Solitäre einjährige Fachweiterbildung Anästhesiepflege (ohne Intensivpflege)

ketamin

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25.07.2011
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26
Beruf
GuK, cand. B.A. Pflegemanagement
Akt. Einsatzbereich
50% Kardioanästhesie, 50% Kinderanästhesie
Funktion
Praxisanleiter
Liebe Kolleginnen und Kollegen,

in Mecklenburg-Vorpommern ist es möglich, die etablierte zweijährige Fachweiterbildung A&I zu splitten und sich nur für den Schwerpunkt Anästhesiepflege zu entscheiden. Gibt es diese Wahlmöglichkeit auch noch in anderen Bundesländern? Vielen herzlichen Dank für eure Rückmeldungen.

Viele Grüße

Ketamin
 
In NRW meines Wissens nach nicht
 
Hallo Ketamin,

Diese Wahlmöglichkeit (sprich die einjährige Anästhesiepflege-"FWB") gibt es in Baden Württemberg z.B. am UKT.

Nachteil: Die Kosten sind im Gegensatz zur "großen" FWB A/I hoch - und staatlich anerkannt ist da auch nix.

Viele Grüße vom HellBunny
 
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Weiterer Nachteil: Es gibt keine Hochgruppierung im TVÖD, da die Stundenanzahl nicht ausreicht.
Meines Wissens nach erkennt auch die DKG die Splittung nicht an.
 
Vielen Dank für die sachdienlichen Hinweise und Kommentare!

Der eigentliche Anlass meiner Frage ist, dass von unserem ATA-Ausbildungs-Kooperationspartner die Auffassung vertreten wird, man dürfe nur als Fachpfleger mit zusätzlicher Weiterbildung zum Praxisanleiter ausbildungsrelevante (dokumentationswürdige) Anleitungen durchführen.

In der entsprechenden DKG Empfehlung heisst es ja nun in Fußnote 6:

"Die fachkundige Anleitung während der praktischen Ausbildung ist durch geeignete Fachkräfte sicherzustellen. Zur Praxisanleitung geeignet sind Fachpflegepersonen für den Operationsdienst oder OTA bzw. Fachpflegepersonen für die Intensiv- und Anästhesiepflege oder ATA, die über eine Berufserfahrung von mindestens zwei Jahren sowie eine berufspädagogische Zusatzqualifikation im Umfang von mindestens 200 Stunden verfügen."

Natürlich kann man das dem Wortlaut nach so streng auslegen, allerdings wird die Fachweiterbildung nicht explizit erwähnt, im Gegensatz zur Weiterbildung (inkl. Mindesstundenzahl) zum Praxisanleiter.

Wie wird das denn bei euch gehandhabt?
 
Natürlich kann man das dem Wortlaut nach so streng auslegen, allerdings wird die Fachweiterbildung nicht explizit erwähnt, im Gegensatz zur Weiterbildung (inkl. Mindesstundenzahl) zum Praxisanleiter.

Also ich lese in Deinem Zitat die explizite Erwähnung:
"Die fachkundige Anleitung während der praktischen Ausbildung ist durch geeignete Fachkräfte sicherzustellen. Zur Praxisanleitung geeignet sind Fachpflegepersonen für den Operationsdienst oder OTA bzw. Fachpflegepersonen für die Intensiv- und Anästhesiepflege oder ATA, die über eine Berufserfahrung von mindestens zwei Jahren sowie eine berufspädagogische Zusatzqualifikation im Umfang von mindestens 200 Stunden verfügen."
 

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