Staatsbürgerkunde

Jessy20

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06.04.2005
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Beruf
Azubi Krankenschwester
Hallo,

ich bin Jessy und neu hier. Ich bearbeite grad Fragen zum Thema Staatsbürgerkunde. (Die stammen von unserem Lehrer als Examensvorbeireitung). Nur bei der einen weiß ich nicht weiter. Es geht um Zivilrecht und Testament.
Und zwar: Um welche Vertragsform handelt es sich beim Krankenhausbehandlungsvertrag??
Wäre schön, wenn mir da jemand weiter helfen könnte.

Danke im Voraus :roll:
 
Hallo Jessy20,
hier die Antwort auf deine Frage:

  1. Was ist der Behandlungsvertrag?

    Der Behandlungsvertrag ist ein Sonderfall eines allgemeinen Dienstvertrages, der in den §§ 611 ff BGB geregelt ist. Diese Einordnung ist wichtig, denn bei einem Dienstvertrag wird, anders als bei einem Werkvertrag, kein Erfolg geschuldet.



    Die Einordnung als Werkvertrag wäre für den Arzt ungerecht, denn viele Krankheiten können aufgrund der noch mangelnden Behandlungsmöglichkeiten nicht geheilt werden. Der Arzt wäre bei einem Werkvertrag aber gerade dazu verpflichtet, die Krankheit zu heilen. Jedoch ist der menschliche Organismus keine Maschine, die einfach repariert werden kann, wenn sie nicht mehr richtig läuft. Gehen Sie mit Rückenschmerzen zum Arzt, so ist dieser nicht verpflichtet, diese auch vollständig zu heilen. Meist kann er dies auch nicht. Der Arzt schuldet nur eine Behandlung nach den Regeln der ärztlichen Kunst (Behandlung lege artis).
  1. Quelle: http://www.123recht.net/printarticle.asp?a=1887