dieser Prüfung erlebt haben, künftig ausgeschlossen werden können.
Mit dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses habe ich besprochen, dass bei der nun anstehenden Prüfungswiederholung in besonderem Maße darauf geachtet wird, dass die von den Schulen vorgeschlagene Klausur keinen höheren Schwierigkeitsgrad hat.
Ich bedaure die für Sie mit der Wiederholung dieser Teilprüfung verbundenen Unannehmlichkeiten sehr, hoffe aber, dass Sie dennoch Verständnis für die von mir getroffene Entscheidung aufbringen können und wünsche Ihnen vor allen Dingen viel Erfolg für den 25.7.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Franz Allert
Präsident des Landesamtes für Gesundheit und Soziales"