Schriftliche Prüfung unzulässig?

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Krankenschwester
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Gastroenterologie
Hallo an alle!

Kurz nach unseren schriftlichen Prüfungen kam nun heraus, dass eine Mitschülerin zum Zeitpunkt der schriftlichen Prüfung die Fehlstunden in der Theorie sowie auch in der Praxis um jeweils 1 Tag überschritten hat. Durch einen Rechenfehler von Seiten der Schule wusste dies zum Zeitpunkt der Prüfung niemand. Es kam erst im Nachhinein heraus.

Meine Frage: Ist die Prüfung zulässig?? Kann sie im Nachhinein als ungültig erklärt werden?

Freue mich auf eure Antworten
 
Das ja ätzend, aber da muss man doch selber mit schauen wie oft man fehlt, das ist ja dann nicht die Schuld der Schule, es gibt immerhin Vorgaben.

Aber klar ist ja voll blöd, wenn sie dann gelernt hat und dann war es praktisch umsonst, wenn es nicht anerkannt wird.

Am besten sie fragt an der Schule nach, die müssen das doch wissen, wie sie sich entscheiden.
 
hallo...ich kann es nicht mit 100%iger Sicherheit sagen, aber ich denke da es ein Fehler seitens der Schule war kann man ihr die Prüfung nicht einfach aberkennen. Sag auf jeden Fall mal bescheid, was raus kam. Wäre mal interessant zu wissen.
LG :mrgreen:
 
Hallo,
ich hab schon mal davon gehört, dass man die Fehlzeiten in besonderen Fällen nach dem Examen "nach arbeiten" kann und das Examen nach ableisten dieser Zeiten anerkannt wird.

Bei uns haben zwei die Fehlzeiten überschritten, diese haben einen härte Antrag gestellt. Vielleicht kann man dies auch noch danach machen ??
 
Bei uns ist dieses Nacharbeiten sogar gang und gebe. Uns wurde gesagt, wir sollen uns keine Sorgen machen, wegen Fehlzeiten fällt keiner durchs Examen (höhstens durch die Probezeit... <.<)
 

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